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EU-Einwanderer in Deutschland: Gericht spricht rumänischer Familie Hartz IV zu - was sagst Du dazu? |
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11.10.2013 11:12 Uhr |
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Unglaublich, wie ein System weiter finanziert werden soll, bei dem sich der Empfängerkreis ständig und unkontrollierbar erhöht, während der Einzahlerkreis arbeitsmarktbedingt gleich bleibt, ist mir ein Rätsel.
Das diese Urteile immer zu Lasten der Schwächsten gehen sollte klar sein, denn die können im Gegensatz zu Vielen anderen wirklich nicht arbeiten und haben keine Alternative wenn das Sozialsystem kollabiert, weil die Belastungsgrenze der Solidargemeinschaft überschritten wurde. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.10.2013 13:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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11.10.2013 11:16 Uhr |
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Typischer Fall von Armutseinwanderung. Und genau die gilt es mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln einzudämmen. |
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11.10.2013 12:15 Uhr |
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BArg,
eben nicht.
Aber so ist das, wenn man nur die Schlagzeilen liest und sich gewollt in seinen Vorurteilen bestätigt sehen will.
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11.10.2013 12:22 Uhr |
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Zitat:BArg,
eben nicht.
Aber so ist das, wenn man nur die Schlagzeilen liest Wenn eine Familie ohne Job nach Deutschland kommt, dann ist es eine Armutseinwanderung. Zumindest dann, wenn die Familie nicht politisch verfolgt wird.
Die bulgarische Familie wurde nicht politisch verfolgt und hatte, als sie nach Deutschland kam, keinen Job. Jetzt frage ich Dich, Mimir, was war es, wenn keine Armutseinwanderung?
Dass die Familie inzwischen Aufstockungshartz bekommt, macht die Sache ja nicht besser. Ganz und gar nicht. |
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11.10.2013 12:51 Uhr |
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Zitat:Wenn eine Familie ohne Job nach Deutschland kommt, dann ist es eine Armutseinwanderung. Zumindest dann, wenn die Familie nicht politisch verfolgt wird.
Die bulgarische Familie wurde nicht politisch verfolgt und hatte, als sie nach Deutschland kam, keinen Job. Jetzt frage ich Dich, Mimir, was war es, wenn keine Armutseinwanderung? Ich bin zwar nicht Mimir, antworte Dir aber trotzdem mal, *BArg*.
Zunächst einmal vermischst Du hier zwei völlig verschiedene Dinge, nämlich die Themenfelder Asyl und (Arbeits-)Migration, obwohl man das seriöserweise nicht tun sollte, wenn man über Stammtisch-Niveau bleiben will.
Dann zu dieser Familie:
Das Recht, sich hier zur Arbeitssuche aufzuhalten, haben alle EU-Bürger spätestens mittelfristig. Auch diese Familie.
Sie hat im Laufe eines Jahres, den sie hier ohne ALG II-Leistungen lebte, ihren Lebensmittelpunkt hier nach Deutschland verlegt und sich offenbar nachweisbar um Arbeit bemüht - und genau DAS ist hier der entscheidende Punkt.
Hätte sie dies nämlich nicht (nachweisbar) getan, hätte sie sich dadurch auch keine Ansprüche erworben - demzufolge ist das Urteil des Sozialgerichts hier nur folgerichtig (und wie der Artikel besagt ja auch nicht das erste dieser Art).
Warum SPON daraus nun eine solche Schlagzeile machte, ist eigentlich unverständlich. |
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11.10.2013 13:27 Uhr |
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Zitat:Sie hat im Laufe eines Jahres, den sie hier ohne ALG II-Leistungen lebte, ihren Lebensmittelpunkt hier nach Deutschland verlegt und sich offenbar nachweisbar um Arbeit bemüht - und genau DAS ist hier der entscheidende Punkt.
Schon allein die Tasache das es ausreichend ist,sich lediglich um Arbeit zu bemühen, um Anspruch auf öffentliche Gelder zu erhalten, ist rational nicht nachvollziehbar.
Der Vater hat nach Aussage der Arbeitsagentur wenig Aussicht auf eine Beschäftigung, was dem Gericht dann auch als Begründung für ihr Urteil diente.
Schon jetzt haben über 40 % aller Hartz 4 Empfänger einen Migrationshintergrund und die Kosten für das Sozialsystem explodieren, wenn jetzt schon ein Bemühen ohne Aussicht auf Erfolg um Arbeit, das Kriterium für die Berechtigung ist, Zahlungen zu erhalten, kann sich jeder ausmalen wie lange diese soziale Sicherung noch finanzierbar ist und wie schnell eine Agenda 2014 inkl. Hartz 5 nötig ist.
Schon jetzt hat ein hiesiger Arbeitnehmer der jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat, nach einem Jahr nicht mehr Bezugsrechte als jemand der nicht einen Cent in die Sozialversicherung eingezahlt hat.
Wer diese Umstände als gerecht empfindet, sollte dringend sein moralisches Koordinantensystem überprüfen.
Das es nach Ansicht der deutschen Gerichtsbarkeit ausreichend ist, seinen Wohnsitz zu verlegen, ohne Aussicht in dem neuen Land Arbeit zu finden, um alleine durch Bemühung ( wie immer diese aussehen ) einen Anspruch auf lebenslange Alimentierung durch die Solidargemeinschaft zu erwerben, ist eigentlich ein Skandal und zeigt welche Prioritäten in diesem Land gesetzt werden.
Ob die Leistungsträger dieser Gesellschaft diese Wohltätigkeiten dauerhaft gegenfinanzieren können, dürfte sehr fraglich bleiben. |
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11.10.2013 13:28 Uhr |
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Das Urteil ist folgerichtig, wenn man den Freizügigkeitsgedanken ernst nimmt. Die Masseneinwanderung von Zigeunerfamilien lehne ich dennoch ab. |
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11.10.2013 14:23 Uhr |
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Personen mit einem deutschen Pass sollten nur in Deutschland, Personen mit einem rumänischen Pass sollten nur in Rumänien Sozialleistungen beziehen dürfen. |
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11.10.2013 14:38 Uhr |
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Passend dazu werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung deutlich angehoben, um die höheren Ausgaben gegenzufinanzieren.
Das bedeutet nicht nur das der Faktor Arbeit in Deutschland immer teurer wird, um Menschen die nicht arbeiten zu unterstützen, sondern auch dass die Leistungsträger unserer Gesellschaft immer mehr belastet werden.
Bleibt zu hoffen das diese nicht auch die neue Freizügigkeit nutzen und sich einen Lebensmittelpunkt suchen, in dem Leistung belohnt und nicht bestraft wird.
Die Umverteilung funktioniert nicht nur von Unten nach Oben, sondern auch gegenteilig, beide Richtungen sind nicht sonderlich gerecht und am Ende bleiben nur Wenige übrig die zu Lasten Vieler davon profitieren.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.10.2013 16:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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11.10.2013 14:40 Uhr |
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@ poz
Ja hätte ich, aber "auf Arbeitssuche" macht ohne "ausreichende Existenzmittel" keinen Sinn und diese scheinen ja im vorliegenden Fallbeispiel nicht vorhanden zu sein, oder ? |
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