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Fragenübersicht Die Modefirma Hollister überwacht ihr Personal auf denkwürdige Weise: Wer eine Vier würfelt, dessen Tasche wird beim Ausgang kontrolliert.- Was sagst Du dazu?
1 - 19 / 19 Meinungen
05.04.2013 17:07 Uhr
Firmensache, man kann sich darauf einstellen und nicht klauen.Schlimmer sind heimliche Aufnahmen bis in die Klos
05.04.2013 17:10 Uhr
Das ist doch ein faires Verfahren. Zufallskontrollen in 1:6 der Fälle, aber ohne nur nach dem Nasenfaktor zu gehen.
05.04.2013 17:15 Uhr
Na und, das ist doch noch harmlos, wenn man die Videoüberwachung von ALDI und Co. kennt.
05.04.2013 17:45 Uhr
Vier gewinnt - mal auf andere Art....
05.04.2013 18:59 Uhr
Was bekommt denn der, der ein Pasch würfelt? Nacktscanner?
05.04.2013 19:04 Uhr
Wer es nicht will muss ja keine vier würfeln.
05.04.2013 19:06 Uhr
Man kann es als Witz bezeichnen, oder aber als Randomisierung.

Was mir aber nciht klar ist: darf ein Arbeitgeber meine Tasche durchsuchen, einfach so, ohne konkrete Anhaltspunkte?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.04.2013 21:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.04.2013 19:09 Uhr
Zitat:
darf ein Arbeitgeber meine Tasche durchsuchen, einfach so, ohne konkrete Anhaltspunkte?


Das dürfte er nicht mal, wenn er genau wüsste, dass Du etwas gestohlen hast.
05.04.2013 19:25 Uhr
"darf ein Arbeitgeber meine Tasche durchsuchen, einfach so, ohne konkrete Anhaltspunkte?"

Kommt immer drauf an :-)
05.04.2013 19:59 Uhr
Zitat:
Das dürfte er nicht mal, wenn er genau wüsste, dass Du etwas gestohlen hast.


Wenn es im Rahmen einer Betriebsvereinbarung mit Personal- oder Betriebsrat eine Grundlage hat, darf er durchaus solche Kontrollen vornehmen.
05.04.2013 20:05 Uhr
Zitat:
Wenn es im Rahmen einer Betriebsvereinbarung mit Personal- oder Betriebsrat eine Grundlage hat, darf er durchaus solche Kontrollen vornehmen.


Ist das denn höchstrichterlich geklärt worden? Vom Bauchgefühl her würde ich eine solche Vereinbarung für unwirksam halten, da der schwächere Vertragspartner hier immerhin auf ein Grundrecht verzichtet, und vor allem im Arbeitsrecht ist eine zumindest mittelbare Drittwirkung der Grundrechte ja weitgehend anerkannt.

Wie auch immer, man sollte da schnell das Weite suchen.
05.04.2013 20:10 Uhr
Zitat:
Ist das denn höchstrichterlich geklärt worden?


Das kann ich Dir spontan jetzt nicht beantworten. Ich weiß nur, und das definitiv, dass es ähnliche Vereinbarungen in verschieden Branchen (z.B. Kernkraftwerke, JVAen etc.) seit langem gibt. In den JVAen übrigens spielte auch das Argument eine Rolle, mit derartigen Kontrollen auch die Bediensteten vor übler Nachrede oder dem von Gefangenen aufgebauten Druck, unerlaubte Gegenstände mit einzubringen, zu schützen.
05.04.2013 20:25 Uhr
Zitat:

Ist das denn höchstrichterlich geklärt worden?
--

zumindest vom Landesabeitsgericht:

Zitat:
Betriebsrat und Unternehmensführung einigten sich darauf, die Taschen der Mitarbeiter in der Frankfurter Filiale vorläufig nach dem „Würfelprinzip“ zu kontrollieren, um Personaldiebstähle aufzudecken. „Juristisch ist das nicht zu beanstanden“, sagte Wolfram Henkel, Sprecher des Landesarbeitsgerichts Hessen in Frankfurt, der taz. Das Gericht stellte aufgrund der vorliegenden Einigung ein anhängiges Verfahren zur Personalkontrolle bei Hollister in Frankfurt ein

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.04.2013 22:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.04.2013 21:54 Uhr
Wenn man ein richtiger Draufgänger ist, lässt man was mitgehen - aus Spaß versteht sich - und hofft auf sein Würfelglück. Da hat Feierabend eine vollkommen neue Bedeutung und es würde mehr Action bieten.
05.04.2013 21:59 Uhr
Ich habe mal ein Praktikum bei Obi gemacht, mit dem Ziel der Anstellung. Das muss 2008 gewesen sein. Da wurden zum Feierabend alle Taschen kontrolliert, jeden Tag. Eine Maßnahme, die ich einfach Ignorierte. Ich hatte keine Tasche mit. Die Praxis finde ich allerdings fragwürdig. Aber was legal ist, ist in meinen Augen auch legitim. Am Ende wurde ich übrigens Zwangsrekrutiert für Vater Staat , meine Karriere bei Obi endete bevor sie wirklich angefangen hat.
05.04.2013 22:22 Uhr
Zitat:
Vom Bauchgefühl her würde ich eine solche Vereinbarung für unwirksam halten, da der schwächere Vertragspartner


Der Betriebsrat wird eigentlich nicht als schwächerer Partner angesehen, sondern soll ja gerade eine Augenhöhe herstellen.

Individualrechtlich mag das noch was anderes sein.
06.04.2013 05:17 Uhr
dann sollte man schon lieber Blitzschach spielen, dass hätte wenigstens noch etwas Intellekt

'ziehe die Dame mit dem Top auf den Springer mit dem Stringer' oder so
06.04.2013 09:32 Uhr
Mooooment. Das ist ja nur die abgemilderte Form, die die Zentrale in Frankfurt (die einzige Niederlassung des Unternehmens, die einen Betriebsrat hat) bis zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung verhandelt hat.

Vorher ging das NOCH willkürlicher und so oft wie Hollister meinte beklaut zu werden.

Denen und Desigual sei gesagt: gegen Einstecken von Ware ohne bezahlen hilft übrigens Licht in den Läden.
07.04.2013 16:11 Uhr
Im Übrigen spricht es nicht für die Personalauswahl von Hollister, wenn man Personal einstellt, das klaut wie die Raben. Ich würde dann meine Personalauswahl in Frage stellen.

Oder das "Argument" ist keins und dient nur der lückenlosen Überwachung des Personals. Die müssen sich bei dieser Modesekte ja auch jedes Quartal neu einkleiden. Bekommen zwar dafür Rabatte bis zu 50%, aber die Versklavung ist ja nicht zu übersehen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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