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Fragenübersicht Was meinst Du dazu, dass das Amtsgericht Frankfurt 67 Millionen Euro Gebühr vom Insolvenzverwalter der Bank Lehman Bros. eingetrieben hat?
1 - 6 / 6 Meinungen
15.03.2013 16:38 Uhr
Wie viel davon fließt denn in den Bundeshaushalt (zurück)?
15.03.2013 16:38 Uhr
Wenn der Insolvenzverwalter das Amtsgericht anerkennt und sich dieser Gerichtsbarkeit freiwillig unterwirft, so ist das wohl rechtens.
15.03.2013 16:39 Uhr
@White Russian

Nix Komma Null.
15.03.2013 17:57 Uhr
Tja, diverse Tätigkeiten werden nach Streitwert bezahlt, daher verdient natürlich auch der Insolvenzverwalter sehr gut und diverse Anwaltskanzleien. Ist trotzdem ein faires Verfahren, mal viel Arbeit für wenig geld und mal viel Geld für weniger Arbeit.
15.03.2013 20:20 Uhr
Zitat:
Nix Komma Null.



ist ja ein ding!

wo fließt das geld denn hin?
15.03.2013 23:02 Uhr
Wenn denn ausnahmsweise die Justiz, die ansonsten ja kaum kostendeckend arbeitet, nach einer bestehenden Gebührenordnung das ihr gesetzlich zustehende Geld erhält, meckert jemand, der hauptberuflich "Selbstbereicherer" ist, gleich rum (bleibt nämlich für einen selbst und die eigene Klientel weniger übrig). Ansonsten gilt: Es sind ja gerade die Insolvenzverwalter, die bei den Insolvenzen kräftig und schamlos abgreifen - und dabei zumeist noch nicht einmal die ihnen vom Gesetz anvertraute Aufgabe, nämlich die Betriebe möglichst zu erhalten und nicht abzuwickeln, wahrnehmen. Mich würde im Übrigen Mal interessieren, wie der Herr Insolvenzexperte festgestellt haben will, wie hoch der Arbeitsaufwand des Gerichts bei der Abwicklung der deutschen Niederlassung Lehmanns gewesen sein soll. Ich möchte nicht wissen, wieviel Zeit die Bediensteten des Amtsgerichts geleistet haben, um des Verfahrens Herr zu werden, zumal kaum zu erwarten ist, dass auch nur eine einzige Arbeitskraft für die Erledigung des Verfahrens zusätzlich eingestellt worden ist. Darüber hinaus scheint dem Herrn Insolvenzexperten entgangen zu sein, dass mit einem solchen Verfahren auch Haftungsrisiken einhergehen, die ebenfalls durch das Gebührenvolumen mit abgedeckt werden müssen.
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