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Fragenübersicht Hamburg gewährt Muslimen Anrecht auf Feiertage. Einverstanden?
1 - 20 / 52 Meinungen+20Ende
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15.08.2012 02:38 Uhr
Ja warum denn auch nicht?
15.08.2012 04:26 Uhr
Schwierig umzusetzen, wenn nur ein Teil der Schüler frei bekommt. Aber verständlich, dass die Kinder zum Zuckerfest frei haben wollen, ich will ja auch nicht zu Weihnachten arbeiten.
15.08.2012 04:56 Uhr
Ich dachte immer das wären gleichwertige Staatsbürger. Nun gibt es wieder Sonderrechte?
Für uns Alteingesessene verringern wir die Feiertage, um die Renten,Krankenkassen...zu retten und für die Zugezogenen schaffen wir neue Feiertage?

Da werden sich aber Arbeitgeber und Institutionen freuen.
15.08.2012 04:58 Uhr
Umfragesteller, Angst vor Rezension?
15.08.2012 05:28 Uhr

nett

und ich wette das die muslimen auch an den christlichen feiertagen frei bekommen

15.08.2012 06:24 Uhr
Seltsame Sache das ist ...
15.08.2012 07:07 Uhr
Merkwürdig ist dabei,das ein Bundesland in dieser Sache eine Einzellösung vollzogen hat und dieses nicht einheitlich auf Bundesebene thematisiert wird.
15.08.2012 07:24 Uhr
Wenn dann ALLE Schüler freihaben, ist das ok. Sonst nicht. Denn an den anderen Feiertagen wie Ostern oder Pfingsten haben ja auch ALLE Schüler frei.

Ansonsten bin ich der Meinung, daß es keinen Religionsunterricht an den Schulen geben sollte. Denn das konterkariert die Trennung von Staat und Kirche.
15.08.2012 08:10 Uhr
muß ja schon ein sehr hoher Prozentsatz von "Gästen" sein.Gotteshäuser werden gefördert, nun schon extra Feiertage.
15.08.2012 08:12 Uhr
Zitat:
....sehr hoher Prozentsatz von "Gästen" sein...


Manche "Gäste" sind mir lieber, als "einheimische" Inselbewohner

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.08.2012 10:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.08.2012 08:26 Uhr
Okay - die Länder können Feiertage vergeben. Jetzt müsste man mal feststellen, wie hoch der Prozentsatz derjenigen ist, die diesen Feiertag begehen. Ich bin wahrlich kein Nationalist, aber ob wir schon jetzt damit anfangen sollten muslimische Feiertage einzuführen um nur ja nicht den Anschein zu erwecken fremdenfeindlich zu sein, weiss ich nicht - auch in der Durchführbarkeit sehe ich Orga-Probleme, es sei denn, er wird für alle allgemeinverbindlich eingeführt, dann wird die Wirtschaft aber das "Opfern" eines christlichen Feiertags fordern. Andererseits, sollte die Muslime zahlenmäßig weiter zunehmen wäre das wohl der Schritt, den man irgendwann gehen muss - ich halte, wie gesagt den Zeitpunkt aber für nicht optimal und man sollte dann auch genau schauen, welchen Feiertag man dann auswählt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.08.2012 10:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.08.2012 08:34 Uhr
Man muß dann also künftig zwingend jedem in seinem Unternehmen seine Religion offenbaren und in Großunternehmen muß geprüft werden, ob ein Muslim tatsächlich Muslim ist oder ob er einfach nur einen Tag Blau gemacht hat.
Ich bin schon auf die ersten Klagen von Splitterglaubensgruppen (Siebten Tags Adventisten etc.) gespannt, die die selben Rechte wie ihre muslimischen Kollegen fordern.
15.08.2012 09:07 Uhr
Halte ich für wenig sinnvoll.

Abgesehen davon, daß Aleviten ebenfalls Moslems sind, stellen sich eine Reihe von Fragen:

1. Haben nur die moslemischen Schüler an diesen Feiertagen (z.B. Zuckerfest) frei, oder auch alle anderen?

2. Haben die moslemischen Schüler dann nur an den moslemischen Feiertagen frei oder zusätzlich auch an den christlichen?

3. Was geschieht, wenn andere Religionsgruppen (Buddhisten, Mennoniten, Baptisten, Anhänger von Naturreligionen, Zeugen Johovas, Jesiden usw.) das gleiche für sich beanspruchen?

4. Mit welchen moslemischen Gruppen außer den Aleviten soll der Vertrag geschlossen werden? Ditib, IGM, Zentralrat der Muslime? Was ist mit den nicht organisierten Moscheegemeinden?

5. Welche Pflichten enthält der Vertrag?

Alles in allem scheint mir das ganze sehr unausgegoren.
15.08.2012 09:45 Uhr
als Arbeitgeber werde ich in Zukunft nur noch "Nichtgläubige" einstellen. Deren restliche Feiertage werden dann zur Rettung des Euros sicher auch noch geopfert....
15.08.2012 09:50 Uhr
So wie ich es verstanden habe, gelten die drei zusätzlichen freien Tage nur für Schüler, während Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch haben, an den genannten islamischen Feiertagen einen ihrer (insgesamt dadurch nicht vermehrten) Urlaubstage zu nehmen.

Ob sich dadurch rechtlich überhaupt etwas ändert, weiß ich nicht. Als Arbeitgeber mit einem Betrieb im mehrheitlich protestantischen Schleswig-Holstein müsste ich meinen katholischen Mitarbeitern auch jetzt schon an den entsprechenden Tagen frei geben, ich weiß allerdings nicht, ob das nun in irgendeinem Gesetz oder nur im Tarifvertrag steht.

Ich habe nichts gegen drei zusätzliche freie Tage für Schüler, solange das pädagogisch vertretbar ist. Ich habe aber etwas dagegen, Religionsgemeinschaften - egal welche - gegenüber anderen Vereinen oder Verbänden zu bevorzugen.

Wenn ein Kind von Taubenzüchtern, das selbst aktiver Taubenzüchter ist, an einem Brieftaubenwettbewerb teilnehmen will, der während seiner Schulzeit stattfindet, weshalb soll dieses Kind gegenüber einem Kind benachteiligt werden, das an einer religiösen Zeremonie teilnimmt?

Brieftaubenzucht gehört zu Deutschland - um das einmal ganz glasklar zu sagen!

Muslime, Scientologen, Orthodoxe, Yeziden, Hindus etc. pp. - ich gönne ihnen ihre Feste, und ich finde, Schulen und Arbeitgeber sollten so flexibel sein, den Anhängern zu ermöglichen, sie auch zu feiern. Wenn sie mich einladen, bin ich auch gerne einmal dabei.

Wenn man aber (und in der Regel dürfte das auch der Fall) sein, drei (oder meinetwegen auch mehr) zusätzliche freie Tage bei Schülern für vertretbar hält, dann muss dies für jeden und für jeden Anlass gelten: eine Sportveranstaltung, eine Vereinssitzung oder auch Opas 90. Geburtstag.
15.08.2012 09:57 Uhr
Doppelt schwachsinnige Regelung.

Im Berufsleben ist es jetzt schon so, daß sich jeder Urlaubstage frei nehmen kann, wenn der betriebliche Ablauf es zuläßt. Da braucht es also überhaupt keine Sonderregelung.

Und in der Schule wird es hochproblematisch, wenn nun jede Glaubensrichtung ihre Kinder aus dem Unterricht nehmen kann.

Und dann fängt man ausgerechnet noch mit der Glaubensrichtung an, deren Kinder die größten Schulprobleme haben ...
15.08.2012 09:59 Uhr
Zitat:
Aber verständlich, dass die Kinder zum Zuckerfest frei haben wollen, ich will ja auch nicht zu Weihnachten arbeiten.


Wenn Du Weihnachten nicht arbeiten willst, dann nimmst Du Dir aber dafür frei - weil es kein gesetzlicher Feiertag ist. Die Kinder haben Weihnachten auch nur auf Grund der Winterferien frei. Ist eben alles kein Wunschkonzert...
15.08.2012 10:08 Uhr
Zitat:
muß ja schon ein sehr hoher Prozentsatz von "Gästen" sein


Ja, auch dies ist natürlich ein Zeichen, welches man nicht übersehen sollt, aber natürlich ist der Gedanke an Schulen ohne Muslime (wenn leider auch nur an diesen Feiertagen) einfach nur toll.
15.08.2012 10:19 Uhr
Was ist mit den 6.Januar und Maria Himmelfahrt?
Das sind auch gesetzliche Feitage in einigen Bundesländern. Darüber regt sich niemand auf
15.08.2012 10:20 Uhr
Zitat:
als Arbeitgeber werde ich in Zukunft nur noch "Nichtgläubige" einstellen


Also niemanden mehr, der irgendeiner Kirche angehört?
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