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Fragenübersicht Nach §183 StGB können nur Männer eine exhibitionistische Handlung vornehmen, Frauen dürfen sich demnach entblößen. Ist das mit dem GG vereinbar?
1 - 20 / 22 Meinungen+20Ende
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05.06.2012 04:29 Uhr
Wenn dem so ist, sollte da der Text nachgebessert werden.
05.06.2012 04:55 Uhr
Falsch, beide Geschlechter können eine exhibitionistische Handlung vornehmen, aber nur Männer können nach §183 bestraft werden. Frauen können dafür aber nach §183a bestraft werden, wobei das Strafmaß genau so hoch ist. Folglich sind Frauen nicht benachteiligt. (Beide Geschlechter können in bestimmten Fällen auch nach anderen Paragraphen bestraft werden, z.B. §174, wobei das Strafmaß deutlich höher ist.)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.06.2012 06:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.06.2012 04:57 Uhr
Exhibitionistische Handlungen von Frauen sind eine große Wohltat an der Gesellschaft. Warum sollte das strafbar sein?
05.06.2012 05:43 Uhr
Das wäre interesant mal von einem Juristen prüfen zu lassen. Ambitionen dazu, @ Umfragesteller?
Irgenbdwie kann ich mir vorstellen, dass jemand, der dagegen klagte, auch Erfolg haben könnte.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
05.06.2012 05:45 Uhr
@ Knusperpup

Schade, dass du den guten Eindruck, den Du mit Deinem ersten Posting hier machtest, mit dem nächsten wieder ad absurdum fühesrst.

Naja, troll2day lebt.
Aber Hauptsache poilitisch, der Feind oist ja die Studie.
05.06.2012 06:46 Uhr
autoerotische handlungen an einem erigierten glied in anwesenheit einer ahnungslosen passantin zu praktizieren, wird von derselben nicht selten als bedrohung wahrgenommen, als vorstufe einer vergewaltigung. an dieser furcht des opfers geilt sich ein durchschnittsexhibitionist dann auch auf.
diese aktion als gesetzesbruch zu werten und zu ahnden, halte ich für gerechtfertigt.

sich als frau einen frivolen griff in eine freigelegte mumu in anwesenheit eines ahnungslosen passanten zu leisten, wird von demselben nicht selten als aufforderung einer sexarbeiterin wahrgenommen, freierstatus einzunehmen. von angst oder bedrohung (oder aufgeilen der dame an seiner erschrecktheit) kann hier nicht die rede sein (es lässt sich nicht einmal eruieren, ob sexuelle erregung ihrerseits im spiel ist), allenfalls wird eine entscheidung forciert, ob sex mit ihr das sümmchen wert ist oder nicht.
in so einem fall paragraphen abwetzen zu sollen, wäre wohl wenig sinnvoll.

nacktheit ohne beischläfrige konnotierung (sauna, fkk, flitzer etc.) wird - soweit mir laiin bekannt - nicht bestraft oder maximal als öffentliches ärgernis betrachtet.

05.06.2012 07:31 Uhr
Zitat:
Exhibitionistische Handlungen von Frauen sind eine große Wohltat an der Gesellschaft. Warum sollte das strafbar sein?


Da kann ich dir aber ein paar Schlachtschiffe zeigen wo das rein garnichts mit Wohltat zu tun hat
05.06.2012 08:06 Uhr
Heißt doch: Wir Kerle werden immer belangt, die Damen nur, wenn es häßliche Matronen sind, deren Nacktheit geeignet ist, ein Ärgernis zu erregen.

Na also wirklich, optimale Gesetzgebung sieht anders aus...
05.06.2012 09:13 Uhr
@Umfragesteller
und wie siehst du diesen Absatz des §183 StGB

Zitat:
4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1.nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2.nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird.
05.06.2012 09:14 Uhr
Ein Mann kann sich auch entblößen.
Er darf nur nicht:

.....der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt....

Die Schlussfolgerung des Umfragestellers ist also falsch
05.06.2012 09:52 Uhr
Geil! Ich finde diese Art von Diskriminierung gut!
05.06.2012 10:23 Uhr
Zitat:
Exhibitionistische Handlungen von Frauen sind eine große Wohltat an der Gesellschaft. Warum sollte das strafbar sein?


Sehe ich auch so!
05.06.2012 11:37 Uhr
Zitat:
Exhibitionistische Handlungen von Frauen sind eine große Wohltat an der Gesellschaft. Warum sollte das strafbar sein?


Ich weiß nicht, ob eine blankgezogene Merkel wirklich eine Wohltat für die Gesellschaft ist. Die ist ja angezogen schon kaum erträglich.
05.06.2012 11:49 Uhr
Zitat:
Ich weiß nicht, ob eine blankgezogene Merkel wirklich eine Wohltat für die Gesellschaft ist. Die ist ja angezogen schon kaum erträglich.


Hey! Hier können auch Minderjährige mitlesen! Etwas mehr Zurückhaltung! Jetzt hab' ich ein ganz übles Bild im Kopf...und ich bin nicht minderjährig...
05.06.2012 12:37 Uhr
Als Merkel damals im Dekolte fotografiert wurde, stellte ich erstaunt fest: Sie ist ja wirklich eine Frau. Also zumindest oben herum.
05.06.2012 12:38 Uhr
Die Umfrage wurde ja schon aufgelöst und widerlegt. Von daher sollten wir froh sein, dass auch hier die Gleichberechtigung eingezogen ist.
05.06.2012 13:06 Uhr
42.
05.06.2012 13:08 Uhr
Die regierung und der Umfrageentwickler sollten lieber sich Gedanken über gleichen Lohnn für gleiche Arbeit machen. Über mindestlöhne sollte der Backo mit seiner BA nachdenken und der Angie dann einen Brief schicken. Diesen Brief könnten sie hier veröffentlichen.
05.06.2012 19:45 Uhr
Zitat:
Exhibitionistische Handlungen von Frauen sind eine große Wohltat an der Gesellschaft. Warum sollte das strafbar sein?


Da schau ich aber nur einmal auf die Straße und nenne dir auf Anhieb 10 Gegenbeispiele.
05.06.2012 22:05 Uhr
Um mal den Schwenk zur Sexismus-Umfrage zu kriegen: da Frauen sich an anderen Stellen entblößen als Männer ist der Anblick meistens schöner. Im übrigen kann ein Mann sich aber oben entblößen solange er lustig ist, weshalb die Gleichstellung gewahrt ist.

Ich möchte auch wetten, dass der Paragraph zu 100% Exhibitionisten und öffentliche Onanierer betrifft (wie letztens in Köln).
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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