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Alleinerziehende müssen arbeiten, um Unterhalt zu bestreiten - wie bewertest du das BGH-Urteil? |
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10.07.2012 19:29 Uhr |
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jein, also, dass Eltern für ihren und für den Unterhalt des Kindes erst einmal selbst sorgen müssen, dürfte allgemein bekannt sein und auch gesetzlich abgesichert, dass aber ein Elternteil sich vom Unterhalt zurückziehen kann, weil ein anderer auf eigenen Erwerb verzichtet, kann ich nicht nachvollziehen. Das muss bis zur Hälfte des potentiellen Kindesbedarfs unerheblich bleiben. Darüber hinaus kann man das Urteil durchaus befürworten, denn für den Unterhalt von Kindern sind Eltern gemeinschaftlich verantwortlich, zusammenlebend oder getrennt ist dabei egal. |
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10.07.2012 19:29 Uhr |
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Arbeitszwang wohin man sieht. |
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10.07.2012 19:33 Uhr |
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Jein
Zwang zu Vollzeitjobs für Alleinerziehende ist schon mehr als dreist, wenn es nicht genügen Kitas gibt.
Der BGH urteilt auch schon lange nicht mehr mit dem Grundgesetz |
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10.07.2012 19:34 Uhr |
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Irre,
der Arbeitszwang ergibt sich hier ganz woanders her. Das ist ja eher eine systemimmanente Frage.
Grundsätzlich kann ich Niklot zustimmen: es gibt eine Verantwortung der Eltern. Die Art, wie sich die Eltern das aufteilen, ist bis zu einem gewissen Grade frei. |
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10.07.2012 19:35 Uhr |
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wobei, ich muss meine vorherige Aussage korrigieren, wenn es um den Unterhalt für den zweiten ehemals verheirateten Elternteil geht: tja, kann ich Jungspund nur zustimmen. |
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10.07.2012 19:40 Uhr |
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Es gibt keinen Grund, dass Alleinerziehende NICHT arbeiten gehen müssen.
Vorraussetzung ist, dass es genügend Kindergartenplätze gibt.
Es benötigt also eine Betreuung die gewährleistet ist, dann sollte es keine Diskussion geben.
Und für jene Hinterwäldler, die meinen: oha, nur Mama ist gut für Kinder. In der DDR gab es auch schon Ganztagsbetreung. Hat denen nicht geschadet. Ebenso wie in Skandinavien auch nicht nur Psychos rumlaufen oder in Frankreich oder Großbritannien. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.07.2012 21:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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10.07.2012 19:42 Uhr |
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Jetzt mal ehrlich.
warum sollte ein Vater eine Vollzeitnanny bezahlen die er für unfähig hält?
Hier geht es ja immer um nen Streitfall.
Und wenn die Mutti meint Ihr Ding durchziehen zu müssen so hat sie kein Recht sich dafür auch noch den Lebensunterhalt vom Kindsvater begleichen zu lassen. |
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10.07.2012 19:43 Uhr |
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Da wird wieder so getan, als lägen die Jobs in Deutschland auf der Straße. Absurd.
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10.07.2012 19:43 Uhr |
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Das wird ja ein feiner dritter Geburtstag, an dem dem Kind die Mutter von jetzt auf gleich vollzeitentzogen wird. |
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10.07.2012 19:47 Uhr |
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"Und für jene Hinterwäldler, die meinen: oha, nur Mama ist gut für Kinder. In der DDR gab es auch schon Ganztagsbetreung. Hat denen nicht geschadet."
Muahha
Aber Ossibashing geht ja am Thema vorbei. |
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10.07.2012 19:48 Uhr |
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sonnenflug,
nein, schau ins Gesetz und ins Urteil: schrittweiser Übergang ist ausdrücklich rechtens. |
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10.07.2012 19:49 Uhr |
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"Im konkreten Fall ist sie dem Gericht ferngeblieben, so dass ein Säumnisurteil erging. Von Ding durchziehen kann da kaum die Rede sein"
Warum nicht.
Passt doch rein.
Mir egal hautsache ICH bekomme meine Kohle. Zum Gericht oder zur Arbeit will ich aber nicht.
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10.07.2012 19:51 Uhr |
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@ Missgeschick:
Vollzeitarbeit mit Kleinkindern - und das auch noch ohne Partner - ist nichts anderes als grausam den Kindern gegenüber.
Teilzeit wäre was anderes, aber das wurde ja ausdrücklich anders geschrieben.
Das Elternteil, das das Kind betreut, hat damit die Arschkarte gezogen, denn der andere Partner verfügt über seine ganze Freizeit ganz alleine und muß sich nicht zwischen Arbeit und Kind zerreißen. |
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10.07.2012 19:52 Uhr |
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Das würde praktisch bedeuten, dass der Elternteil, bei dem sich das Kind hauptsächlich befindet, gezwungen wird, das Kind in eine Kita o. ä. zu geben, vorausgesetzt, es gebe eine.
Abgesehen davon, dass die Arbeitszeiten vieler Berufe sich mit den Öffnungszeiten von Kitas nicht wirklich decken, finde ich das problematisch. Meine Vorstellung wäre eher, dass man es dem alleinerziehenden Elternteil zumindest freistellen sollte, ob er/sie für das Kind bis zum Schuleintritt nicht ganztägig da sein will. Auch während der Grundschule, vielleicht auch ein, zwei Jahre darüberhinaus, reicht m. E. eine Teilzeitbeschäftigung.
Sicher, das schränkt natürlich in gewisser Weise die (finanzielle) Freiheit des nichterziehenden und unterhaltzahlenden Elternteils ein. Es macht diesen auch für potentielle neue Partner (wenigstens finanziell) weniger attraktiv. Das aber kann man ja durchaus vorher wissen, bevor man ein Kind in die Welt setzt und die Beziehung dann scheitern lässt.
Davon einmal abgesehen hätte ja auch der zahlende Elternteil sich um das Kind bemühen können, und es gäbe doch wohl auch die Mögölichkeit einer Teilung der Erziehungslasten bei Teilzeitarbeit beider Elternteile. Und wo es diese nicht gäbe, müsste man arbeits-, sozial- und familienrechtlich eben die Möglichkeiten dafür schaffen. |
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