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Fragenübersicht Ist es in Ordnung, dass Raubkopierer härter bestraft werden als Kinderschänder?
1 - 15 / 15 Meinungen
27.01.2013 15:05 Uhr
Nein ist es nicht - aber in diesem tollen Staatswesen wird ja das Eigentum generell höher bewertet als die körperliche Unversehtheit.
27.01.2013 15:15 Uhr
In Deutschland -wie auch den meisten anderen westlichen Staaten- ist nicht die schwere der Tat alleine entscheidend, sondern der Kontext in dem eine Tat begangen wird.

Habe ich bewusst gegen das Gesetz verstoßen, habe ich es kalt und berechnend oder aus einer Gefühlslage heraus gemacht, ist der Verstoß wiederholend oder einmalig, setze ich mit der Bestrafung ein Zeichen gegen andere Kriminelle oder ist die Tat singulär etc.

Generell werden Kinderschänder deutlich härter bestraft als Raubkopierer, aber in Einzellfällen ist das durchaus auch mal anders und das zurecht.
27.01.2013 15:17 Uhr
Zitat:
Nein ist es nicht - aber in diesem tollen Staatswesen wird ja das Eigentum generell höher bewertet als die körperliche Unversehrtheit.


treffender kann man es nicht formulieren
27.01.2013 15:21 Uhr
Dieses Bildchen reicht mir nicht aus um an diesen Sachverhalt zu glauben.

Grundsätzlich scheint aber schon die körperliche Unversehrtheit weniger wert zu sein, als rein wirtschaftliche Interessen.
27.01.2013 15:30 Uhr
Übriges ist das Plakat ziemlich peinlich. Die Höchststrafe einer Tat mit einer angeblichen Durchschnittsstrafe einer anderen Tat zu vergleichen ist einfach nur lächerlich.
27.01.2013 15:31 Uhr
noch gibt es kein copy-right auf den nachwuchs.
aber wenn erst die kinder die gestalt von coca-cola-flaschen angenommen haben, wird man sich solcher rechtsabwägungen mit unverständnis erinnern.
27.01.2013 17:25 Uhr
.. ein grünes "Ja".
Na dann..
27.01.2013 21:24 Uhr
Klar. Schließlich vergreifen sich die am Eigentum anderer Leute.
27.01.2013 21:47 Uhr
Nein, ganz sicher nicht. Aber es sagt einiges über den Charakter dieses Staates aus, der eben primär dazu da ist das Privateigentum und den Profit einiger weniger zu verteidigen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.01.2013 22:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.01.2013 21:59 Uhr
Zitat:
Schließlich vergreifen sich die am Eigentum anderer Leute.


Ja was haben dir Kinder Glück kein Eigentum zu sein.
27.01.2013 22:59 Uhr
Es ist ein Skandal, dass Raubkopierer überhaupt strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Da sieht man, was dabei rauskommt, wenn die Wirtschaft (in diesem Fall die Musikindustrie) Gesetze schreibt.
28.01.2013 00:04 Uhr
Man muss schon durchtrieben oder minderbemittelt sein, das Wort "Raubkopierer" im Munde zu führen, ohne es ironisch zu meinen.
28.01.2013 09:41 Uhr
Ist doch nix neues.
Ich habe es damals schon für meschugge gehalten, dass man Steffi Grafs Vater in den Bau geschickt hat, während man Schlägertypen frei rumlaufen ließ. Übrigens einer der Gründe, warum ich, als Mitglied eines Revolutionsgerichtshofes, vor dem sich maßgebliche Funktionäre der abgesetzten Regierung verantworten müssten, bedenkenlos auch Todesurteile unterschreiben würde.
28.01.2013 09:49 Uhr
In Ordnung?
Das sind immer so Fragen, die zwischen moralischem Empfinden im Sinne von Gerechtigkeit und juristischer Bewertung pendeln. Weder lassen sich da eindeutige Aussagen fassen, noch weniger aber lassen sich die Dinge vergleichen.
Schaut man sich die Tatbestände im einzelnen an, so kann man auch zu erheblich differenzierten Ansichten kommen:
1) Kindesmissbrauch mit sexuellen Handlungen sollte eine hohe Haftstrafe nach sich ziehen, muss aber zwingend auch zu therapeutischer Behandlung führen
2) Kindesmissbrauch ohne sexuelle Handlung (z.B. Konsum von Kinderpronos) sollte auch strafbewehrt sein, aber nicht so hoch, und zwingend zur Therapie führen
3) Eine private Raubkopie sollte zwar verboten bleiben wegen der Eigetumsverhältnisse, aber nicht strafverfolgt werden
4) Kommerzielle Raubkopien sind Betrug und sollten zu Strafen fühgren, die sich aber insbesondere in geldstrafen ausdrücken sollten
5) Wie bei allen Ãœberlegungen zur angemessenen Strafen ist nicht der einzelne Straftatbestand zu beachten, sondern die allgemeine Strafregelung
28.01.2013 09:54 Uhr
@ skintom
Zitat:
Ja was haben dir Kinder Glück kein Eigentum zu sein.

Gar nicht wahr. Wenn sie eigentumsfähig wären, würde Kinderschändung viel härter bestraft.
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