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Fragenübersicht [Themenwoche: Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz] Wird in deinem Betrieb auf Arbeitsschutz und - Bedingungen geachtet?
1 - 19 / 19 Meinungen
02.11.2020 23:06 Uhr
Auf dem Papier extrem, ja. In der Praxis nicht. Geht auch gar nicht.
03.11.2020 05:49 Uhr
So ähnlich wie bei Botsaris.
Jetzt bin ich gespannt, wie die Damen und Herren auf mein neu eingerichtetes Arbeitszimmer reagieren. Ab dem 1.Januar werde ich offiziell an zwei Tagen in der Woche einen Telearbeitsplatz haben.
03.11.2020 07:33 Uhr
Als Selbständiger bin ich ja auch allein verantwortlich für die entsprechende Ausgestaltung meines Arbeitsplatzes und meiner Arbeitsabläufe. Das ist nach meinem (sehr fundierten) Kenntnisstand bis auf Kleinigkeiten vorbildlich.

03.11.2020 07:35 Uhr
Zu den Betrieben:

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes im Sinne von Schutz vor Einflüssen, die gegen die Gesundheit (seelisch, wie physisch) gerade auch im Zeichen von Corona die sogenannten: "Gefährdungsbeurteilungen" neu abgefasst werden müssen.

Ich hoffe, das wurde in allen Betrieben gemacht. Den Arbeitnehmern, die dies nicht wissen empfehle ich mal nachzufragen und sich entsprechend über den eigenen Arbeitsplatz zu informieren.
03.11.2020 07:39 Uhr
Wer sich als Arbeitnehmer über die entsprechenden Maßnahmen, die der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes ergreifen muss informieren will, dem seien die Web-Seiten der Berufsgenossenschaften ans Herz gelegt - da findet man die entsprechenden Antworten - auch auf die ergänzenden Bestimmungen in Zeiten der Corona-Pandemie:

Hier ein Beispiel:
https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-
Gesundheitsschutz/Gefaehrdungsbeurteilung/Corona/
Corona-Gefaehrdungsbeurteilung.html
03.11.2020 08:01 Uhr
Für mich als Schreibtischmensch hat mein Arbeitgeber es einfach, einen konformen Arbeitsplatz zu gestalten. Das passiert auch.

Bei allen meinen bisherigen Arbeitgebern werden psychische Gefahren wenig bis gar nicht betrachtet. Das halte ich für einen großen Fehler.
03.11.2020 09:22 Uhr
Wir sind auf Vollzeitstellen gerechnet ein Kleinstbetrieb mit Arbeitgeber und zwei Mitarbeitern, haben drei zusammenhängende Büros...der Arbeitsschutz wird von einer Verwaltung übernommen. Da kommt einmal im Jahr ein Experte der DEKRA vorbei und überprüft die Büros, bei Bedarf wird auch jährlich geprüft ob gesund gesessen wird...höhenverstellbare Tische sind hier Standardausstattung...Brandschutz wird ebenfalls durch eine Verwaltung sichergestellt...für Notfälle steht im Haus ein eigener Arzt zur Verfügung...ich denke, dass ist überwiegend alles ganz gut geregelt hier.
03.11.2020 10:38 Uhr
Zitat:
Bei allen meinen bisherigen Arbeitgebern werden psychische Gefahren wenig bis gar nicht betrachtet. Das halte ich für einen großen Fehler.


Nicht nur für einen Fehler - das ist klare: "Unterlassung" und somit gesetzwidriges Handeln:

Die Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Sie dient der Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§2 ArbSchG). Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern.

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung im Sinne des Gesetzes geht es immer um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit.

Hier gelten die allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG.

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen geraten hier insbesondere die mit der Art der Tätigkeit verbundenen Belastungen und Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit in den Fokus. Gleichartige Arbeitsbedingungen können hierbei zusammengefasst werden.

Es lohnt sich also den Arbeitgeber oder den Betriebsrat auf die für den eigenen Arbeitsplatz zu erstellende Gefährdungsbeurteilung und eventuell dadurch zu ergreifende Maßnahmen anzusprechen.
03.11.2020 10:46 Uhr
Ein wenig schon, ja. Insbesondere immer dann, wenn der Betriebsrat sich mal wieder profilieren will und daran erinnern, dass er irgendwie doch nützlich ist. (das hört sich jetzt eventuell abwertender an als es gemeint ist)
03.11.2020 10:51 Uhr
Zitat:
wenn der Betriebsrat sich mal wieder profilieren will und daran erinnern, dass er irgendwie doch nützlich ist


öhm - das ist nicht der richtige Blickwinkel: Der Betriebsrat ist zusammen mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit insgesamt verantwortlich für die Durchführung des Arbeitsschutzes. Würde er an den regelmäßigen Begehungen und Besprechungen nicht teilnehmen, oder gar den Arbeitsschutz völlig vernachlässigen wäre das eine Pflichtverletzung gemäß §23 BetrVG und kann zur Amtsenthebung des Betriebsrats führen.

Also keinesfalls eine Profilierungsmasche - sondern Pflicht!
03.11.2020 10:53 Uhr
Zitat:
Also keinesfalls eine Profilierungsmasche - sondern Pflicht!


Grau, mein Freund, ist alle Theorie. De facto läuft es aber genauso, wie Lifthrasir es oben beschrieb.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.11.2020 10:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.11.2020 10:57 Uhr
Zitat:
Grau, mein fredn, ist alle Theorie. De facto läuft es aber genauso, wie Lifthrasir es oben beschrieb.


Nur weil kaum einer weiß, was der Betriebsrat zu tun und zu lassen hat und wie man ihn ggf. dazu zwingt bestimmte Dinge zu tun, wird es ja nicht falsch die gesetzliche Normkonstellation darzustellen.

Leider wird in der Arbeitswelt die gesetzliche Grundlage immer nur als das Maximum des Möglichen aufgefasst. Tatsächlich sind die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen - egal ob aus Verordnung oder Gesetz aber MINDESTANFORDERUNGEN. Sie sind zwingend einzuhalten.
03.11.2020 10:58 Uhr
Zitat:
Also keinesfalls eine Profilierungsmasche - sondern Pflicht!


Eventuell hat ein Teil unseres Betriebsrats schlicht ein Selbstdarstellungsproblem.
03.11.2020 10:58 Uhr
Zitat:
Leider wird in der Arbeitswelt die gesetzliche Grundlage immer nur als das Maximum des Möglichen aufgefasst. Tatsächlich sind die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen - egal ob aus Verordnung oder Gesetz aber MINDESTANFORDERUNGEN. Sie sind zwingend einzuhalten.


Nichts Anderes habe ich oben zum Ausdruck gebracht. :-)
03.11.2020 10:58 Uhr
@Lifthrasir

Schlimm ist übrigens auch, dass viele Betriebsräte, gerade auch beim Thema Arbeitsschutz (und leider nicht nur da) in einem Tal der Ahnungslosen beheimatet sind.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.11.2020 10:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.11.2020 11:02 Uhr
Zitat:
Eventuell hat ein Teil unseres Betriebsrats schlicht ein Selbstdarstellungsproblem.


Aus meiner Erfahrung als Lehrender (Arbeitsrecht und Kommunikation) kann ich feststellen, dass je weniger kompetent das jeweilige Betriebsratsmitglied ist, desto stärker die Kompensation durch Blender-Effekte durch entsprechende Auftritte.

Dieses Kartenhaus bricht regelmäßig dann zusammen, wenn fachliche Expertise z.B. beim Verfassen einer adäquaten Betriebsvereinbarung verlangt ist.
03.11.2020 11:06 Uhr
Zitat:
Aus meiner Erfahrung als Lehrender (Arbeitsrecht und Kommunikation) kann ich feststellen, dass je weniger kompetent das jeweilige Betriebsratsmitglied ist, desto stärker die Kompensation durch Blender-Effekte durch entsprechende Auftritte.


Das kann im konkreten Beispiel durchaus eine Rolle spielen.
03.11.2020 12:35 Uhr
Je nachdem was man darunter fässt. Hier arbeite ich jeden Tag mit einer Kantbank. Die kann ich allein bedienen und programmieren. Mit einem Fußtaster bediene ich sie und das klappt ganz gut. Wenn man's genau nimmt ist das eine Pedal allerdings ein Sicherheitsrisiko. Es gibt noch einen anderen Taster. Eine zweite Person sollte diesen bedienen, um den aktiven Taster freizugeben. Es gab schon Unfälle wo ein Kollege in Leipzig in einem Moment der Unaufmerksamkeit die Kantbank auf die Finger runter gefahren hatte. Drei Finger konnten im Krankenhaus nicht mehr gerettet und mussten amputiert werden.
04.11.2020 11:55 Uhr
Es gibt jedes Jahr eine Begehung durch die Fachkraft für Arbeitsschutz und eine Ärztin. Manches liegt dann aber in der Verantwortung der Angestellten. Bsp. die genaue Einstellung der Bildschirme, was z.B. die Höhe betrifft. Da gibt es die Tipps, aber es macht dann jeder wie er will.
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