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Fragenübersicht Ist dieses Urteil aus Deiner Sicht gerechtfertigt oder zu milde?
1 - 16 / 16 Meinungen
18.12.2018 11:40 Uhr
3 Jahre Haft - das finde ich schon angemessen. So besoffen oder blöd kann man nicht sein, um nicht zu wissen, dass das sehr böse ausgehen kann. Mordabsicht muss man aber nicht zwingend unterstellen, meine ich.
18.12.2018 11:42 Uhr
Wie lautet das Urteil?
18.12.2018 11:44 Uhr
Zitat:
Wie lautet das Urteil?



> 3 Jahre Haft, steht im Link. Hätte man aber durchaus auch noch im Hintergrund nennen können.
18.12.2018 12:13 Uhr
Zitat:
Hätte man aber durchaus auch noch im Hintergrund nennen können.

Allerdings! Leider neigt der Umfragesteller dazu, solche wesentlichen Informationen im Link zu belassen.
18.12.2018 12:16 Uhr
Ein 54jähriger kann nicht mehr arbeiten, muss mit erheblichen Renteneinbußen rechnen, leidet unter starken Schmerzen und erheblicher Minderung seiner Lebensqualität und der seiner Familie, es ist Zufall, dass er noch lebt.

Da erscheinen drei Jahre Gefängnis nicht grade als viel.
18.12.2018 12:52 Uhr
Zitat:
243 POSTINGS
18.12.2018 13:26 Uhr
Meines Wissens zählen Betrunkenheit oder Blödheit nicht als Entschuldigung vor Gericht. Für ersteres wurde die "Fahrlässige Trunkenheit" eingeführt, für letzteres gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Man hätte sicherlich ein Auge zudrücken können, wenn nichts passiert wäre, aber die Folgen für das Opfer sind ja sehr real. Da erscheinen drei Jahre etwas seltsam. Hoffentlich ist der Täter wenigstens in der Lage Schadensersetz zu leisten, was eine Zivilklage ergeben sollte.
18.12.2018 13:26 Uhr
Wenn einer in Tötungsabsicht eine Menschenfalle aufstellt, sollte er nicht so billig davonkommen.
18.12.2018 13:30 Uhr
Zitat:
Wenn einer in Tötungsabsicht eine Menschenfalle aufstellt, sollte er nicht so billig davonkommen.



> Natürlich, allerdings ist "jemanden zu Fall bringen zu wollen" noch keine Tötungsabsicht.
18.12.2018 13:33 Uhr
@Mr.Bart

Solche Fällen kommen in vielen Krimis vor. Die werden mit Tötungsabsicht gespannt. Weil ein Dreht oder Seil kann den Hals durchtrennen. Ein Mopedfahrer ist da auf jeden Fall weg.

Sowas verwendeten auch die Partisanen in der Sowjetunion mit eindeutiger Tötungsabsicht. Da werden schon einige Kradfahrer kopflos durchgefahren sein.
18.12.2018 13:38 Uhr
Zitat:
@Mr.Bart

Solche Fällen kommen in vielen Krimis vor. Die werden mit Tötungsabsicht gespannt. Weil ein Dreht oder Seil kann den Hals durchtrennen. Ein Mopedfahrer ist da auf jeden Fall weg.

Sowas verwendeten auch die Partisanen in der Sowjetunion mit eindeutiger Tötungsabsicht. Da werden schon einige Kradfahrer kopflos durchgefahren sein.



> Auch das stimmt so. Trotzdem muss eine Tötungsabsicht bewiesen werden. Das war hier augenscheinlich nicht der Fall.
18.12.2018 13:50 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn einer in Tötungsabsicht eine Menschenfalle aufstellt, sollte er nicht so billig davonkommen.



> Natürlich, allerdings ist "jemanden zu Fall bringen zu wollen" noch keine Tötungsabsicht.


Nur bei der Verwendung eines in Halshöhe angebrachten Seiles nicht oder auch bei der Verwendung eines Flammenwerfers?
18.12.2018 13:54 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn einer in Tötungsabsicht eine Menschenfalle aufstellt, sollte er nicht so billig davonkommen.



> Natürlich, allerdings ist "jemanden zu Fall bringen zu wollen" noch keine Tötungsabsicht.


Nur bei der Verwendung eines in Halshöhe angebrachten Seiles nicht oder auch bei der Verwendung eines Flammenwerfers?



> Ich beziehe mich auf den genannten Fall. Im Artikel steht beim Verurteilten nirgends etwas von "in Halshöhe angebracht". Wenn das Seil z.B. in 15cm Höhe vom Boden aus gespannt ist, würde ich persönlich nicht von Tötungsabsicht ausgehen. Eine Schweinerei bleibt es dennoch.
18.12.2018 14:09 Uhr
Zitat:
Im Artikel steht beim Verurteilten nirgends etwas von "in Halshöhe angebracht".


Aufgrund der entstandenen Verletzungen lässt sich darauf aber schließen.
18.12.2018 14:19 Uhr
Zitat:
Zitat:
Im Artikel steht beim Verurteilten nirgends etwas von "in Halshöhe angebracht".


Aufgrund der entstandenen Verletzungen lässt sich darauf aber schließen.



> Wie gesagt, Tötungsabsicht wurde nicht nachgewiesen und vom Gericht nicht so gesehen. Und man kann auch fies stürzen, z.B. mit dem Hals auf die Kante eines Bordsteins. Gleichwie, ich vertraue darauf, dass das Gericht dem korrekt nachgegangen ist.
18.12.2018 16:30 Uhr
Die Höhe von drei Jahren erscheint schon plausibel.
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