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Fragenübersicht Verwaltungsgericht Gießen: Waffenerlaubnis für "Reichsbürger" verboten! Ein gerechtfertigtes Verbot?
1 - 19 / 19 Meinungen
26.06.2018 16:44 Uhr
Ich teile die Begründung voll und ganz.

Militanten Spinnern muss man nicht noch mehr Möglichkeiten geben als sie ohnehin schon haben.
26.06.2018 17:29 Uhr
Dem Verbot kann ich voll zustimmen. Auch in anderen Fällen reichen geringste Zweifel an der Seriosität eines Waffenscheinbewerbers (Waffenbesitzkarte etc.), um diesem die Erlaubnis zu verweigern.
26.06.2018 18:19 Uhr
Grundsätzlich kann jedem die Waffenbesitzkarte entzogen werden, dessen Zuverlässigkeit zum Führen und sicheren Verwahren von Waffen und Munition angezweifelt wird.

Die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen als Hauptgrund für die Bewertung dieser Zuverlässigkeit heranzuziehen, halte ich für wenig sinnvoll.

Im übrigen ist das Urteil eines Verwaltungsgerichtes jederzeit anfechtbar und keineswegs grundsätzlich.
26.06.2018 18:34 Uhr
Dann dürften bald auch AfDler in diesen erlauchten Kreis aufgenommen werden.
26.06.2018 18:56 Uhr
Zitat:
Dann dürften bald auch AfDler in diesen erlauchten Kreis aufgenommen werden.

Ablehnen hiolft da nicht weiter..
Die Anfrage der BaWü-AfD im Landtag spricht Bände..

26.06.2018 19:06 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dann dürften bald auch AfDler in diesen erlauchten Kreis aufgenommen werden.

Ablehnen hiolft da nicht weiter..
Die Anfrage der BaWü-AfD im Landtag spricht Bände..



Du willst uns damit was sagen?
26.06.2018 19:28 Uhr
"Es geht um Stefan Räpple, der als Beruf „Hypnotiseur“ angibt."

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/stefan-raepple-loest-diskussionen-bei-afd-aus-14529293.html

26.06.2018 19:30 Uhr
Zitat:
Du willst uns damit was sagen?


Na.. so viele Möglichkeiten gibt's ja nicht.
Entweder hat die AfD Reichsbürger in ihren Reihen mit Parlamentsposten bedacht, oder sie versuchen damit selbige in ihre Wählerschaft zu bekommen.
26.06.2018 19:36 Uhr
Zitat:
"Es geht um Stefan Räpple, der als Beruf „Hypnotiseur“ angibt."

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/stefan-raepple-loest-diskussionen-bei-afd-aus-14529293.html



Frau Roth, Frau Göring-Eckhardt, Herr Annen geben gar keine Berufe an.

26.06.2018 21:09 Uhr
Nein rKa,

hoffentlich gilt es nie als Grund, jemandem eine waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen oder zu verweigern, dass er nicht alle bundesdeutschen Gesetze richtig versteht.

Natürlich stimmt es, dass der § 30 StAG besonders bei "Reichsbürgern" unheimlich beliebt ist.

Aber auch ganz normale Bundesbürger kommen ins Grübeln, wenn sie lesen, dass nur ein Staatsangehörigkeitsausweis wirklich ihre Staatsangehörigkeit nachweist. Kaum jemand denkt in dem Moment daran, dass er bisher noch nie nach diesem Ausweis gefragt wurde, obwohl er schon oft seine Staatsangehörigkeit angeben musste.

Abgesehen davon ist das Verwaltungsgericht Gießen für Baden-Württemberg nicht zuständig.

26.06.2018 22:15 Uhr
Zitat:
dass er nicht alle bundesdeutschen Gesetze richtig versteht.


Nun ja.. alle wäre zuviel verlangt.
Aber worüber man sich auslässt das sollte man schon verstehen.

Und ich habe reichlich Zweifel daß eine Person, die eben das nicht versteht. in der Lage ist die Gesetze zum Waffenrecht zu begreifen.

Zitat:
Aber auch ganz normale Bundesbürger kommen ins Grübeln, wenn sie lesen, dass nur ein Staatsangehörigkeitsausweis wirklich ihre Staatsangehörigkeit nachweist. Kaum jemand denkt in dem Moment daran, dass er bisher noch nie nach diesem Ausweis gefragt wurde, obwohl er schon oft seine Staatsangehörigkeit angeben musste.

Nenne mir einer eine Situation in der dieser Ausweis gefordert ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.06.2018 23:02 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.06.2018 09:57 Uhr
Zitat:
Nenne mir einer eine Situation in der dieser Ausweis gefordert ist.

Wikipedia sagt dazu:
Zitat:
Der Staatsangehörigkeitsausweis kann grundsätzlich dann verlangt werden, wenn entsprechende Rechtsfolgen von Gesetzes wegen an die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person geknüpft sind, diese also nur eintreten, wenn die Person nachweislich deutscher Staatsangehöriger ist. So wird er in einigen Bundesländern zur Ernennung zum Beamten benötigt (wenn nicht Geburtsurkunden o. Ä. vorgelegt werden), was allerdings keine in Deutschland allgemeingültige Praxis ist; üblicherweise wird allein auf Grundlage eines Reisepasses oder Personalausweises mit Vermerk der deutschen Staatsangehörigkeit verbeamtet.

Ferner dient das Dokument bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit auch zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber ausländischen Behörden, bei denen um Entlassung aus der fremden Staatsangehörigkeit nachgesucht wird.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis#Verwendung
27.06.2018 10:27 Uhr
@ Zantafio

Eben - kann gefordert werden. Muss also nicht ...
27.06.2018 10:46 Uhr
Ach Calbenser,

warum sagst Du das mir?

Zitat:
Kaum jemand denkt in dem Moment daran, dass er bisher noch nie nach diesem Ausweis gefragt wurde, obwohl er schon oft seine Staatsangehörigkeit angeben musste.
27.06.2018 12:35 Uhr
Natürlich.

Wer das Existenzrecht eines Staates bestreitet, kann sich nicht auf für ihn günstige Regelungen berufen.

Rosinenpickerei ist nicht...
27.06.2018 12:36 Uhr
Zitat:

Die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen als Hauptgrund für die Bewertung dieser Zuverlässigkeit heranzuziehen, halte ich für wenig sinnvoll.




Warum wohl?
27.06.2018 12:52 Uhr
Zitat:
Warum wohl?

Vielleicht weil eine solche Diskriminierung in vielen Bereichen bereits aus guten Grund verboten ist?
27.06.2018 13:00 Uhr
Zitat:
Zitat:
Warum wohl?

Vielleicht weil eine solche Diskriminierung in vielen Bereichen bereits aus guten Grund verboten ist?


Bei dieser bestimmten Gruppe?

Es ging mir auch eher darum, warum gerade er das so sieht.
27.06.2018 13:31 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Warum wohl?

Vielleicht weil eine solche Diskriminierung in vielen Bereichen bereits aus guten Grund verboten ist?


Bei dieser bestimmten Gruppe?

Es ging mir auch eher darum, warum gerade er das so sieht.


Ah ha. Und auf welcher Grundlage bewertest Du das?

In welcher Gruppe vermutest Du mich?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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