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Fragenübersicht Was sagst Du dazu, dass die Linksfraktion beim Verfassungsgericht gescheitert ist?
1 - 5 / 5 Meinungen
03.05.2016 21:47 Uhr
Es ist suboptimal, daß wenn eine Regierungskoalition mehr als 75% der Sitze hat, die Opposition kaum was tun kann, um fragwürdige Gesetze überprüfen zu lassen. Aber so steht es nun mal in der Verfassung, und die kann ein Gericht nicht ändern.

03.05.2016 22:18 Uhr
Der entscheidende Punkt ist aus meiner Sicht ein anderer.

Das Gericht wies noch einmal ausdrücklich darauf hin, daß das Parlament kein Abnick-Kabinett ist, sondern alle Abgeordneten die Aufgabe der Kontrolle der Regierung haben.

Genau deshalb, sind im Grundgesetz die Regelungen für z.B. Normenkontrollklagen oder die Einsetzung von U-Ausschüssen nicht an die Frage einer Fraktion oder deren tatsächlich Funktion, sondern an den einzelnen Abgeordneten gebunden.

Das geriet in und durch der/die politische Praxis, die in Fraktionen und ihrer Funktion (Regierungs- oder Oppositionsfraktion) denkt und handelt, zunehmend in Vergessenheit.

Diese verfassungsrechtliche Tatsache stellte das Gericht heraus und forderte die Abgeordneten damit auf, ihrer eigentlichen Funktion wieder gerecht zu werden, bzw. diese wieder wahrzunehmen.
04.05.2016 02:29 Uhr
Für eine echte Demokratie eine schlechte Entscheidung. So kann nie eine falsche Entscheidung der Mehrheit revidiert werden.
04.05.2016 05:17 Uhr
Die Linke muss einfach einsehen, dass in der gelenkten Demokratie Opposition nur stört.
04.05.2016 18:57 Uhr
Zitat:
Anders als die Linke meine, so Präsident Andreas Voßkuhle, begründe das Grundgesetz weder explizit spezifische Rechte für Oppositionsfraktionen, noch lasse sich ein Gebot, solche Rechte zu schaffen, aus dem Grundgesetz ableiten. Das Grundgesetz habe sich dafür entschieden, die Ausübung parlamentarischer Minderheitenrechte "nicht auf oppositionelle Akteure" zu beschränken, sondern diese Rechte "Abgeordneten, die bestimmte Quoren erfüllen, ohne Ansehung ihrer Zusammensetzung zur Verfügung zu stellen".


Sehr schön herumgeschwurbel. Bedeutet konkret: Das Grundgesetz sieht nicht vor, dass es eine effektive Opposition gibt. Die wenigsten Bürger dürften kapieren, was Voßkuhle da von sich gegeben hat. Im Prinzip hat kein deutscher Richter nach 1945 so etwas geäußert.
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