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Neues Gesetz: Hamburg will leere Hallen für Flüchtlinge beschlagnahmen! Hältst Du das gerechtfertig? |
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02.10.2015 06:34 Uhr |
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Ja. Warum auch nicht? |
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02.10.2015 06:46 Uhr |
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Verständlich und offensichtlich notwendig. |
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02.10.2015 06:49 Uhr |
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Klar. Eigentum verpflichtet schließlich. Der Zusatz "zu nix" den Immobilienspekulanten mit leerstehenden Immobilien immer noch dazu interpretieren steht schlicht nirgends. |
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02.10.2015 07:14 Uhr |
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Das ist ein Anfang.... und mit Hallen wird man auf Dauer nicht auskommen. Nach der Salami-Taktik wird die Politik in den nächsten Wochen mit einem neuen Vorschlag zur Unterbringung durch die Tür kommen. |
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02.10.2015 07:17 Uhr |
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Eigentum verpflichtet, heißt es im Grundgesetz.
Wenn diese Hallen leer stehen, kann man sie ja auch nutzen. Als Eigentümer könnte man sie ja auch auf Mietbasis zur Verfügung stellen... |
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02.10.2015 07:29 Uhr |
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Warum schöpft die Stadt nicht erstmal ihre eigenen Liegenschaften aus? |
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02.10.2015 07:37 Uhr |
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Was kommt als nächstes?
Werden wir hier in Deutschland alle für die Schmarotzer enteignet?
Wie lange soll das so noch friedlich bleiben?
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02.10.2015 07:55 Uhr |
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Senfzugebeer, meine Frage zur Nutzung der stadteigenen Liegenschaften ist xenophobes Blabla? |
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02.10.2015 09:17 Uhr |
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Das Gesetz ist ein Akt der Hilflosigkeit.
Die Sicherstellung und Inanspruchnahme privater, nicht genutzter Flächen, steht unter erheblichen rechtlichen Vorbehalten.
Außerdem dürfte es sich (auch lt. Gesetz) vor allem um Gewerbeimmobilien handeln. Der Aufwand für den nötigen Umbau ist hoch. In der Regel sind die Brandschutzauflagen und die Bereitstellung von Sanitärräumen das Hauptproblem und die Kostentreiber.
Zudem ist für nachfolgende Nutzungseinschränkungen (z.B. verursacht durch die nötigen Umbauten) Entschädigung zu zahlen.
Um das Ganze an einem konkreten Beispiel deutlich zu machen: die Ertüchtigung eines durchschnittlichen Baumarktgebäudes zur Unterbringung von 400 Personen kostet rund 1 Mio. Euro nur an Baumaßnahmen, die wiederum rund 6 Monate dauern.
D.h., selbst wenn nunmehr tatsächlich kurzfristig solche Immobilien beschlagnahmt werden, wird es noch wenigstens ein halbes Jahr dauern, bis Leute dort untergebracht werden können und zudem Unsummen verschlingen.
Ein weiteres Problem des Gesetzes besteht darin, daß auch genutzte Immobilien beschlagnahmt werden können, wenn die Nutzung nur zum Zweck der Verhinderung der Beschlagnahmung erfolgt. Da sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.
Insgesamt ein aus meiner Sicht problematischer Vorgang.
Im Zusammenhang mit anderen geplanten Maßnahmen (Ausnahmen im Baurecht usw.), erschüttern sie das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates und die Problemlösungsfähigkeit der Politik. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.10.2015 19:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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02.10.2015 10:11 Uhr |
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Am Ende wird es eine Lösung geben. |
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02.10.2015 10:16 Uhr |
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Zitat:Zitat:meine Frage zur Nutzung der stadteigenen Liegenschaften ist xenophobes Blabla?
Ja. Weil es Dir nur darum geht, gegen das Gesetz zu polemisieren und Du dich ganz offensichtlich eben nicht mit den Hintergründen beschäftigt hast.
Ach ja? Mit Urteilen wie xenophob, fremdenfeindlich oder rassistisch und entsprechenden Stigmatisierungen sind viele hier immer schnell zur Stelle. Und natürlich hat sich der andere auch nicht mit den Hintergründen beschäftigt. So erspart man sich dann die entsprechenden Diskussionen. Wenns nicht so erbärmlich wäre, würde ich ja noch drüber lachen... |
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02.10.2015 10:41 Uhr |
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Zitat:
Mit Urteilen wie xenophob, fremdenfeindlich oder rassistisch und entsprechenden Stigmatisierungen sind viele hier immer schnell zur Stelle
Passt ja auch oft, mach mich nicht dafür verantwortlich.
Zitat:
Und natürlich hat sich der andere auch nicht mit den Hintergründen beschäftigt.
Hast Du doch auch nicht. Sonst hättest Du ja in irgendeiner Weise auf die Gesetzesbegründung eingehen können.
Zitat:Wenns nicht so erbärmlich wäre, würde ich ja noch drüber lachen...
Ad hominem. Geschenkt. |
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02.10.2015 11:10 Uhr |
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@Senfzugeber
Flüchtlinge in Gewerbeimmobilien: Staatsrechtler Papier hält Zwangsbelegung für höchst fragwürdig
Rund 400 Flüchtlinge erreichen täglich allein Hamburg - der Stadt mangelt es zunehmend an Unterkünften. Deswegen will die rot-grüne Regierung über den Winter leerstehende Gewerbeimmobilien beschlagnahmen. Die Situation in Berlin und Brandenburg ist ähnlich, die Nutzung derartiger Immobilien gegen den Willen der Eigentümer ist im Gespräch.
Hans-Jürgen Papier, Münchner Staatsrechtler und ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, warnt im SPIEGEL: Ein solcher Eingriff in das Eigentum könnte zwar durch Polizei- und Sicherheitsgesetze der Länder gerechtfertigt sein, wenn es darum gehe, eine erhebliche, gegenwärtige Gefahr für die Gesundheit oder gar das Leben der Flüchtlinge abzuwenden. "Eine solche Gefahrenlage haben wir im Moment aber nicht."...
Das ändere sich auch nicht mit Blick auf anstehende niedrige Temperaturen: Zunächst müssten Staat und Kommunen alles unternehmen, auf andere Weise genügend winterfeste Quartiere herzustellen oder anderweitig zu beschaffen." ...
Genau das war meine Frage: Warum schöpft die Stadt nicht erstmal ihre eigenen Liegenschaften aus?
Und ist also jetzt auch der Staatsrechtler und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, xenophob?
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-staatsrechtler-papier-haelt-zwangsbelegung-fuer-unverhaeltnismaessig-a-1055655.html |
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02.10.2015 11:32 Uhr |
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Ich bin aus erzieherischen Gründen dagegen, man darf dem Staat nicht alles durchgehen lassen.
Wenn euer 16-jähriger Sohn 50 Leute zu seinem Geburtstag einlädt, der Partykeller aber nur Platz für 20 bietet, dann soll er sich auch selbst Gedanken darüber machen, wie er sie unterbringt, statt noch das Wohnzimmer zu requirieren. Unter Umständen muss er dann auch ein paar Gäste wieder nach Hause schicken, die danach wohl nicht mehr seine besten Freunde sind.
Solange nicht jeder Bürgerschaftsabgeordnete und jeder Senator wenigstens einen Flüchtling privat aufnimmt, halte ich es für eine Unverschämtheit, auch nur daran zu denken, sich am Eigentum der Bürger zu vergreifen.
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02.10.2015 11:48 Uhr |
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@WMB:
Papier scheint über andere Informationen zu verfügen als der Hamburger Senat und weite Teile der Hamburgischen Bürgerschaft. Leider hast Du es auch immer noch nicht geschafft, die von mir angegebene Gesetzesbegründung zu reflektieren. Daher mal kurz zusammengefasst (meine Empfehlung, das Ganze aber mal komplett anzuschauen, gilt natürlich weiter):
1. Die Flüchtlinge kommen in einer Zahl, die bislang nicht eingeplant war.
2. Deren Zahl wird auch künftig hoch bleiben und möglicherweise ansteigen.
3. Die Zahl der Unterbringungsplätze wurde deit Jahresbeginn nahezu verdoppelt.
4. In HH gibt es einen permanenten Wohungsmangel.
5. Gewerbeimmobilien stehen zwar leer und sogar teilweise zum Verkauf, jedoch scheiterte ein Erwerb durch die öffentliche Hand oftamls daran, dass Eigentümer und Makler eine Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte ablehnen.
6. Die Beschaffung weiterer Container ist kaum noch möglich, weil der Markt deutschlandweit nahezu abgegrast ist.
7. Vor diesem Hintergrund soll befristet (bis März 17) die Möglichkeit geschaffen werden, zur Note auch zwangsweise Flüchtlinge in diesen Immobilien unterzubringen.
8. Die Nutzung erfolgt gegen Entgelt.
9. Enteignungen sind nicht vorgesehen.
Unterm Strich halte ich das Vorgehen für legitim, Alternativen sehe ich nicht. Auch der von Dir erwähnte Papier hält das Ganze übrigens nicht für verfassungswidrig. Das Vorhaben fußt auf Verfassung und soll eben jetzt eine weitere (!) gesetzliche Grundlage bekommen.
Und noch eine Randbemerkung: Oftmals wird ja argumentiert, man wolle "unsere Werte" gegen Gefahren von außen verteidigen. Zu diesen Werten gehören aber auch die Grundrechte, die als Jedermannsrechte im Grundgesetz niedergelegt sind. Und diese gelten als Menschenrechte eben für alle Menschen, also auch für Flüchtlinge. |
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02.10.2015 13:02 Uhr |
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Der Staat kann so etwas durchaus machen, muß aber die Eigentümer im Gegenzug entsprechend entschädigen.
Aber das Flüchtlingsproblem wäre nur halb so schlimm, wenn die Bearbeitung der Anträge nicht über ein Jahr dauern würde. So muß man aber eben auch diejenigen unterbringen und verpflegen, welche höchstwahrscheinlich doch wieder abgeschoben werden. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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