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Versendest Du noch Briefe? |
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29.09.2015 12:41 Uhr |
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Ja. Aber deutlich weniger als z.B. vor 15 Jahren. |
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29.09.2015 12:58 Uhr |
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Briefe, Faxe.... Dinge, die meine Kinder kaum noch kennen. Telegramme sind auch sehr selten geworden. |
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29.09.2015 13:09 Uhr |
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Nur noch, wenn es irgendwelche offiziellen Dokumente sind, dann meistens Einschreiben - Kündigungen und so was. |
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29.09.2015 13:46 Uhr |
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Die Kündigung von Verträgen braucht wegen verweigerter gesetzlicher Regelungen noch immer der Schriftform, so dass man hier keine Wahl hat.
Das Einschreiben kann man sich allerdings sparen, da das kaum Beweiskraft hat, besser ist die parallele Zustellung per Email und Briefpost. |
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29.09.2015 13:47 Uhr |
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Wenig, aber ja. Manches geht einfach nicht Online oder per Mail. |
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29.09.2015 13:59 Uhr |
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Bei einem Laden, der eine Papierbewerbung annimmt, ist die Pleite vorprogrammiert. |
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29.09.2015 14:33 Uhr |
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Selbstverständlich, das mache ich sogar noch sehr regelmäßig, aber die elektronischen Briefe sind in der Überzahl. Vor allem die geschäftlichen... |
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29.09.2015 15:35 Uhr |
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Geschäftlich regelmäßig. Ansonsten nur zu besonderen Anlässen und zu besonderen Personen... - dann aber auch gerne noch handschriftlich, denn da spielt der wertschätzende Faktor eines solchen Dokuments eine zentrale Rolle. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.09.2015 17:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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29.09.2015 15:50 Uhr |
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Gelegentlich lässt es sich nicht vermeiden, die Briefpost zu nutzen. Sonst aber korrespondiere ich mit anderen über die elektronischen Medien. |
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29.09.2015 16:22 Uhr |
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Mir egal. Meine Briefe frankiere ich mit 4 oder 10 cent. Das reicht in diesem "Staat" völlig aus. |
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29.09.2015 17:27 Uhr |
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Eher selten, was ich eigentlich schade finde. Mein Briefkasten ist leider voll mit dem üblichen Werbe- und Rechnungsspam. |
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29.09.2015 18:25 Uhr |
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Einen klassischen Brief? Bestimmt schon fast 20 Jahre her. Wenn ich etwas verschicke, sind es höchstens irgendwelche Verträge, Krankmeldungen oder sonst was. Aber ein "richtiger" Brief ist schon ewig her. |
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29.09.2015 19:47 Uhr |
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ja, wir korrespondieren regelmäßig europaweit per Post; allerdings läßt die Zuverlässigkeit der Zustellungen immer mehr zu Wünschen übrig, so daß wir mehr und mehr auf persönliche Überbringungen setzen.
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29.09.2015 20:39 Uhr |
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Nur beruflich. |
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30.09.2015 18:50 Uhr |
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Ja, für Kündigungen oder irgendwelche Antragstellungen oder Beiwerk dazu.
Normaler schriftlicher Kontakt läuft hingegen über Email. |
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30.09.2015 20:14 Uhr |
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@ Solid
Zitat:Die Kündigung von Verträgen braucht wegen verweigerter gesetzlicher Regelungen noch immer der Schriftform, so dass man hier keine Wahl hat.
Falsch. Von Arbeits- und Mietverträgen abgesehen, verlangt sonst kein Vertragstyp eine schriftliche Kündigung. Und selbst die könnte man mit entsprechender Signatur per E-Mail kündigen. Das Problem ist hier eher, daß es a) bisher am Markt kein günstiges und einfach zu handhabendes Verfahren gibt und b) viel zu wenige Stellen die Nutzung der Signatur ermöglichen.
Zitat:Das Einschreiben kann man sich allerdings sparen, da das kaum Beweiskraft hat,
Es beweist den Zugang. Zusammen mit einem Zeugen, der den Inhalt des Briefes gesehen hat, ist das einer der besten Beweise, die es so gibt. Anfängerfehler: Einschreiben mit Rückschein anstatt Einwurf-Einschreiben.
Zitat:besser ist die parallele Zustellung per Email und Briefpost.
Warum? Die Briefpost hat null, die E-Mail nur sehr begrenzte Beweiskraft. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.09.2015 22:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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01.10.2015 09:55 Uhr |
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@ foreverdol
Zitat:Ein Einwurf-Einschreiben beweist nur, dass Du einen Brief abgeschickt hast. Dass der Brief auch angekommen ist beweist nur ein Einschreiben mit Rückschein.
Falsch. Beide Einschreiben-Sorten beweisen den Zugang. Der Unterschied ist nur, daß beim Einwurf-Einschreiben der Postbote dafür Zeuge ist, beim Rückschein hast Du im Regelfall die Unterschrift des Empfängers. Der Rückschein hat aber den Nachteil, daß der Empfänger die Annahme verweigern kann - dann gab es gar keinen Zugang.
Zitat:Was in einem Einschreiben drin war- ein neues Rezept von chefkoch.de oder eine Kündigung- kann hingegen gar nicht nachvollzogen werden.
Richtig. Und das gilt natürlich auch für das Rückschein-Einschreiben. Darum schrieb ich oben: "Zusammen mit einem Zeugen, der den Inhalt des Briefes gesehen hat, ist das einer der besten Beweise, die es so gibt." |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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