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Fragenübersicht Hat ein Arbeitsloser ein Anrecht auf alle normalen üblichen Fernsehsender?
1 - 20 / 20 Meinungen
13.11.2013 09:51 Uhr
Hierzu bräuchte man mehr Hintergrundinformationen, um den konkreten Fall beurteilen zu können.

Generell gilt der Zugang zu Fernsehen bei uns quasi als "Grundrecht", weshalb dafür z.B. auch der ALG II-Regelsatz einen Teilbetrag beinhaltet.
13.11.2013 09:56 Uhr
Ja.. warum auch nicht?
13.11.2013 10:02 Uhr
Klar hat er das Anrecht. Wieso nicht? Er hat allerdings nicht das Recht, daß ihm die Solidargemeinschaft das finanziert.
13.11.2013 10:11 Uhr
Wenn er einen hat, darf man ihm den nicht wegnehmen. Finanzieren muss er ihn aber (wie Histo sagt) selbst aus Erspartem etc...
13.11.2013 10:24 Uhr
Hat er keinen Fernsehapparat, hat er kein Anrecht darauf, daß ihm die Allgemeinheit einen finanziert. Hat er einen, kann er sich alle Sender anschauen die er empfangen kann. Pay-TV natürlich auch, so denn er es von seinem Hartz-Geld finanzieren möchte.
13.11.2013 10:39 Uhr
Da es um RTL geht, hat die Wohnanlage nur DVB-T, sprich Hausantenne.
Wenn der Vermieter nicht freiwillig den Hausanschluß umstellt, hat auch ein Arbeitsloser dieselben rechte wie ein Arbeitender: keine - Pech gehabt.
13.11.2013 11:04 Uhr
Wieso sollte man sich Zugang zu RTL einklagen? RTL ist nicht verschlüsselt und für jeden frei zugänglich.
13.11.2013 11:31 Uhr
Zitat:
Wieso sollte man sich Zugang zu RTL einklagen? RTL ist nicht verschlüsselt und für jeden frei zugänglich.

Habe ich mich auch gefragt. Etwas mehr Hintergrund wäre in der Tat hilfreich gewesen.
13.11.2013 12:51 Uhr
Ich dachte immer, RTL würde nahezu in jedem Haushalt laufen, der denn einen Fernseher besitzt.
13.11.2013 12:53 Uhr
@Pomerius & Orang
Lest mal Maximus´ obiges Posting das enthält eine mögliche Erklärung:
Zitat:
Da es um RTL geht, hat die Wohnanlage nur DVB-T, sprich Hausantenne. [..]
13.11.2013 13:02 Uhr
@Mensch

Dann ist es Zeit für einen neuen Fernseher^^ Aber ich glaube, den muss das Amt nicht finanzieren.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2013 14:02 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.11.2013 13:20 Uhr
Zitat:
Dann ist es Zeit für einen neuen Fernseher^^ Aber ich glaube, den muss das Amt nicht finanzieren.
Jein. Im ALG II-Regelsatz ist dafür ein Teilbetrag enthalten.
13.11.2013 13:24 Uhr
Zitat:
Dann ist es Zeit für einen neuen Fernseher^^ Aber ich glaube, den muss das Amt nicht finanzieren.

Jein. Im ALG II-Regelsatz ist dafür ein Teilbetrag enthalten.
Unnötig, dieser Teilbetrag.
13.11.2013 13:38 Uhr
@ *Mensch*
Zitat:
@Pomerius & Orang
Lest mal Maximus´ obiges Posting das enthält eine mögliche Erklärung:

Wenn das die Erklärung ist, liefert Maximus auch schon die Antwort: "Wenn der Vermieter nicht freiwillig den Hausanschluß umstellt, hat auch ein Arbeitsloser dieselben rechte wie ein Arbeitender: keine - Pech gehabt."
13.11.2013 13:43 Uhr
Stimmt, Pomerius. Wenn, dann ja.
Das Problem:
Wir wissen es nicht, weil uns der Umfragesteller ja keine weiteren Informationen an die Hand gibt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2013 14:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.11.2013 13:46 Uhr
dem allgemeinen gesellschaftlichen diskurs zufolge offensichtlich nicht. die von den verwertungsprozessen ausgesiebten menschen werden offenbar nicht einmal mehr als "ersatzheer" des arbeitsmarkt benötigt und wessen existenz in gänze als vernachlässigenswert erscheint, der hat nicht einmal mehr ein anrecht darauf rtl gucken zu dürfen. vielleicht einfach auf wasser un brot setzen.
13.11.2013 15:43 Uhr
Brot und Spiele!

Es wäre weise, die Arbeitslosen mit TV und Internet zu versorgen.

Das spart später viel Munition.
13.11.2013 23:17 Uhr
Ja, mir fällt kein Grund ein, warum er den nicht haben sollte.
14.11.2013 13:33 Uhr
Zitat:
Ja, mir fällt kein Grund ein, warum er den nicht haben sollte.


Weil es Geld kostet.
14.11.2013 15:50 Uhr
@ Solid
Zitat:
Weil es Geld kostet.

RTL kostet den Zuseher nix. Zumindest kein Geld.
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