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Fragenübersicht 9/11-Attentate: Pächter des World Trade Center fordert Milliarden von Airlines. Ein Gericht hat die Klage jetzt zugelassen - was meinst du dazu?
1 - 18 / 18 Meinungen
06.09.2012 09:47 Uhr
Nach der Logik kann jetzt jeder, der durch irgendwas Zweckentfremdetes zu Schaden kam, den Hersteller/Betreiber des zweckentfremdeten Gegenstands verklagen, oder?
Warum klagt da niemand gegen den/die Flugzeugbauer?

Irgendwie absurd, das Ganze. So tragisch das natürlich auch war.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.09.2012 11:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.09.2012 09:54 Uhr
Das amerikanische Recht erscheint uns manchmal doch sehr befremdlich - unseres denen vielleicht auch.

Ich glaube nicht, dass ein Terrorismusopfer für Schaden an Dritten haften sollte.
06.09.2012 10:09 Uhr
Recht und Logik sind in den USA zwei sich manchmal ausschließende Begrifflichkeiten. Ich bin gespannt, wie die Klage ausgeht und hoffe, das das Gericht auch mal abseits von juristischen Theorie-Spielchen einfach den gesunden Menschenverstand zu Rate zieht.
06.09.2012 10:25 Uhr
Die Zulassung der Klage besagt noch nichts über deren Ausgang.
Ich frag mich aber viel mehr, war es nicht so, dass Pächter und Besitzer sehr honorend schon abgefunden wurden?
06.09.2012 10:42 Uhr
Finde ich gut, so können noch manche Ungereimtheiten aufgeklärt werden.

Aber die Regierung wird eher dem Besitzer viel Geld geben...
06.09.2012 10:45 Uhr
Zitat:
Ich frag mich aber viel mehr, war es nicht so, dass Pächter und Besitzer sehr honorend schon abgefunden wurden?


Ja, von verschiedenen Versicherungen - aber man muss den Hals wohl nicht zwingend vollbekommen.
06.09.2012 10:54 Uhr
Es ist gut, daß die Klage zugelassen wurde. Denn WENN die Behauptung mit den mangelhaften Sicherheitsmaßnahmen stimmt - dann sollten die Airlines auch dafür gerade stehen.
Und um das zu prüfen, braucht man halt ein Gerichtsverfahren.
06.09.2012 11:17 Uhr
Zitat:
Das amerikanische Recht erscheint uns manchmal doch sehr befremdlich - unseres denen vielleicht auch.

Ich glaube nicht, dass ein Terrorismusopfer für Schaden an Dritten haften sollte.


Dem kann ich nur vollständig zustimmen. (Dass ich das mal schreiben würde ... *g*)
06.09.2012 12:08 Uhr
@Ralf:
Zitat:
Das amerikanische Recht erscheint uns manchmal doch sehr befremdlich

In diesem Fall aber eigentlich nicht. Diese Klage wäre in Deutschland ziemlich genauso möglich.

Siehe z. B. die Sache mit dem Vater eines Amokläufers, den man anschließend wegen mangelnder Sorgfalt beim Wegschließen seiner Waffen drangekriegt hat. Deutlich kleinerer Maßstab, aber eigentlich gleicher Sachverhalt.
06.09.2012 12:32 Uhr
Zitat:

In diesem Fall aber eigentlich nicht. Diese Klage wäre in Deutschland ziemlich genauso möglich.


Interessant. Erscheint mir aber immer noch seltsam. Die Sicherheit auf Flughäfen wird sich nach irgendwelchen staatlichen Vorgaben richten. Wenn die erfüllt sind, dann sollte auch gut sein.

Zitat:
Siehe z. B. die Sache mit dem Vater eines Amokläufers, den man anschließend wegen mangelnder Sorgfalt beim Wegschließen seiner Waffen drangekriegt hat. Deutlich kleinerer Maßstab, aber eigentlich gleicher Sachverhalt.


Das Beispiel sehe ich ein. Mir ist grade auch kein Einwand zur Hand, warum das nicht passen sollte.
06.09.2012 15:54 Uhr
Bei der Summe fällt es schwer, auf ein Verfahren zu verzichten. Versuchen kann man es ja mal. Finde ich ok.
06.09.2012 18:08 Uhr
Merkwürdige USA. Ich verstehe nicht, dass die klagen.das riecht für mich nach versuch von abzocke.
07.09.2012 08:44 Uhr
Welche Ungereimheiten sollen denn durch so ein Verfahren aufgeklärt werden?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.09.2012 10:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.09.2012 10:43 Uhr
@Ralf:
Zitat:
Die Sicherheit auf Flughäfen wird sich nach irgendwelchen staatlichen Vorgaben richten.

Das ist ein typisch deutscher Denkansatz ;-)

Ich würde eher bezweifeln, daß in den USA der Staat zuständig ist.
Die Klage wird wohl juristisch auch fundiert sein (d.h. es ist klar, daß die Gesellschaften der richtige Adressat sind). Strittig wird dagegen sein, ob ihnen Versäumnisse nachzuweisen sind.
07.09.2012 11:18 Uhr
Zitat:
Die Klage wird wohl juristisch auch fundiert sein (d.h. es ist klar, daß die Gesellschaften der richtige Adressat sind).


Ist für die Sicherheit nicht der Flughafenbetreiber zuständig? Wieso werden dann die Airlines verklagt?
07.09.2012 11:23 Uhr
Der Flughafen Frankfurt wird z.B. von der Fraport AG betrieben. Laut deren Homepage ist die Fraport zuständig:....
...Zu dem Verantwortungsbereich von Fraport zählen im Bereich Luftsicherheit unter anderem Passagier-, Gepäck-, Personal-, Waren- und Frachtkontrollen. Die Betriebssicherheit wird zusätzlich durch Streifen- und Zugangskontrolldienste sowie einen eigenen Sicherheitsdienst garantiert.....

07.09.2012 12:20 Uhr
@HerrBert:
Zitat:
Ist für die Sicherheit nicht der Flughafenbetreiber zuständig?

Du kannst doch nicht einfach die Verhältnisse in Deutschland oder konkret Frankfurt 1:1 auf die USA übertragen.

Da die großen Airlines auf US-Flüghäfen ganze Terminals exklusiv für sich nutzen, sind sie wahrscheinlich auch für die Kontrollen dort zuständig.

Ansonsten wäre es ja kein Problem gewesen, die Flughafenbetreiber zu verklagen - die sind aber offenbar nicht die zuständige Adresse.
07.09.2012 14:06 Uhr
Zitat:
Da die großen Airlines auf US-Flüghäfen ganze Terminals exklusiv für sich nutzen, sind sie wahrscheinlich auch für die Kontrollen dort zuständig.


Reine Spekulation, oder hast du eine Quelle?




Zitat:
Ansonsten wäre es ja kein Problem gewesen, die Flughafenbetreiber zu verklagen - die sind aber offenbar nicht die zuständige Adresse.


Kennst du die Klageschrift? Man kann so herrlich spekulieren
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