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Fragenübersicht Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz möchte die AfD vor allem über die Mittel der Parteienfinanzierung bekämpfen. Stimmst du ihm zu?
1 - 10 / 10 Meinungen
19.12.2025 10:39 Uhr
Ich sehe darin erstmal nichts anderes als die Schilderung der (verfassungs)rechtlichen Handlungsspielräume, die sich aus der neuesten Rechtsprechung des BVerfG zu Parteiverboten und daraus zum Ausschluss von Parteien aus der staatlichen Parteienfinanzierung ergeben.
19.12.2025 11:21 Uhr
Bei Scholz habe ich immer den Eindruck, dass er voll guter Absichten war und ist, aber dass man ihn jedesmal zu irgendeiner Aktion tragen muss.

Im Falle der AfD befürchte ich, dass die Trägheit ihrer politischen Gegner am Ende zu einem Sturm auf unsere Demokratie führen wird.
19.12.2025 11:22 Uhr
Nein, da stimme ich ihm nicht zu.

Entweder ist eine Partei verfassungswidrig und will die FGDO aktiv und kämpferisch beseitigen, dann muss ein Verbotsverfahren angestrengt werden.
Oder eben nicht und man muss sich dem politischen Wettbewerb stellen, auch wenn es schwerfällt, alles andere wäre undemokratisch.
19.12.2025 11:38 Uhr
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
19.12.2025 11:43 Uhr
Das Problem in Sachen Parteienfinanzierung ist, dass Scholz mit dieser Idee reichlich spät um die Ecke kommt.

Die AfD hat inzwischen so viele undurchsichtige Finanzquellen, dass sie selbst einen Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung vermutlich unbeschadet überstehen würde. Mal davon abgesehen, dass sich die AfD in so einem Fall wieder durch alle Instanzen klagen wird.

Man sollte sich lieber heute als morgen auf das AfD-Parteienverbot konzentrieren, denn nur so ist die nächste Katastrophe für die deutsche Demokratie noch abzuwenden.
19.12.2025 11:46 Uhr
@ Digitalis


Du hast die wichtigste Passage nicht dick gemacht:

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT.

Also kein Herr Scholz, oder andere politische Mitbewerber, aktionistische Vereine, oder sonstige Akteure und das ist auch gut so.
19.12.2025 13:32 Uhr
Zitat:
Also kein Herr Scholz,


Wo hat er das denn entschieden? Geht schon ziemlich an der Sache vorbei, was du da schreibst.
19.12.2025 15:44 Uhr
Ich weiß nicht so recht. Die Parteienfinanzierung an sich finde ich kritisch - diese zusätzlich als Disziplinierungsmaßnahme zu missbrauchen, finde ich mindestens ungünstig. Das betrifft im übrigen auch die parteinahen Stiftungen.
19.12.2025 17:37 Uhr
Eine gute Maßnahme, um bei den Bürgern den Eindruck zu verstärken, man wolle die AfD als Konkurrenz ausschalten, nicht als Gefahr für die Demokratie.
19.12.2025 18:02 Uhr
Es hat schon ein Gschmäckle, wenn ausgerechnet der von der SED geschulte Finanzjongleur solcherlei Vorschläge in den Raum stellt. Die SPD kommt damit auf jedem Fall ihrem 4,5%-Ziel stetig näher.
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