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Fragenübersicht Sachsen-Anhalts Linkspartei will Femizid als Mordmerkmal im Strafgesetzbuch verankern. Bist Du dafür?
1 - 13 / 13 Meinungen
13.09.2025 18:25 Uhr
Nachdem am Montag in Magdeburg wieder eine Frau getötet wurde weil sie sich trennen wollte, bin ich unbedingt dafür.
13.09.2025 18:26 Uhr
Ich war aber auch schon vor Montag dafür.
13.09.2025 18:28 Uhr
Ja, das klingt nach einem unterstützenswerten Anliegen.
13.09.2025 21:23 Uhr
Klingt gut und richtig.
Ich denke hier vor allem an Opfer häuslicher Gewalt mit Todesfolge und an sogeannte " Ehren"Morde.
13.09.2025 21:25 Uhr
Unterstüzte das

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.09.2025 21:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.09.2025 21:40 Uhr
Würde ich erstmal als reine Symbolpolitik bezeichnen, man müsste dafür das Kriterium Femizid juristisch sicher definieren.
In den bisher bekannten Fällen, dürfte das bereits vorhandene Merkmal Heimtücke gegeben und damit ausreichend sein.

Ich würde eher dafür plädieren, im Vorfeld solcher Morde anzusetzen und beispielsweise Kontaktverbote stärker zu gewichten, oder Verstöße dagegen härter und schneller zu ahnden, damit es erst überhaupt nicht zu den Taten kommt, die man dann als Femizide kennt.
14.09.2025 01:23 Uhr
Zitat:
Würde ich erstmal als reine Symbolpolitik bezeichnen, man müsste dafür das Kriterium Femizid juristisch sicher definieren.
In den bisher bekannten Fällen, dürfte das bereits vorhandene Merkmal Heimtücke gegeben und damit ausreichend sein.

Ich würde eher dafür plädieren, im Vorfeld solcher Morde anzusetzen und beispielsweise Kontaktverbote stärker zu gewichten, oder Verstöße dagegen härter und schneller zu ahnden, damit es erst überhaupt nicht zu den Taten kommt, die man dann als Femizide kennt.


Sicher, es gibt Überfälle auf Frauen, die von vorne herein auf die Ermordung der Opfer zielen, wie gerade in den USA passiert und öffentlich diskutiert. Trump will die Todesstrafe für "dieses Tier", allerdings geht es in den USA eher um die Diskussion der Mordmerkmale. Das wäre vielleicht für unsere Situation ebenso sinnvoller, als komplette, neuartige Tatbestände quasi aus der Retorte zu schaffen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.09.2025 01:24 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.09.2025 06:37 Uhr
Ich finde dieses Anliegen wichtig und unterstützenswert.

Ich möchte aber noch einen anderen Aspekt in die Diskussion einbringen und zwar die meiner Meinung nach sehr milden Strafen bei Gewalt gegen Kinder, wenn es um die eignen Eltern geht.

Ich könnte hier unzählige Beispiele bringen, in denen Eltern (Väter und Mütter) wegen des Totschüttelns aus rasender Wut oder einfach aus dem Suff heraus ihre Kinder für das Leben schwer schädigen oder gar töten und mit lächerlichen Totschlags-Urteilen von ein paar Jahren oder gar Bewährungsstrafen davonkommen.

Hier sollte der Gesetzgeber/die Politik auf jeden Fall nachschärfen, denn Kinder sind das Schützenswerteste, was eine Gesellschaft hervorbringt, da sie sich am wenigsten wehren können.

Kinder sollten ohnehin viel stärker in den Fokus des Schutzes genommen werden. Das gilt übigens auch, was die Einflussnahme bestimmter politischer Parteien auf Schulhöfen oder den sog. "sozialen" Medien betrifft.

Das ist dann allerdings auch ein Thema der Schulen, die Kinder in Zusammenarbeit mit der Polizei möglichst früh über die Gefahren im Internet und im RL aufklären sollten.
14.09.2025 06:40 Uhr
Zitat:
Klingt gut und richtig.
Ich denke hier vor allem an Opfer häuslicher Gewalt mit Todesfolge und an sogeannte "Ehren"Morde.


Wobei der Begriff "Ehrenmord" ein von rechten Kreisen gern genutzter Begriff ist, um von dem allgemeinen Problem der Gewalt gegen Frauen abzulenken. Die findet nämlich in allen Kulturkreisen und gerne im Verborgenen statt.

14.09.2025 06:51 Uhr
Zitat:
Würde ich erstmal als reine Symbolpolitik bezeichnen, man müsste dafür das Kriterium Femizid juristisch sicher definieren.
In den bisher bekannten Fällen, dürfte das bereits vorhandene Merkmal Heimtücke gegeben und damit ausreichend sein.


Die Formulierungen der Mordmerkmale stammen zum Teil von anno Tuck.

Schon deshalb ist eine dringende Reform längst überfällig.

Eine sehr ausführliche Abhandlung zu dem Thema aus rechtsgeschichtlicher Sicht, ist hier nachzulesen:

https://kripoz.de/2023/07/19/ueber-die-notwendigkeit-einer-reform-des-mordtatbestands-§-211-stgb-aus-rechtsgeschichtlicher-sicht/

Übrigens beschäftigt sich die Abhandlung auch mit der vermeintlichen "Nazi-Vergangenheit" der juristischen Mord-Definition.
14.09.2025 10:00 Uhr
Zitat:
Zitat:
Klingt gut und richtig.
Ich denke hier vor allem an Opfer häuslicher Gewalt mit Todesfolge und an sogeannte "Ehren"Morde.


Wobei der Begriff "Ehrenmord" ein von rechten Kreisen gern genutzter Begriff ist, um von dem allgemeinen Problem der Gewalt gegen Frauen abzulenken. Die findet nämlich in allen Kulturkreisen und gerne im Verborgenen statt.



Wobei der Sachverhalt der "Ehrenmorde" von linken Kreisen über lange Zeit abgeleugnet worden ist. Ebenso wie bei Zwangsheiraten und anderen institutionalisierten Formen der Ausbeutung, der Misshandlungen und des Missbrauches haben sich solche linken Kreise stets zu Kompliz*innen der Täter gemacht. Besonders absurd ist dabei, dass diese Art von Leuten sonst gerne vom Menschenrecht und von der Überwindung der Zustände sprechen bzw. agitieren.
14.09.2025 12:32 Uhr
Gute Idee, dann ändern wir auch gleich Art. 3 im Grundgesetz.

Männer und Frauen sollen nicht mehr gleichberechtigt und auch nicht mehr alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein.
14.09.2025 13:27 Uhr
Eher ja. Diese Taten werden zu häufig eher verharmlost, weil es sich tendentiell wohl häufig eher um Totschlag handelt. Zwar sehe ich auch die Gefahr, dass eine "Besserstellung" weiblicher Opfer gegenüber männlichen Opfern erfolgt. Daher sollte gründlich rechtsphilosophisch darüber nachgedacht werden, wie das Gleichgewicht, die Gleichbehandlung der Geschlechter aufrecht erhalten werden kann. Eine Hauruck-Aktion lene ich ab, weil sie nur Mühlen auf das Wasser der NAfDis wäre.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.09.2025 13:29 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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