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Wer hat Deiner Meinung nach das Streitgespräch Boris Palmer - Markus Frohnmaier gewonnen, das gestern Abend in Tübingen stattfand? |
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06.09.2025 10:29 Uhr |
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| Die Demonstranten vor der Halle. |
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06.09.2025 10:33 Uhr |
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In meinen Augen war es Frohnmaier. Er war exzellent vorbereitet und blieb Palmer keine Antwort schuldig, hat auch seine Redezeit voll genutzt. Während Palmer hinter der von ihm erwarteten Eloquenz zurückblieb.
Das Format des Zweierduells fand ich aber wirklich sehr gelungen und ich würde sowas gerne öfter sehen.
Wunschpaare:
Weidel vs. Reichinnek
Aiwanger vs. Katharina Schulze
Söder vs. Höcke
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06.09.2025 10:37 Uhr |
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Bißchen dünn, findest Du nicht? ;-) |
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06.09.2025 10:41 Uhr |
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Gewonnen hat in erster Linie die demokratische Streitkultur, auch wenn linksextreme Chaoten versucht haben, den Austausch von Argumenten zu verhindern.
Es ist ihnen zum Glück nicht bzw. nur am Anfang gelungen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.09.2025 10:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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06.09.2025 10:50 Uhr |
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Inhaltlich nach wie vor äußerst mau ;-) |
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06.09.2025 10:51 Uhr |
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| Verloren hat die Demokratie wenn dem Vertreter einer gesichert rechtsextremistischen Partei eine derartige Bühne geboten wird. |
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06.09.2025 11:09 Uhr |
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Es war ein Duell von Populisten - ohne Mehrwert oder Gestaltungsanspruch. Wenn ich sinnvollere Diskussionen verfolgen möchte, schaue ich lieber AYTO.
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06.09.2025 11:21 Uhr |
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Zitat:Zitat:Verloren hat die Demokratie wenn dem Vertreter einer gesichert rechtsextremistischen Partei eine derartige Bühne geboten wird.
Dieses "keine Bühne bieten" hat mit Demokratie überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil: Es ist die Verhinderung von Demokratie.
Selbstverständlich kann in einer Demokratie eine Position und Meinung ausgeschlossen werden. Demokratie ist ja kein Hecheln nach jeder noch so verachtenswerte Äußerung. Nur weil man eine Meinung äußern darf, bedeutet es nicht, dass es ohne Konsequenzen bleiben muss. Zugleich ist nicht jede Äußerung eine Meinung. Zum Glück gibt es Grenzen und Einschränkungen. Unsere Demokratie ist hierbei eine wehrhafte, repräsentative Demokratie, die auf der FDGO fußt. Diese sieht ausdrücklich vor, dass man nicht jede Scheiße sich anhören, akzeptieren oder "eine Bühne" bieten muss.
Zudem war das Konzept ausschließlich auf den Faktor Tabubruch aufgebaut. Bisschen wie "Promiboxen". Ich unterstelle den Organisatoren den gezielten Bruch mit der Moral um mehr Reichweite zu erreichen. |
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06.09.2025 11:34 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Verloren hat die Demokratie wenn dem Vertreter einer gesichert rechtsextremistischen Partei eine derartige Bühne geboten wird.
Dieses "keine Bühne bieten" hat mit Demokratie überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil: Es ist die Verhinderung von Demokratie.
Selbstverständlich kann in einer Demokratie eine Position und Meinung ausgeschlossen werden. Demokratie ist ja kein Hecheln nach jeder noch so verachtenswerte Äußerung. Nur weil man eine Meinung äußern darf, bedeutet es nicht, dass es ohne Konsequenzen bleiben muss. Zugleich ist nicht jede Äußerung eine Meinung. Zum Glück gibt es Grenzen und Einschränkungen. Unsere Demokratie ist hierbei eine wehrhafte, repräsentative Demokratie, die auf der FDGO fußt. Diese sieht ausdrücklich vor, dass man nicht jede Scheiße sich anhören, akzeptieren oder "eine Bühne" bieten muss.
Zudem war das Konzept ausschließlich auf den Faktor Tabubruch aufgebaut. Bisschen wie "Promiboxen". Ich unterstelle den Organisatoren den gezielten Bruch mit der Moral um mehr Reichweite zu erreichen.
So einfach ist das nicht. Siehe beispielsweise hier:
Zitat:Das Recht auf freie Meinungsäußerung stellt bekanntermaßen ein „Grund-Grundrecht“ dar und ist, wie das Bundesverfassungsgericht schon 1958 im Lüth-Urteil betonte, für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend. Dass es das höchste deutsche Gericht mit der Meinungsfreiheit von Extremisten nicht weniger ernst meint, zeigt eine Entscheidung aus dem Jahre 2010: Das Oberlandesgericht München hatte einem wegen Volksverhetzung verurteilten Rechtsterroristen zuvor die Weisung aufgegeben, für fünf Jahre kein rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut zu publizieren. Es stellte beim Betroffenen eine Kontinuität bei der Begehung politisch motivierter Straftaten fest und befürchtete, dass er fortan durch Veröffentlichungen die strafrechtlichen Grenzen des § 130 StGB (Volksverhetzung) überschreiten wird. Auf die Beschwerde des Betroffenen hin stellte das Bundesverfassungsgericht allerdings klar, dass die Meinungsfreiheit auch die Verbreitung rechtsextremistischer Meinungen grundsätzlich schützt. Das fünfjährige Publikationsverbot sei dagegen nicht verhältnismäßig.
...
Unverhältnismäßig sollen laut Bundesverfassungsgericht Präventivmaßnahmen sein, die den Bürger aufgrund seiner politischen Überzeugungen für eine gewisse Zeit praktisch gänzlich vom Prozess der öffentlichen Meinungsbildung ausschließen. Dies komme der Aberkennung der Meinungsfreiheit nahe. Das Entscheidungsmonopol über eine Grundrechtsverwirkung liegt unter den Voraussetzungen des Art. 18 GG aber einzig beim Bundesverfassungsgericht selbst.
https://verfassungsblog.de/eine-zensur-findet-nicht-statt-auch-nicht-bei-extremisten/
Ich musste das wegen der urheberrechtlichen Beschränkungen auf zwei kurze Teile kürzen, und empfehle, den ganzen Artikel zu lesen.
Einem Frohnmaier grundsätzlich "den Mund zu verbieten" dürfte demnach rechtlich nicht haltbar sein. Somit ja, man muss sich das "anhören" - bzw. man kann natürlich auch weghören, aber ihm das Wort verbieten kann man nicht. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.09.2025 11:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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06.09.2025 11:47 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:Verloren hat die Demokratie wenn dem Vertreter einer gesichert rechtsextremistischen Partei eine derartige Bühne geboten wird.
Dieses "keine Bühne bieten" hat mit Demokratie überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil: Es ist die Verhinderung von Demokratie.
Selbstverständlich kann in einer Demokratie eine Position und Meinung ausgeschlossen werden. Demokratie ist ja kein Hecheln nach jeder noch so verachtenswerte Äußerung. Nur weil man eine Meinung äußern darf, bedeutet es nicht, dass es ohne Konsequenzen bleiben muss. Zugleich ist nicht jede Äußerung eine Meinung. Zum Glück gibt es Grenzen und Einschränkungen. Unsere Demokratie ist hierbei eine wehrhafte, repräsentative Demokratie, die auf der FDGO fußt. Diese sieht ausdrücklich vor, dass man nicht jede Scheiße sich anhören, akzeptieren oder "eine Bühne" bieten muss.
Zudem war das Konzept ausschließlich auf den Faktor Tabubruch aufgebaut. Bisschen wie "Promiboxen". Ich unterstelle den Organisatoren den gezielten Bruch mit der Moral um mehr Reichweite zu erreichen.
So einfach ist das nicht. Siehe beispielsweise hier:
Zitat:Das Recht auf freie Meinungsäußerung stellt bekanntermaßen ein „Grund-Grundrecht“ dar und ist, wie das Bundesverfassungsgericht schon 1958 im Lüth-Urteil betonte, für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend. Dass es das höchste deutsche Gericht mit der Meinungsfreiheit von Extremisten nicht weniger ernst meint, zeigt eine Entscheidung aus dem Jahre 2010: Das Oberlandesgericht München hatte einem wegen Volksverhetzung verurteilten Rechtsterroristen zuvor die Weisung aufgegeben, für fünf Jahre kein rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut zu publizieren. Es stellte beim Betroffenen eine Kontinuität bei der Begehung politisch motivierter Straftaten fest und befürchtete, dass er fortan durch Veröffentlichungen die strafrechtlichen Grenzen des § 130 StGB (Volksverhetzung) überschreiten wird. Auf die Beschwerde des Betroffenen hin stellte das Bundesverfassungsgericht allerdings klar, dass die Meinungsfreiheit auch die Verbreitung rechtsextremistischer Meinungen grundsätzlich schützt. Das fünfjährige Publikationsverbot sei dagegen nicht verhältnismäßig.
...
Unverhältnismäßig sollen laut Bundesverfassungsgericht Präventivmaßnahmen sein, die den Bürger aufgrund seiner politischen Überzeugungen für eine gewisse Zeit praktisch gänzlich vom Prozess der öffentlichen Meinungsbildung ausschließen. Dies komme der Aberkennung der Meinungsfreiheit nahe. Das Entscheidungsmonopol über eine Grundrechtsverwirkung liegt unter den Voraussetzungen des Art. 18 GG aber einzig beim Bundesverfassungsgericht selbst.
https://verfassungsblog.de/eine-zensur-findet-nicht-statt-auch-nicht-bei-extremisten/
Ich musste das wegen der urheberrechtlichen Beschränkungen auf zwei kurze Teile kürzen, und empfehle, den ganzen Artikel zu lesen.
Einem Frohnmaier grundsätzlich "den Mund zu verbieten" dürfte demnach rechtlich nicht haltbar sein. Somit ja, man muss sich das "anhören" - bzw. man kann natürlich auch weghören, aber ihm das Wort verbieten kann man nicht.
Ein Faschist kann seine Meinung äußern. Es bedeutet aber nicht, dass eine Demokratie diese anhören muss. |
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06.09.2025 11:50 Uhr |
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Die AfD.
Die AfD gewinnt immer, wenn man ihr eine Bühne bietet. Nicht etwa, weil sie dann ihre Ideen vortragen kann, sondern weil sie sich aus Aufmerksamkeit speist, egal welchen Inhalts. |
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06.09.2025 12:18 Uhr |
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Zitat:Die AfD.
Die AfD gewinnt immer, wenn man ihr eine Bühne bietet. Nicht etwa, weil sie dann ihre Ideen vortragen kann, sondern weil sie sich aus Aufmerksamkeit speist, egal welchen Inhalts.
Nein, weil die Etablierten mit ihren Verstrickungen in falsche Narrative leider zu schlecht aussehen. Es ist einfach einmal an der Zeit, offen zuzugeben, dass wir nun schon mehrere Jahre Rezession haben und schon über die letzten ca. 25 Jahre ein gewisser wirtschaftlicher Niedergang eingeläutet worden ist. Luxuskinder, Studienrätinnen und Apothekersfrauen werden das in ihrer Erlebniswelt nicht nachvollziehen können, aber viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind davon betroffen. Das ist der wesentliche Grund, warum es ausgerechnet der AfD gerade tatsächlich gelingt, die SPD als Arbeitnehmerpartei zu beerben. Man kann nur davor warnen, diese Entwicklung auf die leichte Schulter zu nehmen.
Daher macht euch ehrlich, macht euch endlich mit der Realität vertraut. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.09.2025 12:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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