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Sollten Ehen zwischen Cousin und Cousine
(1. Grades) in Deutschland verboten werden? |
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17.11.2024 11:42 Uhr |
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| Nein, nichts was unter Erwachsenen in gegenseitigem Einvernehmen passiert sollte verboten werden. Der Staat sollte sich aus den Schlafzimmern raushalten. |
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17.11.2024 11:52 Uhr |
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| Das müssen Mediziner bewerten, die das Risiko von Erbkrankheiten einschätzen können. Das ist in meinen Augen das einzige Argument, was hier greift. |
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17.11.2024 11:54 Uhr |
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Die Zwangsehen kommen in dieser Konstellation wohl tatsächlich häufiger als sonst.
Da es aber explizit um die Ehe geht und uneheliche Verhältnisse gelten ja oft in solchen Kontext arrangierter Ehen als Schande der Familie gelten, könnte ein guter Kompromiss sein tatsächlich nur die Ehe zu untersagen.. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.11.2024 11:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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17.11.2024 12:10 Uhr |
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@pacific
Also die Habsburger waren diesbezüglich sicher der krasseste bekannte Fall, deren lertzer König war nicht mehr Amtsfähig und statt seiner Amtsgeschäfte nachzugehen ,zählte er im Garten Beeren
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Karl_II._(Spanien)
Er konnte mit 4 erste Worte sprechen und mit 8 laufen, wurde auch nicht alt und konnte selber keine Kinder zeugen.
Im Normalfall ist das Risiko wohl nur doppelt so hoch wie in der Bevölkerung 6% statt 2-3 % , bei den Habsburgern war es natürlich weit höher
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.11.2024 12:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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17.11.2024 12:22 Uhr |
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| Mir ist das egal. Meine Cousine ist davor sicher, von mir geheiratet zu werden. |
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17.11.2024 12:27 Uhr |
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| Die berühmteste Zwangsehe in der Hinsicht dürfte die von Rex Guildo mit seiner Cousine gewesen sein, damit es seine Homosexualität in der Öffentlichkeit nicht gab. |
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17.11.2024 12:38 Uhr |
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Ich denke, dass das differenziert betrachtet werden sollte. Tilia sprach schon an, weshalb der Einzelfall entscheidend ist. Und da wären wir beim Punkt von Ph1L, dass Mediziner das bewerten sollten. Nun sollten nach meiner Ansicht Verbote die Allgemeinheit schützen, aber nicht Nichtstörer belasten. Wenn nur in jeweils einer Linie Verwandtschaft besteht, ansonsten genetische Vielfalt abgebildet wird, wie im Beispiel von Tilia, wo jeweils ein Elternteil aus entfernten Regionen kommt, sind Bedenken gering. Warum sollten der Halbtürke und die Halbschwedin nicht heiraten und sich fortpflanzen dürfen, nur weil ihre Eltern Geschwister waren? In einer Gesellschaft ohne feste Familienverbände, in der irgendwelche Hedonisten Frauen schwängern, dann sitzenlassen, ist es auch möglich, dass Cousin und Cousine gar nichts von ihrem Verwandtschaftsverhältnis wissen. Theoretisch könnten sich soga Halbgeschwister treffen, ohne von ihrem Verwandtschaftsverhältnis zu wissen. Und hier ist vielleicht der Punkt, wo der Gesetzgeber sich überlegen sollte, ob es nicht sinnreich wäre, zum Aufgebot auch den Nachweis zu erbringen, nicht verwandt zu sein. Das Maß des Erlaubten müssten dann Humangenetiker definieren.
Die katholische Kirche hat übrigens Regeln zum Thema. Für den europäischen Hochadel wurden diese Regeln aber immer wieder mal aufgeweicht. Oder es wurden Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Schutzmechanismen versagen, weil das Papstum ab dem 15. Jahrhundert bis in das 18. Jahrhundert korrumpiert war. Heute würde es keinen Dispens geben. |
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17.11.2024 12:45 Uhr |
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Zitat:Zitat:Im Normalfall ist das Risiko wohl nur doppelt so hoch wie in der Bevölkerung 6% statt 2-3 % , bei den Habsburgern war es natürlich weit höher.
Das Problem ist, dass viele Verwandtschaftsverhältnisse im Hintergrund die Sache noch verschärfen. Übrigens ein weiter verbreitetes Problem, als Vielen klar ist. Früher wurde auch unter den einfachen Leuten nicht nur räumlich unter einander geheiratet, sondern auch innerhalb bestimmter gesellschaftlicher Gruppen. Es geht dabei nicht nur um irgendwelche " zurückgeblieben Dörfler hinter dem Wald", auf die manche Städter gerne herabgeschaut haben, sondern um so mehr um viele Handwerker-und Bürgerfamilien. Der dazu gehörige Ausdruck in der Familienforschung ist der sogenannte "Ahnenschwund", der bei Verwandtenehen zwangsläufig auftritt, weil weniger neue Vorfahren dazu kommen, als bei Ehen zwischen Menschen ohne greifbare Verwandtschaftsverhältnisse.
Es geht um Besitz und Erbe. In Regionen, wo Erbteilungen üblich sind, dürfte der Anteil an Ahnenschwund größer sein als in Regionen, wodas Erbrecht den Ältesten begünnstigte. Dass im Einzelfall die kaufännisch begabte Tochter des Bruders der Gattin vielleicht als gute Partie für den weniger begabten eigenen Sproß wirkte, mag im Einzelfall auch gegeben gewesen sein.
Im Handwerk mögen auch Status und Zunftrolle eine Rolle gespielt haben. Der Sitz im Rat der Stadt oder das Betriebstrecht des eigenen Betriebes in der Stadt könnten daran gehangen haben, abhängig vom lokalen Recht. |
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17.11.2024 12:45 Uhr |
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Die Praxis kann wie schon Vorrednern beschrieben komplziert sein.
So ist es z.b absolut möglich das sich Halbgeschwister die gar nichts voneinander wissen im Erwachsenalter durch Zufall treffen.
Anderseits ist auch die Zwangsehe einer 14/15 jährigen mit ihrem wesentlich älteren Cousin im Ausland denkbar.
Was man in jedem Fall festhalten kann das de Fortgesetzte Forpflanzung naher Verwandter über Generatioenen nicht sehr gesund und enpfehlenwert ist um es diplomatisch auszudrücken. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.11.2024 12:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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17.11.2024 12:47 Uhr |
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Fazit jedenfalls: Wenn man Zwangsehen untersagen will, muß man sich wohl ein anderes Instrumentarium einfallen lassen und es nicht über die Cousin-/Cousinenheirat begründen.
Allerdings dürfte eine Zwangsheirat wohl schwer von außen zu belegen sein, außer ein Part ist dabei minderjährig. |
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17.11.2024 12:56 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Das Problem ist, dass viele Verwandtschaftsverhältnisse im Hintergrund die Sache noch verschärfen. Übrigens ein weiter verbreitetes Problem, als Vielen klar ist
Naja, durch die vielen Kriege, in die Mitteleuropa einbezogen war, ist das Problem hierzulande tatsächlich nicht besonders groß geworden, außer in wirklich abgelegenen Dörfern.
Soziologisch gesehen gibt es weiterhin ein Problem, dass gesellschaftliche Gruppen unter einander heiraten. Es geht dabei um sozial definierte Gruppen, beispielsweise im ständischen Kontext. Auf dem Land war außerdem der Besitz wesentlich, da galt oft "Hektar heiratet zu Hektar", denn "Liebe vergeht, Hektar bleibt".
Zitat:Jede durchziehende Truppe hat ihre Genspur hinterlassen ...
Ja und nein, auch früher gab es viele Abtreibungen, außerdem sterben Linder, um die sich niemand kümmern will, viel zu früh... Übrigens ein gutes Argument gegen historische infantil-stagnierte libertäre Fantasien im Bereich des Sexualverhaltens à la Rousseau.
Zitat:... und auch die Heimatvertreibung hat zu größeren Durchmischungen geführt. Wenn man das mal von dieser Seite betrachten mag...
Hm ja, stimmt im Prinzip, doch selbst viele Vertriebenenfamilien haben sich in der neuen Heimat zwar neu sortiert und neu etabliert, finden aber doch wieder eng zueinander. Ein schönes historisches Beispiel sind Hugenotten, ein anderes, deutlich moderner, wären viele Familien aus den Vertriebenverbänden und Landsmannschaften...
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17.11.2024 12:58 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Im Normalfall ist das Risiko wohl nur doppelt so hoch wie in der Bevölkerung 6% statt 2-3 % , bei den Habsburgern war es natürlich weit höher.
Das Problem ist, dass viele Verwandtschaftsverhältnisse im Hintergrund die Sache noch verschärfen. Übrigens ein weiter verbreitetes Problem, als Vielen klar ist. Früher wurde auch unter den einfachen Leuten nicht nur räumlich unter einander geheiratet, sondern auch innerhalb bestimmter gesellschaftlicher Gruppen. Es geht dabei nicht nur um irgendwelche " zurückgeblieben Dörfler hinter dem Wald", auf die manche Städter gerne herabgeschaut haben, sondern um so mehr um viele Handwerker-und Bürgerfamilien. Der dazu gehörige Ausdruck in der Familienforschung ist der sogenannte "Ahnenschwund", der bei Verwandtenehen zwangsläufig auftritt, weil weniger neue Vorfahren dazu kommen, als bei Ehen zwischen Menschen ohne greifbare Verwandtschaftsverhältnisse.
Es geht um Besitz und Erbe. In Regionen, wo Erbteilungen üblich sind, dürfte der Anteil an Ahnenschwund größer sein als in Regionen, wodas Erbrecht den Ältesten begünnstigte. Dass im Einzelfall die kaufännisch begabte Tochter des Bruders der Gattin vielleicht als gute Partie für den weniger begabten eigenen Sproß wirkte, mag im Einzelfall auch gegeben gewesen sein.
Im Handwerk mögen auch Status und Zunftrolle eine Rolle gespielt haben. Der Sitz im Rat der Stadt oder das Betriebstrecht des eigenen Betriebes in der Stadt könnten daran gehangen haben, abhängig vom lokalen Recht.
Gerade Handwerker, aber auch manche Geistlichen haben, soweit es ihnen möglich war, regelrechte Inzuchtdynastien begründet. Quasi eine Karikatur des Adels im negativen Sinn.
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