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Teilst Du die Kritik der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem am Selbstbestimmungsgesetz der deutschen Ampel-Regierung? |
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02.11.2024 18:32 Uhr |
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| Ja, ich teile die Kritik an diesem Gesetz. |
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02.11.2024 18:34 Uhr |
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| Diese Kritik teile ich vollumfänglich. Das Gesetz gehört in die Kategorie "autoritäre Zwangsgesetze" und ist eine einzige Zumutung. |
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02.11.2024 18:34 Uhr |
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| Was ist mit den Altergrenzen? |
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02.11.2024 18:41 Uhr |
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| Ich unterschreibe jedes Wort dieser Kritik. |
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02.11.2024 18:50 Uhr |
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| Zu Minderjährigen, meines Wissens gibt es nach wie vor eine ärztliche Vereinbarung, dass medizinische Eingriffe in der Regel erst bei Volljährigen vorgenommen werden. Das Gesetz regelt also nur die soziale Transition (Name, Geschlechtseintrag). |
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02.11.2024 19:16 Uhr |
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| Ich halte das Gesetz nach wie vor für richtig, weil es für transgeschlechtliche Menschen die Hürden auf dem Weg zur sozialen Transition abbaut. |
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02.11.2024 19:26 Uhr |
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Das Selsbetimmungsgetz hat viele Handwerklichen Fehler.
Ich bin jetzt kein Fan davon jedes Jahr das Geschlecht zu ändern aber man sollte das akzeptieren wenn sich jemand dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt.
Womit wir beim ersten Fehler wären
Jugendliche dürfen zwar den Antrag stellen sind aber vom Goodwill der Eltern abhängig, das dürfte bei entsprechender Einstellung der Eltern kaum gegeben sein...
Der 2. Fehler das nicht ausreichend Gewähleistet ist das sich " neue Frauen" in Fraunehäuser einschleichen um dort ihten Ex-Frauen nachzustellen.
Oder als Spanner in Frauen-Saunen
Ich finde das Schottische und Spanische Selbstestimmungsegetz irgendwie besser. |
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02.11.2024 19:32 Uhr |
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@wandelbar
Nein das ist falsch, es geht nich nur im operative Eingriffe ein 17 jähriger kann auch nicht den Eintrag beim Standesamt ändern, er kann ihn zwar selbst stellen, ist aber von der Zustimmung des Eeziehungsberechtigten abhängig.
Und wenn derjenige sagt das ist Blödsinn der bildet sich das ein war es das. |
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02.11.2024 19:35 Uhr |
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"Nein das ist falsch, es geht nich nur im operative Eingriffe ein 17 jähriger kann auch nicht den Eintrag beim Standesamt ändern, er kann ihn zwar selbst stellen, ist aber von der Zustimmung des Eeziehungsberechtigten abhängig."
Ja, das stimmt wohl. Aber hier ging es darum, dass in den Köpfen herumgeistert, dass jetzt massenhaft an 14-Jährigen die geschlechtsangleichenden Operationen durchgeführt werden. Dem ist nicht so. |
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02.11.2024 19:40 Uhr |
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"Das Gesetz gehört in die Kategorie "autoritäre Zwangsgesetze" und ist eine einzige Zumutung."
Vorher: Zwei psychologisch/psychiatrische Zwangsgutachen, eine amtsricherliche Entscheidung und die Änderung beim Standesamt.
Jetzt: Änderung beim Standesamt.
Was ist autoritärer? Was ist zwangsorientierter? |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.11.2024 19:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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02.11.2024 19:43 Uhr |
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@wandelbar
JA ich weiss das es dazu leider auch jede Menge FakeNews in Umlauf sind.
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02.11.2024 19:52 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wer definiert diese "biologische Wahrheit"? Du?
Der Chromosomensatz.
Nach der Geburt in der Regel etwas anderes. |
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