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Fragenübersicht Wie findest Du Lindners Vorstoß zum Bürgergeld für Ukrainer?
1 - 12 / 12 Meinungen
28.10.2024 11:05 Uhr
Langfristig wird das sogenannte Bürgergeld, welches fast überwiegend an Nichtbürger ausgezahlt wird,nicht mehr finanzierbar bleiben.
Daher ist es richtig, dass man anfängt die Gruppe der Empfänger einzugrenzen.
28.10.2024 11:07 Uhr
Zitat:
Langfristig wird das sogenannte Bürgergeld, welches fast überwiegend an Nichtbürger ausgezahlt wird,nicht mehr finanzierbar bleiben.
Daher ist es richtig, dass man anfängt die Gruppe der Empfänger einzugrenzen.


Was sind Nichtbürger?
28.10.2024 11:10 Uhr
Zitat:
Was sind Nichtbürger?


Jeder der nicht Deutscher bzw. Angehöriger des Staates ist.

28.10.2024 11:11 Uhr
Zitat:
Zitat:
Was sind Nichtbürger?


Jeder der nicht Deutscher bzw. Angehöriger des Staates ist.



Also sind alle meine ausländischen Mitbürger gar keine Bürger?
28.10.2024 11:17 Uhr
Zitat:
Zitat:
Was sind Nichtbürger?


Jeder der nicht Deutscher bzw. Angehöriger des Staates ist.



Diese sog. "Nichtbürger" (jeder Kommunalrechtler kriegt bei dem Begriff Gänsehaut) sind nach §7 SGB II dennoch leistungsberechtigt.
Der Begriff "Bürgergeld" ist imho nur kosmetischer Natur.
28.10.2024 11:18 Uhr
Zitat:
Also sind alle meine ausländischen Mitbürger gar keine Bürger?


Doch sicherlich sind das Bürger, nur nicht halt von Deutschland.

§ 12
Bürgerrecht

(1) 1Bürger der Gemeinde ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist

GmO
28.10.2024 11:19 Uhr
Zitat:
Zitat:
Also sind alle meine ausländischen Mitbürger gar keine Bürger?


Doch sicherlich sind das Bürger, nur nicht halt von Deutschland.

§ 12
Bürgerrecht

(1) 1Bürger der Gemeinde ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist

GmO


Du unterschlägst den Zusatz "oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt", der in allen GemO vorhanden ist.
28.10.2024 11:20 Uhr
Zitat:
Der Begriff "Bürgergeld" ist imho nur kosmetischer Natur.


Ganz schön teure Kosmetik.
28.10.2024 11:25 Uhr
Tatsächlich kann ich es nicht so ganz nachvollziehen, warum syrische oder afghanische Flüchtlinge jahrelang durch das Asylbewerberleistungssystem "müssen" und Ukrainer nicht.

Der Begriff "Premiumflüchtlinge", den natürlich nicht meine Behörde, aber viele andere nutzen, drängt sich da teilweise auf.
28.10.2024 11:27 Uhr
Zitat:
Du unterschlägst den Zusatz "oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt", der in allen GemO vorhanden ist.


Was auf die meisten Ausländer (Bürgergeldempfänger) allerdings nicht zutrifft
28.10.2024 11:33 Uhr
Zitat:
Zitat:
Du unterschlägst den Zusatz "oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt", der in allen GemO vorhanden ist.


Was auf die meisten Ausländer (Bürgergeldempfänger) allerdings nicht zutrifft


Richtig, deshalb schrieb ich ja, dass der Begriff "Bürgergeld" kosmetischer Natur ist und an der eigentlichen Definition des "Bürger" vorbeigeht.
Ausschlaggebend ist dennoch der §7 SGB II, der die Leistungsberechtigten definiert, egal wie man das Konstrukt auch nennen mag.
28.10.2024 15:22 Uhr
Zitat:
Ausschlaggebend ist dennoch der §7 SGB II, der die Leistungsberechtigten definiert, egal wie man das Konstrukt auch nennen mag.


Allerdings wird diese Norm auch sehr großzügig ausgelegt.
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