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Fragenübersicht Kannst Du die Kritik am EuGH nachvollziehen?
1 - 2 / 2 Meinungen
11.10.2024 11:13 Uhr
Es passt zur EVP, dass eine Ablehnung der Kritik in den Antwortoptionen gar nicht vorgesehen ist. Solange eine mutmaßliche Straftäterin als Kommissionspräsidentin akzeptabel ist, kann es gar nicht genug "Richterstaat" geben, um das schlimmste zu verhindern.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.10.2024 11:14 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.10.2024 11:24 Uhr
Zitat:
Es sei im Asylverfahren ausreichend, die Staatsbürgerschaft und das Geschlecht der Antragstellerin zu prüfen, urteilte der EuGH.


Das ist zumindest mal eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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