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Fragenübersicht Das Innenministerium plant, dem BKA die Befugnis zu geben, heimlich Wohnungen zu durchsuchen. Bist Du für dieses Vorhaben?
1 - 12 / 12 Meinungen
14.08.2024 12:34 Uhr
Die Frage richtet sich wohl nach den Hürden, die hier nur als sehr hoch beschrieben werden. Solang man da nichts genaueres weiß, ist das doch nur Kaffeesudlesen.
14.08.2024 12:46 Uhr
Muss man abwarten. Die einschlägig berüchtigten Accounts werden nun gleich wieder "Stasi 2.0" plärren - nicht beachtend, dass sowas garantiert nicht ohne richterlichen Beschluss ginge.
14.08.2024 13:08 Uhr
Es ist egal, wie man dazu steht. Das Bundestäterschutzgericht wird das wieder aufheben. Es lohnt sich nicht, sich damit inhaltlich zu beschäftigen.
14.08.2024 13:19 Uhr
Was soll man tun, wenn die Verfassungsfeinde (Unverletzlichkeit der Wohnung GG § 13) in der Regierung sitzen?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.08.2024 13:19 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.08.2024 15:28 Uhr
Zitat:
Die einschlägig berüchtigten Accounts werden nun gleich wieder "Stasi 2.0" plärren


Vorsichtshalber sollte die Bundesregierung allerdings entsprechende Materialen zum Thema 'Demokratie statt Diktatur' aus dem Internet entfernen. Wäre peinlich, wenn man auf Menschenrechte im Kampf gegen den Unrechtsstaat DDR verweist, die man selbst nicht mehr gelten lassen will. So lange es noch online ist:

https://www.demokratie-statt-diktatur.de/stasi-und-die-menschenrechte/privatsphaere
14.08.2024 15:36 Uhr
@ Ambion

Und wenn dann wieder ein Terroranschlag stattgefunden hat, heulen wieder alle, der Staat hätte das verhindern müssen.

Solange das angedachte Verfahren rechtsstaatlich (# Richterbeschluss) stattfindet, könnte ich trotz G'schmäckle gerade noch damit leben.
14.08.2024 15:43 Uhr
Die Hürde dafür ist übrigens so hoch, dass die Gesetzesänderung fast schon keinen Sinn mehr ergibt, weil man in dem Fall ohnehin schon eingreifen darf.

"Die Maßnahme soll demnach nur dann erlaubt sein, wenn „eine konkretisierte Gefahrenlage hinsichtlich der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags im Raum steht und nur noch Unsicherheit dahingehend besteht, in welchem konkreten Stadium sich die Tatplanung befindet"

Quelle: https://tinyurl.com/y2r27wmz (msn.com)

Allein der Begriff "konkretisierte Gefahrenlage" legt die Messlatte an den Einsatz so hoch, dass davon kaum Gebrauch gemacht werden wird, weil der Sachverhalt schon so deutlich ist, dass der Zugriff i.d.R. schon erfolgen sollte.
14.08.2024 16:08 Uhr
Ich bin dagegen und vermute auch, dass das Bundesverfassungsgericht das ähnlich sieht.

Sollte die Gefahr so groß sein, dass nur heimliche Ermittlung noch hilft, dann ist die Wahrscheinlichkeit auch schon recht hoch, dass die Täter zumindest teilweise auch die ermittelnden Behörden infiltriert haben. Da hilft dann nur noch Transparenz.
14.08.2024 16:18 Uhr
Ich bin strikt dagegen, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung über den Status quo hinausgehend einzuschränken.
14.08.2024 20:08 Uhr
Ein Landesverfassungsgericht (es gibt das in einem Bundesland schon) hat das für verfassungsgemäß erklärt. Das soll ja nur in besonders schweren Fällen gelten und nicht bei jeder Kleinkrimnialität. Mit einer entsprechende hohen Hürde wie z.B. richterlichem Beschluss wäre das in Ordnung.
15.08.2024 10:24 Uhr
Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht den Verfassungsfeinden in der Regierung einen Riegel vorschiebt, wie es bereits bei der Novellierung des BKA-Gesetzes, § 20h, geschehen ist (Videoüberwachung).

https://dejure.org/gesetze/BKAG/20h.html
15.08.2024 11:33 Uhr
Der Anwalt der Terroristen, Araber-Clans und Kinderpornobesitzer hat sich nun auch gemeldet:

Zitat:
„Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab“, sagte Buschmann der „Bild“. „Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.“


Quelle: https://tinyurl.com/yc3mf592 (focus.de)
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