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Fragenübersicht Fotografierst Du Deine Stimmzettel ab?
1 - 18 / 18 Meinungen
17.05.2024 22:42 Uhr
Ab und zu. Meist lösche ich aber die Fotos der vorletzten Wahl. Von der letzten habe ich noch Bilder.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.05.2024 22:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen
17.05.2024 22:45 Uhr
Nein, ich habe immer ein paar Blanko-Exemplare in meinem Archiv, und was ich gewählt habe, weiss ich auch.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.05.2024 22:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
17.05.2024 22:54 Uhr
Ich habe alle Wahlgänge seit 2013 dokumentiert.
17.05.2024 22:57 Uhr
Ist das nicht unterdessen sogar verboten?
17.05.2024 23:00 Uhr
Zitat:
Ist das nicht unterdessen sogar verboten?


Nicht in Österreich.

In Österreich sieht die Lage etwas anders aus, erklärt das österreichische Innenministerium. Hierzulande hat der Verfassungsgerichtshof rund um die Aufhebung der ersten Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 festgehalten, dass die "freiwillige Veröffentlichung des individuellen Wahlverhaltens durch Private, insbesondere in den sozialen Medien (…), keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl" darstellt.

Auch gibt es hierzulande kein grundsätzliches Foto-Verbot in Wahllokalen. Allerdings kann der jeweilige Wahlleiter Personen auffordern, die Wahlkabine aufzusuchen. Wer dort seine "Wahlhandlung" dokumentieren würde, könne weder kontrolliert werden, noch stelle es einen Verstoß dar, Fotos zu machen und zu teilen. Letztlich trage jeder Wähler in dieser Situation persönlich die Verantwortung dafür, frei und geheim zu wählen. Dementsprechend handeln sich auch Briefwähler mit der Veröffentlichung eines Stimmzettel-Fotos keinen rechtlichen Ärger ein.

https://www.derstandard.at/story/2000103646954/darf-man-seinen-ausgefuellten-wahlzettel-auf-instagram-teilen

17.05.2024 23:03 Uhr


Daher auch hier ein aktuelles Ätsch an alle deutschen Freunde, die hierfür eine Anzeige vom Wahlleiter kassieren würden
17.05.2024 23:10 Uhr
Zitat:
Ist das nicht unterdessen sogar verboten?


Privat kannst du im Grunde tun, was dir gefällt. Es gibt nur ein Problem der Zuordnung in der Öffentlichkeit, Stichwort Schutz des Wahlgeheimnisses bzw. § 107c StGB "Verletzung des Wahlgeheimnisses"...



Zitat:

§ 107c

Verletzung des Wahlgeheimnisses

Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Frühere Fassungen sind auch interessant, weil es offensichtlich um sehr Grundsätzliches geht:

https://lexetius.com/StGB/107c,2
17.05.2024 23:12 Uhr
@Pogoheil

Macht man sich strafbar, wenn man beim Wirten sagt, was man gewählt hat? Streng ausgelegt, würde das auf das rauskommen oder?
17.05.2024 23:20 Uhr
@,Hulzingerin

Die Malina-Altzingerin ist aber schon ein Hingucker. ;-)
Leider schwarz. :o)
17.05.2024 23:23 Uhr
Ich habe noch nie meinen Stimmzettel fotografiert.
Wenn ich hier schreibe was ich bei der Europawahl wählen werde, würde ich das Wahlgeheimnis ja auch missachen.
17.05.2024 23:24 Uhr
Zitat:
@,Hulzingerin

Die Malina-Altzingerin ist aber schon ein Hingucker. ;-)
Leider schwarz. :o)


Ich habe sie mit einer Stimme bedacht, weil ich sie noch aus Zeiten kenne, wo sie als blutjunger Mensch sich im Wahlkampf engagiert hat und sie später irgendwas in einem christdemokratischen Familienverband machte und ich mir dachte, eine Vorzugsstimme soll jemanden bedenken, der vielleicht keine Chancen hat, aber wo ich mir denke, den kann man als Person bedenken.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.05.2024 23:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
17.05.2024 23:27 Uhr
Zitat:


Daher auch hier ein aktuelles Ätsch an alle deutschen Freunde, die hierfür eine Anzeige vom Wahlleiter kassieren würden

Ist der Stimmzettel der Ösis wirklich nur so klein?
17.05.2024 23:28 Uhr
@Heuschrecke

Reicht doch, es gibt doch nur eine Bundesliste. Bei Nationalratswahlen sind die Größer. und wenn es nur 7 Listen gibt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.05.2024 23:29 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.05.2024 00:26 Uhr
In einem Staat, in dem es für die Karriere wichtig sein kann, welche Partei man gewählt hat, mag das eine gute Idee sein.
18.05.2024 00:37 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ist das nicht unterdessen sogar verboten?


Privat kannst du im Grunde tun, was dir gefällt. Es gibt nur ein Problem der Zuordnung in der Öffentlichkeit, Stichwort Schutz des Wahlgeheimnisses bzw. § 107c StGB "Verletzung des Wahlgeheimnisses"...



Zitat:

§ 107c

Verletzung des Wahlgeheimnisses

Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Frühere Fassungen sind auch interessant, weil es offensichtlich um sehr Grundsätzliches geht:

https://lexetius.com/StGB/107c,2


Kann man denn gegen sein eigenes Wahlgeheimnis verstoßen?
18.05.2024 01:26 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ist das nicht unterdessen sogar verboten?


Privat kannst du im Grunde tun, was dir gefällt. Es gibt nur ein Problem der Zuordnung in der Öffentlichkeit, Stichwort Schutz des Wahlgeheimnisses bzw. § 107c StGB "Verletzung des Wahlgeheimnisses"...



Zitat:

§ 107c

Verletzung des Wahlgeheimnisses

Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Frühere Fassungen sind auch interessant, weil es offensichtlich um sehr Grundsätzliches geht:

https://lexetius.com/StGB/107c,2


Kann man denn gegen sein eigenes Wahlgeheimnis verstoßen?


In der Öffentlichkeit beispielsweise beim demonstrativen Einwurf eines Stimmzettels in die Wahlurne, der so nach außen gefaltet ist, dass deine Wahlentscheidung sichtbar wird.

Hintergrund ist, dass beim Einwurf Öffentlichkeit zwangsläufig hergestellt ist, was wiederum der Wahlvorstand zwingend zu gewährleisten hat. Wahlen müssen nämlich frei, geheim und öffentlich (also durch Beobachter bezeugbar/überprüfbar) durchgeführt werden.
18.05.2024 01:58 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ist das nicht unterdessen sogar verboten?


Privat kannst du im Grunde tun, was dir gefällt. Es gibt nur ein Problem der Zuordnung in der Öffentlichkeit, Stichwort Schutz des Wahlgeheimnisses bzw. § 107c StGB "Verletzung des Wahlgeheimnisses"...



Zitat:

§ 107c

Verletzung des Wahlgeheimnisses

Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Frühere Fassungen sind auch interessant, weil es offensichtlich um sehr Grundsätzliches geht:

https://lexetius.com/StGB/107c,2


Kann man denn gegen sein eigenes Wahlgeheimnis verstoßen?


In der Öffentlichkeit beispielsweise beim demonstrativen Einwurf eines Stimmzettels in die Wahlurne, der so nach außen gefaltet ist, dass deine Wahlentscheidung sichtbar wird.

Hintergrund ist, dass beim Einwurf Öffentlichkeit zwangsläufig hergestellt ist, was wiederum der Wahlvorstand zwingend zu gewährleisten hat. Wahlen müssen nämlich frei, geheim und öffentlich (also durch Beobachter bezeugbar/überprüfbar) durchgeführt werden.


Dann ist der Ablauf der Wahl geheim. Aber ich kann doch wem auch immer mein Ergebnis mitteilen. Ich bin nur nicht verpflichtet dazu.
18.05.2024 07:14 Uhr
Ja, ich stelle es dann aber nicht ins Internet.

Und natürlich darf man erzählen was man gewählt hat ihr Übertreiber :o)
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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