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Fragenübersicht In Frankreich markiert die Polizei gewalttätige Demonstranten mittlerweile mit einer Substanz, die unter UV-Licht noch nach Tagen oder sogar Wochen nachgewiesen werden kann. In Deinen Augen akzeptabel?
Anfang-2021 - 40 / 54 Meinungen+20Ende
20
24.04.2023 13:29 Uhr
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Halte ich für grenzwertig.


Ich auch. Als Beweisgrundlage erscheint mir das recht dünn zu sein.
Darüber hinaus könnte es sich um Körperverletzung handeln, sollte die Substanz krebserzeugend sein (bei Verwendung von nukleotidbasierten Chemikalien nicht unwahrscheinlich).


In Deutschland hätte man bei den Leerdenker-Demos auf diese Weise Corona-Impfstoffe verteilen können.


Vielleicht sollte man für dich einen Stoff entwickeln der dummes Gelaber unterdrückt.
Wäre echt ne Wohltat.


Du kannst gerne alles einnehmen von dem du glaubst, dass es dir hilft.
24.04.2023 13:51 Uhr
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Halte ich für grenzwertig.


Ich auch. Als Beweisgrundlage erscheint mir das recht dünn zu sein.
Darüber hinaus könnte es sich um Körperverletzung handeln, sollte die Substanz krebserzeugend sein (bei Verwendung von nukleotidbasierten Chemikalien nicht unwahrscheinlich).


Eine Sachbeschädigung ist es auf jeden Fall.
24.04.2023 14:33 Uhr
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Nein, wirklich nicht. Kein bisschen.


Francois hält Ethidiumbromid also für ungefährlich, weil es nicht mit einem Geigerzähler erfasst werden kann.



Ich dachte Ethidiumbromid findet Anwendung in der Medizin.
Ich wusste nicht dass es auch Bestandteil dieser Farben ist.
24.04.2023 14:58 Uhr
Sollten die, von der französischen Polizei eingesetzten Farben wirklich Ethidiumbromid enthalten ist in der Tat von einer Gesungheitsgefährdung auszugehen.
Bei der Verwendung in Laboren ist bei diesem Stoff, aufgrund seines Rufes krebserregende zu sein, Vorsicht geboten.
24.04.2023 15:00 Uhr
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Halte ich für grenzwertig.


Ich auch. Als Beweisgrundlage erscheint mir das recht dünn zu sein.
Darüber hinaus könnte es sich um Körperverletzung handeln, sollte die Substanz krebserzeugend sein (bei Verwendung von nukleotidbasierten Chemikalien nicht unwahrscheinlich).


Eine Sachbeschädigung ist es auf jeden Fall.


Nö, sofern die markierte Sache nicht stinkt/anderweitig in der Brauchbarkeit nur unerheblich beeinträchtigt ist, ist es keine Sachbeschädigung und erst recht nicht in jedem Fall.
24.04.2023 15:24 Uhr
Köstlich. Keiner weiß, welcher Stoff enthalten ist, aber alle wissen, dass es "auf jeden Fall" Sachbeschädigung ist, krebserregend natürlich auch. Ich frage mich täglich mehr, was Dol noch von einer Telegram-Querdenker-Gruppe unterscheidet.
24.04.2023 16:19 Uhr
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Köstlich. Keiner weiß, welcher Stoff enthalten ist, aber alle wissen, dass es "auf jeden Fall" Sachbeschädigung ist, krebserregend natürlich auch. Ich frage mich täglich mehr, was Dol noch von einer Telegram-Querdenker-Gruppe unterscheidet.



Lass dich doch mal mit Farbe besprühen, wo du nicht genau weißt, ob die jetzt giftig und gesundheitsschädlich ist. Dann erspar uns aber dein Geheule, wenn dein Frack versaut ist.

Die Polizei, die das Zeug versprüht, wird wohl den Demonstranten kein Sicherheitsdatenblatt der Farbe aushändigen.
Es wird schon irgendein chemische Verbindung in der Farbe sein, die die Fluoreszenz unter UV- Licht bewirkt.
24.04.2023 16:28 Uhr
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Halte ich für grenzwertig.


Ich auch. Als Beweisgrundlage erscheint mir das recht dünn zu sein.
Darüber hinaus könnte es sich um Körperverletzung handeln, sollte die Substanz krebserzeugend sein (bei Verwendung von nukleotidbasierten Chemikalien nicht unwahrscheinlich).


Eine Sachbeschädigung ist es auf jeden Fall.


Nö, sofern die markierte Sache nicht stinkt/anderweitig in der Brauchbarkeit nur unerheblich beeinträchtigt ist, ist es keine Sachbeschädigung und erst recht nicht in jedem Fall.


Graffiti an Hauswänden stinken auch nicht, die Hauswand ist in ihrer Brauchbarkeit nicht sonderlich eingeschränkt und trotzdem ist es eine Sachbeschädigung, wenn es ohne Einwilligung des Besitzers geschieht.
24.04.2023 16:41 Uhr
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Köstlich. Keiner weiß, welcher Stoff enthalten ist, aber alle wissen, dass es "auf jeden Fall" Sachbeschädigung ist, krebserregend natürlich auch. Ich frage mich täglich mehr, was Dol noch von einer Telegram-Querdenker-Gruppe unterscheidet.



Lass dich doch mal mit Farbe besprühen, wo du nicht genau weißt, ob die jetzt giftig und gesundheitsschädlich ist. Dann erspar uns aber dein Geheule, wenn dein Frack versaut ist.

Die Polizei, die das Zeug versprüht, wird wohl den Demonstranten kein Sicherheitsdatenblatt der Farbe aushändigen.
Es wird schon irgendein chemische Verbindung in der Farbe sein, die die Fluoreszenz unter UV- Licht bewirkt.


Dafür, dass keiner weiß, ob sie gesundheitsschädlich ist, heulst du hier ziemlich laut rum.

Und Achtung - du schüttest dir auch eine chemische Verbindung, für die dir der Supermarkt kein Sicherheitsdatenblatt aushändigt, in den Kaffee.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.04.2023 16:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.04.2023 16:43 Uhr
Zitat:
Köstlich. Keiner weiß, welcher Stoff enthalten ist, aber alle wissen, dass es "auf jeden Fall" Sachbeschädigung ist, krebserregend natürlich auch. Ich frage mich täglich mehr, was Dol noch von einer Telegram-Querdenker-Gruppe unterscheidet.


Dert Unterschied zw. dol und einer Telegramm-Querdenkergruppe ist, dass es hier "Accounts" wie dich (und noch ein paar andere Vernünftige) gibt und nicht nur Tilias, TomaZ usw...

24.04.2023 16:47 Uhr
"Und Achtung - du schüttest dir auch eine chemische Verbindung, für die dir der Supermarkt kein Sicherheitsdatenblatt aushändigt, in den Kaffee."

Er kommt auch sicherlich täglich mit Diwasserstoffmonoxid in Kontakt - und ob er jemals in einem Konzert oder in einer Disco war, wo es oft diese niedlichen Stempeln gegeben hat?
24.04.2023 16:58 Uhr
Wenn man sich so die Diskussionen ansieht, fragt man sich echt, ob Dol nicht ein technologischer Boxsack ist.
24.04.2023 17:30 Uhr
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Halte ich für grenzwertig.


Ich auch. Als Beweisgrundlage erscheint mir das recht dünn zu sein.
Darüber hinaus könnte es sich um Körperverletzung handeln, sollte die Substanz krebserzeugend sein (bei Verwendung von nukleotidbasierten Chemikalien nicht unwahrscheinlich).


Eine Sachbeschädigung ist es auf jeden Fall.


Nö, sofern die markierte Sache nicht stinkt/anderweitig in der Brauchbarkeit nur unerheblich beeinträchtigt ist, ist es keine Sachbeschädigung und erst recht nicht in jedem Fall.


Ihr könnt das ja gerne ablehnen. Aber Voraussetzung einer Sachbeschädigung ist nunmal dass die Gebrauchbarkeit der Sache nicht unerheblich eingeschränkt wird und ausweislich der Dinge die wir hier wissen ist das nicht der Fall.

24.04.2023 17:33 Uhr
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Halte ich für grenzwertig.


Ich auch. Als Beweisgrundlage erscheint mir das recht dünn zu sein.
Darüber hinaus könnte es sich um Körperverletzung handeln, sollte die Substanz krebserzeugend sein (bei Verwendung von nukleotidbasierten Chemikalien nicht unwahrscheinlich).


Eine Sachbeschädigung ist es auf jeden Fall.


Nö, sofern die markierte Sache nicht stinkt/anderweitig in der Brauchbarkeit nur unerheblich beeinträchtigt ist, ist es keine Sachbeschädigung und erst recht nicht in jedem Fall.


Graffiti an Hauswänden stinken auch nicht, die Hauswand ist in ihrer Brauchbarkeit nicht sonderlich eingeschränkt und trotzdem ist es eine Sachbeschädigung, wenn es ohne Einwilligung des Besitzers geschieht.


Das ist strafbar und der Variante des Paragrafen 303 Abs. 2 StGB, der genau für diesen Fall geschaffen werden musste.

Googeln: Was sind dessen Voraussetzungen? Herausfinden: Veränderung des Erscheinungsbilds.

Dann: nochmal überlegen.

Man kann ja von Dingen keine Ahnung haben. Aber das muss man doch nicht so zur Schau stellen.

24.04.2023 18:38 Uhr
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Köstlich. Keiner weiß, welcher Stoff enthalten ist, aber alle wissen, dass es "auf jeden Fall" Sachbeschädigung ist, krebserregend natürlich auch. Ich frage mich täglich mehr, was Dol noch von einer Telegram-Querdenker-Gruppe unterscheidet.


Dert Unterschied zw. dol und einer Telegramm-Querdenkergruppe ist, dass es hier "Accounts" wie dich (und noch ein paar andere Vernünftige) gibt und nicht nur Tilias, TomaZ usw...



Und selbstverständlich zählt sich Herr matto natürlich zu den Vernünftigen.
Welche Ãœberraschung.

24.04.2023 18:41 Uhr
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Köstlich. Keiner weiß, welcher Stoff enthalten ist, aber alle wissen, dass es "auf jeden Fall" Sachbeschädigung ist, krebserregend natürlich auch. Ich frage mich täglich mehr, was Dol noch von einer Telegram-Querdenker-Gruppe unterscheidet.



Lass dich doch mal mit Farbe besprühen, wo du nicht genau weißt, ob die jetzt giftig und gesundheitsschädlich ist. Dann erspar uns aber dein Geheule, wenn dein Frack versaut ist.

Die Polizei, die das Zeug versprüht, wird wohl den Demonstranten kein Sicherheitsdatenblatt der Farbe aushändigen.
Es wird schon irgendein chemische Verbindung in der Farbe sein, die die Fluoreszenz unter UV- Licht bewirkt.


Dafür, dass keiner weiß, ob sie gesundheitsschädlich ist, heulst du hier ziemlich laut rum.

Und Achtung - du schüttest dir auch eine chemische Verbindung, für die dir der Supermarkt kein Sicherheitsdatenblatt aushändigt, in den Kaffee.


Welche chemische Verbindung soll dass denn sein.
Und außerdem woher willst du wissen, was ich mir in den Kaffee schütte?
24.04.2023 18:53 Uhr
Zitat:
"Und Achtung - du schüttest dir auch eine chemische Verbindung, für die dir der Supermarkt kein Sicherheitsdatenblatt aushändigt, in den Kaffee."

Er kommt auch sicherlich täglich mit Diwasserstoffmonoxid in Kontakt - und ob er jemals in einem Konzert oder in einer Disco war, wo es oft diese niedlichen Stempeln gegeben hat?


Ach matto. Deine Ausführungen werden auch immer anspruchsvoller.
Wenn ich in einen Club gehe und mir einen Eintrittsstempel auf die Hand drücken lasse ist dies meine freiwillige Entscheidung. Wenn ich dies als kritisch empfinde mache ich das nicht.
Mit einem Farbstoff besprüht zu werden, kann ich mich nicht entziehen.
Jetzt kannst du noch so niveaulos argumentieren, was ich deiner Meinung nach alles esse, trinke und einatme, ändert aber nichts an der Tatsache, dass man das sowieso nicht ernst nehmen kann und zum anderen ändert es nichts daran, dass es ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte bedeutet von anderen mit Farbe besprüht zu werden.
Dein Recht ist es natürlich eine andere Meinung zu haben, aber dann artikulier diese auch, wie es sich für einen Erwachsenen gehört.
24.04.2023 19:05 Uhr
§ 303 Absatz 1

„ Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das besprühen einer Jacke oder einer Hauswand mit Farbe ohne die Zustimmung des Besitzers, dürfte wohl unter diesen Absatz fallen.
24.04.2023 19:07 Uhr
@A.Melnyk

Welche chemische Verbindung schütte ich mir denn nun in den Kaffee?

Ich warte auf deine erleuchtende Belehrung.
24.04.2023 19:14 Uhr
Zitat:


Wenn ich in einen Club gehe und mir einen Eintrittsstempel auf die Hand drücken lasse ist dies meine freiwillige Entscheidung. Wenn ich dies als kritisch empfinde mache ich das nicht.
Mit einem Farbstoff besprüht zu werden, kann ich mich nicht entziehen.



Doch, du kannst zu Hause bleiben.

Das ist aber nicht mein Punkt - da du offensichtlich nicht den Hauch einer Ahnung hast, was ein Sicherheitdatenblatt ist und wer das wem zu übergeben hat, hier eine kleine Hilfestellung: der freiwillige Empfang einer Chemikalie hat keinerlei Auswirkungen auf die Regelungen zu Sicherheitsdatenblättern.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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