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Fragenübersicht Verwaltungsgericht Köln: AfD vorerst kein Verdachtsfall! Richtig so?
1 - 20 / 34 Meinungen+20Ende
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05.03.2021 13:00 Uhr
Das kommt doch auch in dem SPIEGEL-Artikel gut rüber, daß die Schnüffelbehörde das nicht öffentlich sagen darf, weil es bereits ein Gerichtsurteil dagegen gibt. Jetzt gibt es ein weiteres.

Das BMI sollte seine Spitzel lieber konsequent anweisen, jegliche Überlegungen und Prüfungen in der Hinsicht bis nach dem Wahlmarathon einzustellen.

Sonst merkt irgendwann noch der Dümmste, welchen Zweck die Anti-AfD-Gerüchte haben.
05.03.2021 13:01 Uhr
Da damit ja keinerlei Äußerungen verbunden sind, ob die AfD ein rechtextremistischer Verdachtsfall ist oder nicht, muss man sich demokratisch wohl einfach noch ein wenig gedulden.

Zur Frage: Wird wohl schon richtig sein.
05.03.2021 13:04 Uhr
Zitat:
Sonst merkt irgendwann noch der Dümmste, welchen Zweck die Anti-AfD-Gerüchte haben.
Welche sollen das denn sein? Du meinst doch wohl nicht etwa, die mickrigen acht Prozent unter den demokratischen Parteien aufzuteilen?
05.03.2021 13:15 Uhr
Zitat:
Du meinst doch wohl nicht etwa, die mickrigen acht Prozent unter den demokratischen Parteien aufzuteilen?

Alleine die Staatsknete, welche eine Partei für diese acht Prozent einkassieren könnte, könnte schon Motiv genug sein.

[sarkasm]Abgesehen davon hat der Verfassungsschutz eine derart lupenrein von demokratischer Überzeugung, Legalität und Uneigennützigkeit geprägte Geschichte, daß einfach niemand darauf kommen kann, er könne für (partei)politische Interessen eingesetzt werden.[/sarkasm]
05.03.2021 14:08 Uhr
Aus der Erklärung des Gerichts:

Zitat:
Durch die „streitige Bekanntgabe“ der Einordnung als Verdachtsfall werde „in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe sich nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht hinreichend dafür Sorge getragen, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen.


In zivilisierteren Zeiten wäre eine solche Ohrfeige Zeit für den Rücktritt des Herrn Haldenwang gewesen.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article227689203/Verfassungsschutz-darf-AfD-vorerst-nicht-weiter-beobachten.html
05.03.2021 14:12 Uhr
Was für eine Klatsche für das BfV!

Ich bin froh, dass die Justiz in Deurschland funktioniert und dass diese den Regierenden gelegentlich die Grenzen aufzeigt. Der Versuch der Ausschaltung unliebsamer politischer Konkurrenz durch die (vermeintlich unbeabsichtigte) Bekanntgabe der Beobachtung über die Medien kurz vor den wichtigen Landtagswahlen war offensichtlich. Gut, dass diesem skandalösen Verhalten durch das Gericht eine Abfuhr erteilt wurde.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.03.2021 14:14 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.03.2021 14:24 Uhr
Nun kommt mal wieder runter von eurem Partytrip. Es handelt sich um Eilrechtsschutz und nicht um ein Sachurteil.

Ich würde mich nicht zu früh freuen, der Einschätzungsspielraum des BfV ist groß.

05.03.2021 14:25 Uhr
Zitat:
.In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es, durch das Bekanntwerden der Einordnung als Verdachtsfall werde »in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen«.

Bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren dürfe das Bundesamt die Partei daher nicht als »Verdachtsfall« einstufen oder behandeln. Durch das Bekanntwerden sei bereits jetzt »derart tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen worden«, dass eine drohende nachrichtendienstliche Überwachung für die Mitglieder der AfD derzeit nicht hinnehmbar sei.


https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-verwaltungsgericht-untersagt-verfassungsschutz-vorerst-beobachtung-a-227cabab-94b1-41d2-a361-e27e718c3d28

Man setzt sich im VS über ein laufendes Gerichtsverfahren hinweg, sticht ein Dossier an die Medien durch.- da ist eine Abfuhr durch das Verwaltungsgericht programmiert.

Haldenwang ist Jurist, konnte er das nicht absehen? Welche Mitarbeiter haben daran gearbeitet? Hat der Chef seinen Laden nicht im Griff? Ein Trauerspiel.
05.03.2021 14:25 Uhr
Zitat:
Nun kommt mal wieder runter von eurem Partytrip. Es handelt sich um Eilrechtsschutz und nicht um ein Sachurteil.

Ich würde mich nicht zu früh freuen, der Einschätzungsspielraum des BfV ist groß.



Hat jemand etwas anderes behauptet? Der Skandal war der Zeitpunkt der Bekanntgabe. Und dem hat das Gericht eine klare Abfuhr erteilt.
05.03.2021 14:27 Uhr
Und für die, die sich nicht nur an Überschriften aufgeilen: Ursächlich für den Hängebeschluss ist die öffentliche Bezeichnung als Verdachtsfall, nicht der Verdachtsfall als solcher.

Peinlich was man hier manchmal so lesen muss.
05.03.2021 14:29 Uhr
Zitat:
Und für die, die sich nicht nur an Überschriften aufgeilen: Ursächlich für den Hängebeschluss ist die öffentliche Bezeichnung als Verdachtsfall, nicht der Verdachtsfall als solcher.

Peinlich was man hier manchmal so lesen muss.


Jetzt komm Du mal wieder runter.
Niemand hat geschrieben, dass es sich um eine Entscheidung in der Sache handele.
05.03.2021 14:29 Uhr
Juristisch natürlich absolut vertretbar. Aber ein Fall für ein Jubeln seitens unserer Rechtsaußen ist das ebenso wenig. Die Vermarktung/Öffentlichkeitsarbeit seitens der Vorantreiber des Ansinnens die AfD unter Beobachtung zu stellen ist aber dilettantisch zu nennen. Und die Quittung ist dieser juristische Teilerfolg.
05.03.2021 14:30 Uhr
Zitat:
Niemand hat geschrieben, dass es sich um eine Entscheidung in der Sache handele.


Könnte es ein klein wenig sein - nur so am Rande bemerkt - das aber genau dieser Eindruck vermittelt wurde?

05.03.2021 14:31 Uhr
Zitat:
Zitat:
Und für die, die sich nicht nur an Überschriften aufgeilen: Ursächlich für den Hängebeschluss ist die öffentliche Bezeichnung als Verdachtsfall, nicht der Verdachtsfall als solcher.

Peinlich was man hier manchmal so lesen muss.


Jetzt komm Du mal wieder runter.
Niemand hat geschrieben, dass es sich um eine Entscheidung in der Sache handele.


Deine Auslegung (Beitrag oben) ist politisch so krass missbräuchlich, dass ich mich aus dieser Diskussion lieber zurückziehe.
05.03.2021 14:31 Uhr
Zitat:
Aber ein Fall für ein Jubeln seitens unserer Rechtsaußen ist das ebenso wenig.


Ohje, Anteros kommt wieder mit irgendwelchen Etikettierung. Wo sind die jubelnden "Rechtsaußen"?
05.03.2021 14:32 Uhr
Zitat:
Zitat:
Aber ein Fall für ein Jubeln seitens unserer Rechtsaußen ist das ebenso wenig.


Ohje, Anteros kommt wieder mit irgendwelchen Etikettierung. Wo sind die jubelnden "Rechtsaußen"?


Ähm?
05.03.2021 14:33 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber ein Fall für ein Jubeln seitens unserer Rechtsaußen ist das ebenso wenig.


Ohje, Anteros kommt wieder mit irgendwelchen Etikettierung. Wo sind die jubelnden "Rechtsaußen"?


Ähm?


Es hat sich in der Diskussion noch kein Rechtsaußen geäußert.
05.03.2021 14:35 Uhr
Zitat:
Ohje, Anteros kommt wieder mit irgendwelchen Etikettierung. Wo sind die jubelnden "Rechtsaußen"?


Lieber mystic

Deine selbstverliebten Verdrehungen scheinst Du Dir bei SBF abgeguckt zu haben - Du bist doch sonst so auf dem angeblichen "Sachlichkeits-Trip". Davon ist hier nichts zu entdecken. Dein Beitrag darf als Jubel durchaus interpretiert werden, schließlich schreibst Du:

Zitat:
Was für eine Klatsche


und

Zitat:
Gut, dass diesem skandalösen Verhalten durch das Gericht eine Abfuhr erteilt wurde.


Darin steckt soviel Wertung "Pro-AfD", dass man schon sehr blind sein muss, nicht zu dem Schluss zu kommen.
05.03.2021 14:37 Uhr
Zitat:
Es hat sich in der Diskussion noch kein Rechtsaußen geäußert.


Ich packe die Supporter und Claqueure mit in den Sack. Halte ich persönlich für legitim.
05.03.2021 14:39 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber ein Fall für ein Jubeln seitens unserer Rechtsaußen ist das ebenso wenig.


Ohje, Anteros kommt wieder mit irgendwelchen Etikettierung. Wo sind die jubelnden "Rechtsaußen"?


Ähm?


Es hat sich in der Diskussion noch kein Rechtsaußen geäußert.


Na klar, du.

Ist doch auch erstmal kein Drama?
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