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War es vernünftig, dass man die Maskenpflicht in Deutschland nicht gelockert hat? |
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20.11.2020 10:23 Uhr |
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Die Fallzahlen sagen Ja. |
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20.11.2020 10:23 Uhr |
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Meien Güte, wie oft soll eigentlich das immer gleiche Thema in Nuancen verändert hier noch durchgekaut werden?
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20.11.2020 10:24 Uhr |
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Ich habe auch im Sommer beim Einkaufen immer die Maske oben gehabt, wie es auch keine Vorschrift mehr war.
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20.11.2020 10:25 Uhr |
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Natürlich!
Und es wird noch eine sehr lange Zeit brauchen um Lockerungen zu versuchen. |
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20.11.2020 10:31 Uhr |
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Ich habe die Maßnahmen des Lock down im Frühjahr privat und beruflich weitergeführt!
Und das war richtig.
Die Menschen sind meinen Empfehlungen gefolgt und stellen sich ebenso auf die weitere Verlängerung u.a. ein. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.11.2020 10:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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20.11.2020 10:32 Uhr |
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Die Antwort kann nur „Ja“ lauten und daran gibt’s auch nichts zu deuteln. Minimale Einschränkung, hinreichender Effekt.
Inzwischen sind auch FFP2-Masken in größerer Zahl am Markt verfügbar, wenn auch etwas teurer. Habe gerade gestern ein großes Paket mit diesen Masken bekommen.
Ich hätte es gut gefunden, wenn wir im
Sommer dafür gesorgt hätten, dass Masken flächendeckend kostenlos an Menschen verteilt werden. |
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20.11.2020 10:34 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zu den Mund-Nasen-Bedeckungen zählen alle Masken, die nicht gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen an medizinische Gesichtsmasken oder partikelfiltrierende Halbmasken geprüft wurden und demnach als solche rechtmäßig in Verkehr sind. Oft werden sie aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen. Entsprechende Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung benannt und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden, weil sie nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweise erbracht bzw. das gesetzlich vorgesehene Nachweisverfahren durchlaufen haben.
https://t1p.de/fimy
Als wenn es dieses Beweises noch bedurft hätte - also nicht bezüglich der Masken. |
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20.11.2020 10:37 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ich habe auch im Sommer beim Einkaufen immer die Maske oben gehabt, wie es auch keine Vorschrift mehr war.
Da warst du nach meinen örtlichen Beobachtungen ein seltenes Vorbild
Ich bin auch der golden-plating-law-and-order-bear.
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20.11.2020 10:38 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ich habe auch im Sommer beim Einkaufen immer die Maske oben gehabt, wie es auch keine Vorschrift mehr war.
Da warst du nach meinen örtlichen Beobachtungen ein seltenes Vorbild
Nur weil die Zahlen runtergingen, war auch die Gefahr nicht gebannt. Das was kam, war ja jeden Halbidioten klar. Oder doch nicht, wie es ausschaut. |
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20.11.2020 11:24 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Zu den Mund-Nasen-Bedeckungen zählen alle Masken, die nicht gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen an medizinische Gesichtsmasken oder partikelfiltrierende Halbmasken geprüft wurden und demnach als solche rechtmäßig in Verkehr sind. Oft werden sie aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen. Entsprechende Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung benannt und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden, weil sie nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweise erbracht bzw. das gesetzlich vorgesehene Nachweisverfahren durchlaufen haben.
https://t1p.de/fimy
Als wenn es dieses Beweises noch bedurft hätte - also nicht bezüglich der Masken.
Du meinst Beweis für meinen Faschismus? Ja, ich finde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auch sehr faschistisch. Manchmal fragt man sich, ob man lachen oder weinen soll. |
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20.11.2020 12:11 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:Zu den Mund-Nasen-Bedeckungen zählen alle Masken, die nicht gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen an medizinische Gesichtsmasken oder partikelfiltrierende Halbmasken geprüft wurden und demnach als solche rechtmäßig in Verkehr sind. Oft werden sie aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen. Entsprechende Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung benannt und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden, weil sie nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweise erbracht bzw. das gesetzlich vorgesehene Nachweisverfahren durchlaufen haben.
https://t1p.de/fimy
Als wenn es dieses Beweises noch bedurft hätte - also nicht bezüglich der Masken.
Du meinst Beweis für meinen Faschismus? Ja, ich finde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auch sehr faschistisch. Manchmal fragt man sich, ob man lachen oder weinen soll.
In deinem Falle nicht. |
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20.11.2020 12:28 Uhr |
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Und wieder einmal, ja! |
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20.11.2020 13:00 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:Zu den Mund-Nasen-Bedeckungen zählen alle Masken, die nicht gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen an medizinische Gesichtsmasken oder partikelfiltrierende Halbmasken geprüft wurden und demnach als solche rechtmäßig in Verkehr sind. Oft werden sie aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen. Entsprechende Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung benannt und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden, weil sie nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweise erbracht bzw. das gesetzlich vorgesehene Nachweisverfahren durchlaufen haben.
https://t1p.de/fimy
Als wenn es dieses Beweises noch bedurft hätte - also nicht bezüglich der Masken.
Du meinst Beweis für meinen Faschismus? Ja, ich finde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auch sehr faschistisch. Manchmal fragt man sich, ob man lachen oder weinen soll.
Das ist doch irgendwie langsam etwas langweilig. Die medizinische Zertifizierung setzt einen konkreten Nachweis über eine jeweils vollständige (!) Schutzwirkung für einen Zeitraum X voraus.
Dass Communitymasken nicht vollständig und dauerhaft kompletten Schutz liefern ist bekannt, allerdings ist auch bekannt und hinreichend nachgewiesen dass sie in der Lage sind das Infektionsrisiko so signifikant zu verringern, dass sie einen entscheidenden Beitrag zur Verbreitungsbekämpfung liefern.
Und weil die Freiheitsverkürzung absolut minimal ist würde auch ein niedrigerer Effizienzgrad reichen, um diesen Eingriff weiterhin verhältnismäßig zu halten. |
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20.11.2020 13:22 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:Zu den Mund-Nasen-Bedeckungen zählen alle Masken, die nicht gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen an medizinische Gesichtsmasken oder partikelfiltrierende Halbmasken geprüft wurden und demnach als solche rechtmäßig in Verkehr sind. Oft werden sie aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen. Entsprechende Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung benannt und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden, weil sie nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweise erbracht bzw. das gesetzlich vorgesehene Nachweisverfahren durchlaufen haben.
https://t1p.de/fimy
Als wenn es dieses Beweises noch bedurft hätte - also nicht bezüglich der Masken.
Du meinst Beweis für meinen Faschismus? Ja, ich finde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auch sehr faschistisch. Manchmal fragt man sich, ob man lachen oder weinen soll.
Das ist doch irgendwie langsam etwas langweilig. Die medizinische Zertifizierung setzt einen konkreten Nachweis über eine jeweils vollständige (!) Schutzwirkung für einen Zeitraum X voraus.
Dass Communitymasken nicht vollständig und dauerhaft kompletten Schutz liefern ist bekannt, allerdings ist auch bekannt und hinreichend nachgewiesen dass sie in der Lage sind das Infektionsrisiko so signifikant zu verringern, dass sie einen entscheidenden Beitrag zur Verbreitungsbekämpfung liefern.
Und weil die Freiheitsverkürzung absolut minimal ist würde auch ein niedrigerer Effizienzgrad reichen, um diesen Eingriff weiterhin verhältnismäßig zu halten.
Du hast ja neben dem Originalpost auch die Diskussion mit Han.Duplo mitzitiert. Das kann durchaus aus Nachlässigkeit passiert sein und ich möchte dir nichts unterstellen. Deshalb nur mal nachgefragt: Siehst auch du in einem Zitat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte einen Beweis für Faschismus? |
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20.11.2020 13:44 Uhr |
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Nein. Eine Mund-Nase-Bedeckung schützt ungefähr genauso, wie der Maschendrahtzaun vor den Mücken. |
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20.11.2020 16:18 Uhr |
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Nunja so Maskenglaeubig bin ich nicht.
Offensichtlich haben die Masken die 2. Welle in keinster Weise verhindern können.
Wenn man sich Nachbarländer anschaut die teilweise Maskenpflicht im Freien hatten wie Frankreich, Spanien oder Belgien ist die Bilanz eher noch ernüchternder es sie denn man bezeichnet 50.000 Neuinfkektionen am Tag als Erfolg.
Anderseits stehen die Finnen ohne Maskenpflicht nicht wirklich schlecht da.
Ohne große Hellseher zu sein haette es wohl weit mehr gebracht keine Hochzeiten mit 200 oder 300 Leuten im Sommer zuzulassen statt Masken in Geschäften oder beim Frisör zu tragen
Man muss aber mit einem Missverständnis aufräumen es gibt in Deutschland keine Maskenpflicht sondern eine Pflicht zur Mund-Nasen- Bedeckung. Zur Erfüllung dieser Pflicht reicht auch ein Halstuch oder selbst so lustig es auch klingen mag ein Kaffefilter mit Band.
Es ist aber bewiesen das FFP2 Masken ca. 80 Prozent der Corona Viren abhalten dies macht insbesondere in der Pflege, in Krankenhauesern und im Nahverkehr Sinn, diese an Risikogruppen ( kostengünstig oder kostenlos!) zu verteilen ist ein sinnvoller Schritt |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.11.2020 16:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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