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Fragenübersicht [Themenwoche: Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz] Wie wichtig ist dir die vorgeschriebene Durchführung der "Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung am Arbeitsplatz"?
1 - 20 / 22 Meinungen+20Ende
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04.11.2020 15:38 Uhr
Ich weiß nicht genau ob das die Voraussetzungen erfüllt aber da ich mit meinem Arbeitgeber unmittelbar und sehr vertrauensvoll zusammenarbeite weiß dieser auch in Grundzügen was in meinem Leben so los ist und würde mich ansprechen, wenn sich Hinweise auf entsprechende Probleme ergeben.
04.11.2020 15:55 Uhr
Davon habe ich in 39 Berufsjahren (davon 30 in der Bundesrepublik) noch nie etwas gehört. Also scheint es das bei uns gar nicht zu geben oder ich erfahre nichts davon.
Aber solange ich keinen an der Klatsche habe (bzw. nicht mehr als sonst *gg*) mnacht das ja auch nichts.
04.11.2020 16:03 Uhr
Zitat:
Ich weiß nicht genau ob das die Voraussetzungen erfüllt aber da ich mit meinem Arbeitgeber unmittelbar und sehr vertrauensvoll zusammenarbeite weiß dieser auch in Grundzügen was in meinem Leben so los ist und würde mich ansprechen, wenn sich Hinweise auf entsprechende Probleme ergeben.


Das ist nicht Inhalt der Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung befasst sich mit den physischen - und hier eben auch psychischen Belastungen, die durch die Eigenart der Arbeit (Arbeitsplatz, Arbeitsabläufe typische Einflüsse auf die Arbeit) auf den Arbeitnehmer einwirken.

Nehmen wir als Beispiel einmal einen Arbeitsplatz im Call-Center zur Bearbeitung von Reklamationen: Hier wird der Arbeitnehmer in nicht unerheblicher Quantität durch kritische und manchmal erheblich emotional geprägte Gespräche beeinflusst. Hier werden besondere Anforderungen an die Kommunikation des Call-Center-Agents gelegt. Stress-Situationen sind vorprogrammiert. In der Gefährdungsbeurteilung sind präventive Maßnahmen - wie z.B. entsprechende Schulungen und ggf. Pausen zwischen den Gesprächen festzulegen...

Stichwort: Burnout-Prävention

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.11.2020 16:05 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.11.2020 16:04 Uhr
Zitat:
Aber solange ich keinen an der Klatsche habe (bzw. nicht mehr als sonst *gg*) mnacht das ja auch nichts.


Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sollen ja gerade verhindern, dass Du "einen an der Klatsche" bekommst
04.11.2020 16:22 Uhr
@ Anteros

Zitat:

Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sollen ja gerade verhindern, dass Du "einen an der Klatsche" bekommst


Ok. :-)
Und diese Gefährdungsanalyse läuft ganz ohne meine Beteiligung sondern in Gremien ab? Wie gesagt, ich bin nch nie nach so etwas gefragt worden.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.11.2020 16:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.11.2020 16:25 Uhr
Zitat:
@ Anteros

Zitat:

Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sollen ja gerade verhindern, dass Du "einen an der Klatsche" bekommst


Ok. :-)
Und diese Gefährdungsanalyse läuft ganz ohne meine Beteiligung sondern in Gremien ab? Wie gesaggt, ich bin nch nie nach so etwas gefragt worden.


Ich bin zwar nicht Anteros...

Aber der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen oder durchführen lassen und das Ergebnis dem Betriebsrat vorlegen.

Dann veröffentlicht der Arbeitgeber das Ergebnis, oder der Betriebsrat erläutert das Ergebnis auf einer Betriebsversammlung.
04.11.2020 16:27 Uhr
Zitat:
Dann veröffentlicht der Arbeitgeber das Ergebnis, oder der Betriebsrat erläutert das Ergebnis auf einer Betriebsversammlung.


Alles klar - das Problem ist in diesem Falle dann magelnde Eigeninformation. Zu den Betriebsversammlungen gehe ich ebenso selten, wie ich auf die BR-Seite gucke.
Selbst schuld also.
04.11.2020 16:49 Uhr
Zitat:
Alles klar - das Problem ist in diesem Falle dann magelnde Eigeninformation. Zu den Betriebsversammlungen gehe ich ebenso selten, wie ich auf die BR-Seite gucke.
Selbst schuld also.


Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes und somit auch die Gefährdungsbeurteilungen unterliegen einer strengen Dokumentationspflicht. Neben dem Arbeitnehmer haben auch Behörden (z.B. Amt für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsicht etc.) ein Einblicks- und Kontrollrecht.
04.11.2020 17:08 Uhr
Zitat:
Und diese Gefährdungsanalyse läuft ganz ohne meine Beteiligung sondern in Gremien ab? Wie gesagt, ich bin nch nie nach so etwas gefragt worden.


So in etwa sieht die Verfahrensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen aus:

04.11.2020 17:11 Uhr
Hier noch einmal in einer schönen Zusammenfassung die Rechtsgrundlagen:

04.11.2020 17:16 Uhr
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz und der damit einhergehenden Gestaltung der Gefährdungsbeurteilung eine kostenlose Broschüre publiziert - sie ist per PDF hier abrufbar:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/
Berichte/Psychische-Gesundheit.pdf?__blob=publicationFile&v=14
04.11.2020 17:25 Uhr
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass an wesentlich mehr Arbeitsplätzen, als gedacht tatsächlich auch psychische Belastungen eine veritable Rolle spielen. Es ist Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, dem Betriebsrat, ggf. dem Betriebsarzt und letztverantwortlich natürlich des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen vorhanden, ordentlich dokumentiert und kommuniziert werden.

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat daher ebenfalls Handlungsanleitungen für die betrieblichen Akteure erlassen. Diese sind bei der LASI abrufbar:

https://lasi-info.com/uploads/media/LV_59_2017_01_01.pdf
04.11.2020 17:27 Uhr
Könnte mir der volksblaue Ablehner mal erklären, warum er die Darstellung des Rechtsrahmens der Gefährdungsbeurteilung ablehnt. Ich möchte in meiner Gestaltung von Beiträgen gerne dazu lernen.
04.11.2020 17:39 Uhr
Zitat:
Könnte mir der volksblaue Ablehner mal erklären,
Du bist immer noch so optimistisch. Die Ablehn-VOLKer haben noch nie etwas erklärt, da wird nur stumpf geklickt. Vermutlich reicht es einfach nicht zu mehr.
04.11.2020 17:50 Uhr
Zu erwähnen ist noch, dass der Gesetzgeber keine konkrete Verfahrensweise vorschreibt, es gibt diverse Anbieter von EDV-gestützten Verfahren. Wichtig ist die Durchführung als solche um den gesetzlichen Auflagen zu genügen. Der Betriebsrat hat bei der Durchführung gem. §87 Abs. 1 Nr.7 BetrVG ein Initiativrecht bei der Initiierung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen und kann entsprechend auch eine Betriebsvereinbarung abschließen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.11.2020 17:51 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.11.2020 18:33 Uhr
"Eher unwichtig" - In Bezug auf meinen momentanen Arbeitsplatz. Was ich mir aber vorstellen kann: in der Corona-Krise sollte der Umgang mit entsprechenden Belastungen berücksichtigt werden und etwa auch ein Ratgeber (oder was auch immer die angemessene Reaktion ist) an die Mitarbeiter verteilt werden, wie Eigenschutz organisiert werden kann - verbunden mit dem Rat, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen, falls nötig.
04.11.2020 18:47 Uhr
Ansonsten habe ich mich jetzt auch einmal umgesehen. Ich habe zwar nicht direkt etwas zur psychischen Arbeitsbelastung im speziellen, aber zur Arbeitssicherheit im Allgemeinen gefunden. Und festgestellt, dass das Unternehmen, für das ich arbeite, sich Diversity und Unterstützung von LSBT+ auf die Fahnen geschrieben hat, für letzteres sogar mit einem Siegel ausgezeichnet wurde (Pride 500).
04.11.2020 18:56 Uhr
Zitat:
Davon habe ich in 39 Berufsjahren (davon 30 in der Bundesrepublik) noch nie etwas gehört. Also scheint es das bei uns gar nicht zu geben oder ich erfahre nichts davon.
Aber solange ich keinen an der Klatsche habe (bzw. nicht mehr als sonst *gg*) mnacht das ja auch nichts.


Also ich hab einen an der Klatsche. Aber das ist vermutlich ein anderes Thema.
Stimme dir aber zu, dass ich noch niemalsnicht davon gehört habe und ich have schon einige Jobs gemacht, die sehr belastend waren.

Sollte man nicht mit den Kolleginnen und Kollegen reden, um den Rahmen messen zu können? Gut, nun gibt es nicht wenige Untersuchungen darüber, die eine steigende psychische Belastung auf die Arbeitsbedingungen zurückführt. Und diese haben wiederum ihren Grund darin auf wirtschaftliche Notwendigkeiten zu reagieren. Ein realistisches Gegensteuern widerspricht meines Erachtens betriebswirtschaftlichen Anforderungen.
04.11.2020 19:35 Uhr
Unwichtig wie ein Kropf. Das ist meiner Branche an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
04.11.2020 20:46 Uhr
Zitat:
Und festgestellt, dass das Unternehmen, für das ich arbeite, sich Diversity und Unterstützung von LSBT+ auf die Fahnen geschrieben hat, für letzteres sogar mit einem Siegel ausgezeichnet wurde (Pride 500).



...was jetzt genau was mit dem Thema der Umfrage zu tun hat? Hier geht es um Arbeits- und Gesundheitsschutz...
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