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Der Verfassungsgerichtshof in Weimar kippt die Paritätsregelung für Thüringen - eine nachvollziehbare Entscheidung? |
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15.07.2020 12:03 Uhr |
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Zitat:Zitat:Quotenregelungen sind generell Schwachsinn, da nicht nach Kompetenz, sondern nach (nicht) vorhandenem Schwengel verteilt wird.
Es bräuchte keine Quotenregelung, wenn die erigierte Schwengeldominanz nicht so im Vordergrund stünde.
Kann mal wer ein praktisches Beispiel nennen? Irgendwie hört man immer nur, wie unfair das alles ist, aber niemand kann mal konkret werden.
Meine Frau hat zB jeden Job bekommen, auf den sie sich beworben hat. |
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15.07.2020 12:05 Uhr |
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Das Gesetz greift unverhältnismäßig in Grundrechte ein. Vor diesem Hintergrund war eigentlich allen klar, daß es vor einem Verfassungsgericht keinen Bestand haben dürfte.
Wahrscheinlich war das auch den meisten Befürwortern klar (abgesehen von einigen völlig verblendeten Überzeugungstätern).
Es dürfte hier vor allem um öffentliche Aufmerksamkeit und ein Zeichen an die eigene Klientel gegangen sein. Beide Ziele wurden erreicht. Zudem kann man nun der Öffentlichkeit sagen, man selbst hätte es gewollt und unternahm alles, um es zu erreichen, nur das böse patriarchalische System hätte es verhindert. |
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15.07.2020 12:06 Uhr |
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@MC Online
Ich finde es sehr seltsam, dass die Frauen umso jünger sie werden und umso weniger sie eigentlich kämpfen müssen, umso mehr sich diskriminiert und sexuell belästigt fühlt.
Generation Kriegsende hat solche Probleme nicht gekannt und jene Person, welche mir beim Schreiben dieser Zeilen vorschwebt, hat beim Festl den Dorfgendarmen eine geknallt, als er ihr zu nah kam.
Die brauchte keine Gleichbehandlungskommission, die hat schlagkräftig zugelangt und a Ruah war. |
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15.07.2020 12:07 Uhr |
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Schon komisch, wenn erst die AfD die Gesetzeslage einfordert.... |
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15.07.2020 12:08 Uhr |
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Zitat:Zitat:Quotenregelungen sind generell Schwachsinn, da nicht nach Kompetenz, sondern nach (nicht) vorhandenem Schwengel verteilt wird.
Es bräuchte keine Quotenregelung, wenn die erigierte Schwengeldominanz nicht so im Vordergrund stünde.
Irrtum. Niemand hindert Frauen daran, sich in der Politik und Vereinen sowie Verbänden einzubringen. Sie möchten auch gerne etwas zu sagen haben, die Konsequenzen sollen allerdings andere tragen und außerdem möchten sie sich nicht in einem harten Wettbewerb durchsetzen, sondern gefälligste gebeten werden, die Funktion zu übernehmen. |
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15.07.2020 12:24 Uhr |
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Wer es nicht von selbst auf einen wählbaren Platz schafft, der hat es wohl auch nicht verdient.
Und Quotentrotteln braucht wohl keiner.
Oh Sie haben von nichts Ahnung. Sie sind Frau. Platz 2
Oh Sie haben von nichts Ahnung. Sie sind homosexuell. Platz 3
Oh Sie haben von nichts Ahnung. Sind sind fremdstämmig. Platz 4
So wird die Politik natürlich erfolgreich gegen Politikfrust kämpfen... |
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15.07.2020 12:24 Uhr |
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Zitat:Zitat:Meine Frau hat zB jeden Job bekommen, auf den sie sich beworben hat.
Es geht doch um die Präsenz von Frauen auf Kandidatenlisten in der Politik.
Es ging um Quotenregelungen. |
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15.07.2020 12:25 Uhr |
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Mich erinnert das an die Anekdote vom Müller von Sanssouci und König Friedrich II., als sich der König über dessen Mühle ärgerte.
König: "Weiß Er nicht, dass ich die Macht habe, Ihn mitsamt der Mühle fortzujagen."
Müller: "Ja, Euer Majestät. Wenn nicht das Kammergericht in Berlin wäre."
Vor allzu blühenden Projekten der Exekutive, die sich zudem noch breiter parlamentarischer Unterstützung erfreut, hat der deutsche Rechtsstaat die gerichtliche Kontrolle gesetzt. Es spricht hier allerdings Bände, dass die entscheidende Klage ausgerechnet von der AfD kam und nicht aus den Reihen der demokratischen Opposition.
Frauen deutlich stärker an der Politik zu beteiligen ist m.E. in erster Linie eine politische Agenda und eben keine Frage des Wahlrechts. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.07.2020 12:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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15.07.2020 12:37 Uhr |
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Wunderbar, ein Sieg der Vernunft.
Man sieht: AfD wirkt! |
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15.07.2020 13:20 Uhr |
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Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass es dem Verfassungsgericht um die Verfassungskonformität der Regelung und nicht um deren Sinnhaftigkeit ging. Letzteres wurde im Tenor des Urteils auch überhaupt nicht negativ beschieden. |
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15.07.2020 13:28 Uhr |
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Die FDP-Fraktion hat übrigens im Januar einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der paritätischen Quotierung eingebracht, Thüringer Landtag, Drucksache 7/162 vom 22.01.2020. |
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15.07.2020 15:17 Uhr |
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Zitat:Zitat:Die FDP-Fraktion hat übrigens im Januar einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der paritätischen Quotierung eingebracht, Thüringer Landtag, Drucksache 7/162 vom 22.01.2020.
Und?
> Na ja, war nur eine Information. Im Sinne dessen, dass hier nicht nur die AfD herumtänzelt. Eine Ergänzung zu meinem Posting davor. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.07.2020 15:18 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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15.07.2020 15:28 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Die FDP-Fraktion hat übrigens im Januar einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der paritätischen Quotierung eingebracht, Thüringer Landtag, Drucksache 7/162 vom 22.01.2020.
Und?
> Na ja, war nur eine Information. Im Sinne dessen, dass hier nicht nur die AfD herumtänzelt. Eine Ergänzung zu meinem Posting davor.
Aha. Was wurde aus diesem Gesetzentwurf? Warum glaubte die FDP, es gäbe dafür eine Mehrheit, wo doch zuvor eine Mehrheit das Gegenteil beschlossen hatte? Schloß sich die FDP der Klage der AfD an? Reichte sie selbst Klage ein? |
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