Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Besitzt Du privat eine Schußwaffe?
Anfang-2021 - 35 / 35 Meinungen
20
25.06.2020 22:47 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich besitze nichts, was in Deutschland laut Waffengesetz eine Waffe darstellt.
Doch ein Brotmesser

Ein Messer zur Lebensmittelbearbeitung stellt gemäß Waffengesetz eine Waffe da?
25.06.2020 23:01 Uhr
Nö, ich hab genug Gartengeräte.
26.06.2020 11:48 Uhr
Zitat:
Ein Messer zur Lebensmittelbearbeitung stellt gemäß Waffengesetz eine Waffe da?

Jein.

Jedes feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm wird im Waffengesetz als Gegenstand definiert, den man nicht führen darf. (§ 42a (1) 3. WaffG)

Damit ist das Küchenmesser zwar keine Waffe, wird aber im Zweifel von den Behörden wie eine behandelt.

Im StGB würde es unter "Waffen und andere gefährliche Werkzeuge" auftauchen. Auch dort ist es keine Waffe, wird aber im Zweifel von den Behörden genau wie eine Waffe angesehen.
26.06.2020 11:54 Uhr
Zitat:
Im StGB würde es unter "Waffen und andere gefährliche Werkzeuge" auftauchen. Auch dort ist es keine Waffe, wird aber im Zweifel von den Behörden genau wie eine Waffe angesehen.


Der Waffenbegriff im StGB ist generell enger als im Waffenrecht.
26.06.2020 12:05 Uhr
Zitat:
Der Waffenbegriff im StGB ist generell enger als im Waffenrecht.

Dennoch kann aus einem Raubüberfall ein bewaffneter Raubüberfall werden, wenn der Täter ein Küchenmesser mit sich führt.
26.06.2020 12:07 Uhr
Zitat:
Zitat:
Der Waffenbegriff im StGB ist generell enger als im Waffenrecht.

Dennoch kann aus einem Raubüberfall ein bewaffneter Raubüberfall werden, wenn der Täter ein Küchenmesser mit sich führt.


Das ist jetzt was terminologisches und nichts materielles, materiell kennt das StGB dennoch den Unterschied zwischen Waffen, gefährlichen Werkzeugen und sonstigen Werkzeugen.
29.06.2020 17:12 Uhr
Ja, bin aber nicht Eigentümer.
29.06.2020 17:29 Uhr
4 Sturmgewehre
1 105mm Fliegerabwehrkanone auf Laffette
Ca 10 Handwaffen unterschiedlicher Kaliber
Und ein glitzerscheissendes Einhorn

Reicht das?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.06.2020 17:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.06.2020 17:36 Uhr
Mit anderen Worten: "Nein-wozu?"
29.06.2020 18:23 Uhr
Zitat:
Dennoch kann aus einem Raubüberfall ein bewaffneter Raubüberfall werden, wenn der Täter ein Küchenmesser mit sich führt.


Die Frage ist nicht so unstrittig, wie man meinen könnte. Teilweise wird auch verlangt, dass sich der Täter, aus seiner subjektiven Sicht, die Benutzung vorbehält. Im Einzelfall natürlich keine leichte Frage.

Daher ist es immer "besser", wenn der Räuber direkt das Messer oder die Schusswaffe zieht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.06.2020 18:23 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.06.2020 19:03 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dennoch kann aus einem Raubüberfall ein bewaffneter Raubüberfall werden, wenn der Täter ein Küchenmesser mit sich führt.


Die Frage ist nicht so unstrittig, wie man meinen könnte. Teilweise wird auch verlangt, dass sich der Täter, aus seiner subjektiven Sicht, die Benutzung vorbehält. Im Einzelfall natürlich keine leichte Frage.

Daher ist es immer "besser", wenn der Räuber direkt das Messer oder die Schusswaffe zieht.


Beim Diebstahl mit Waffen und beim schweren Raub bzw bei allen Tatbeständen die nicht von der konkreten Verwendung ausgehen. Gibt’s noch andere? Ich weiß es gerade nicht aus dem Kopf.
29.06.2020 19:08 Uhr
Zitat:
Gibt’s noch andere? Ich weiß es gerade nicht aus dem Kopf.


Ich auch nicht, Eigentumsdelikte sind jetzt auch nicht mein Spezialgebiet ;-)
29.06.2020 19:49 Uhr
Zitat:
Dennoch kann aus einem Raubüberfall ein bewaffneter Raubüberfall werden, wenn der Täter ein Küchenmesser mit sich führt.


Man muss nicht unbedingt etwas mit sich führen damit aus einem Diebstahl in der Anklage ein Raub wird.
Es reicht schon wenn bei einer Hausdurchsuchung, nach einem (erfolglosen) Diebstahl, eine "Waffe" gefunden wird.
Fahrtenmesser, Armbrust, Bogen etc.

Da sind Staatsanwälte durchaus kreativ.
Und wenn der Ärmste Pech hat ist der Pflichtverteidiger eine komplette Null.
Ergebnis entsprechend.
29.06.2020 19:53 Uhr
Zitat:
Man muss nicht unbedingt etwas mit sich führen damit aus einem Diebstahl in der Anklage ein Raub wird.


Die Unterscheidung zwischen Diebstahl und Raub wird auch nicht anhand von mitgeführten Gegenständen getroffen.
29.06.2020 20:20 Uhr
Zitat:
Die Unterscheidung zwischen Diebstahl und Raub wird auch nicht anhand von mitgeführten Gegenständen getroffen.

Ich präzisiere: "bewaffneter" Raub.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
Anfang-2021 - 35 / 35 Meinungen