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Fragenübersicht Hältst Du die Präsenzpflicht bei Betriebsratssitzungen angesichts der Corona-Pandemie noch für zeitgemäß?
1 - 16 / 16 Meinungen
19.03.2020 12:03 Uhr
Zugegeben, in der jetzigen Zeit, halte ich die Präsenzpflicht für mehr als fragwürdig!
19.03.2020 12:04 Uhr
Es ist keine neue Erkenntnis, dass die Rechtssprechung der gesellschaftlichen Realität um Jahre, teilweise Jahrzehnte hinterherhinkt.

Mich würde die Begründung des Gerichts interessieren, was bei einer Anwesenheit anders ist als sonst.

Ich hatte eigentlich diese Woche eine Dienstreise mit Workshops geplant, die jedoch schon letzte Woche abgesagt wurde. Die Workshops wurden nun virtuell gemacht und ich muss sagen, dass das Ergebnis sensationell ist. Daher wüsste ich nicht, was gegen virtuelle Betriebsratssitzungen spricht.
19.03.2020 12:05 Uhr
Im Grunde ist überhaupt die Frage, ob in Zeiten von Mail und anderen Mitteln, man nicht sowieso viele Sachen im Rundumlauf beschließen kann.

Man könnte die Sitzungskultur und Unkultur in vielen Bereichen neu denken.

19.03.2020 12:14 Uhr
In vielen Unternehmen werden Entscheidungen im Management schon seit Jahren in virtuellen Sitzungen getroffen und die haben teilweise eine weitaus größere Tragweite als die Sitzung eines Betriebsrats.

Wenn wir aus der aktuellen Situation etwas lernen können, dann vielleicht, dass es viele digitale Möglichkeiten gibt, die nicht besser oder schlechter als analoge sind, sondern einfach nur anders und die man auch nutzen kann.
19.03.2020 12:52 Uhr
Das Hauptargument der Präsenzpflicht ist die Vertraulichkeit der Abstimmungen und Beschlüsse. In besonderen Lagen, wie der derzeitigen sollte man da aber zum Wohle des Großen und Ganzen vorübergehend und aus Praktikabilitätsgründen Abstriche machen.
19.03.2020 12:54 Uhr
Der Arbeitgeberverband der privaten Banken macht sich angesichts der Corona-Krise für ein Ende der persönlichen Präsenzpflicht in Betriebsratssitzungen stark.

Quelle: Börsen-Zeitung, 18.03.2020, Autor Bernd Neubacher, Frankfurt, Nummer 54, Seite 3
19.03.2020 12:56 Uhr
Prinzipiell finde ich das ok. Besondere Situationen verlangen jedoch besondere Maßnahmen.
19.03.2020 12:58 Uhr
PS
Ich glaube, dass ein per Videokonferenz gefasster Beschluss in dieser speziellen Situation auch ggf. vor Gericht Bestand hätte.
19.03.2020 12:58 Uhr
Zitat:
die Vertraulichkeit der Abstimmungen und Beschlüsse


Ja, das ist immer ein Argument gegen die Digitalisierung, wann immer es darum geht.

Wenn aber jemand seine Unterlagen in der Bahn liest und 3 Mitleser auf den Nachbarplätzen hat, ist es mit Vertraulichkeit der Beschlüsse auch nicht weit her. Und wenn er dann noch die Unterlagen versehentlich liegen lässt....
19.03.2020 13:03 Uhr
Zitat:
Es ist keine neue Erkenntnis, dass die Rechtssprechung der gesellschaftlichen Realität um Jahre, teilweise Jahrzehnte hinterherhinkt.

Mich würde die Begründung des Gerichts interessieren, was bei einer Anwesenheit anders ist als sonst.

Ich hatte eigentlich diese Woche eine Dienstreise mit Workshops geplant, die jedoch schon letzte Woche abgesagt wurde. Die Workshops wurden nun virtuell gemacht und ich muss sagen, dass das Ergebnis sensationell ist. Daher wüsste ich nicht, was gegen virtuelle Betriebsratssitzungen spricht.


Zum Beispiel die Gewährleistung der Informationssicherheit. Allerdings vertreten ich eh die Meinung das BR´s alle notwendigen Informationen über den Umfang aller Planungen der Geschäftsführung der Belegschaft zukommen lassen müssten. Es ist einfach eine Frechheit hinter dem Rücken von zigtausenden Belegschaften über deren Leben entschieden wird, z. B. wenn diese Anteile zahlen sollen Arbeitsplätze zu erhalten die dann doch abgebaut werden. Im Grunde zahlen dann Beschäftigte für ihre eigene Kündigung und die Sanierung der Firmen.
19.03.2020 18:38 Uhr
Das hab ich immer schon für Quatsch gehalten, denn genauso wenig wie Betriebsratsmitglieder irgendwelche Vorteile aus ihrer Arbeit ziehen dürfen, halte ich es auch für unzulässig, dass sie benachteiligt werden, weil sie wegen einer Betriebsratssitzung kein Homeoffice machen können. Bei vielen Unternehmen wäre das zwar technisch noch problematisch, aber das kann kein Hinderungsgrund sein.

Und wer in Zeiten von Corona die Präsenzpflicht hochhält spielt mit dem Leben von Betriebsräten.

Aber das kann ja politisch auch so gewollt sein, sonst würde ja jemand das BetrVG ändern.
19.03.2020 19:21 Uhr
Zitat:
Und wenn er dann noch die Unterlagen versehentlich liegen lässt....


würde ich gemäß §23 BetrVG den Ausschluss des so agierenden BR-Mitglieds aus dem Gremium beantragen - wer so sorglos mit den Daten der ihm anvertrauten Mitarbeiter umgeht hat es nicht anders verdient. Und weitere zivilrechtliche Schritte wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten kämen logischerweise auch noch auf das BR-Mitglied zu.
19.03.2020 19:24 Uhr
Zitat:
Und wenn er dann noch die Unterlagen versehentlich liegen lässt....


Sollten durch so eine Unachtsamkeit auch vertrauliche Firmendaten, die der Geheimhaltung nach §79 BetrVG unterliegen an die Öffentlichkeit gelangen, dann ist es mit einer Amtsenthebung nicht getan, sondern der BR ist dann seinen Job los und kann sich ggf. auch noch mit Schadenersatzansprüchen und einem Strafantrag gem. §120 BetrVG herumplagen.

Alles kein Vergnügen.
20.03.2020 11:19 Uhr
Zitat:
Zitat:
die Vertraulichkeit der Abstimmungen und Beschlüsse


Ja, das ist immer ein Argument gegen die Digitalisierung, wann immer es darum geht.

Wenn aber jemand seine Unterlagen in der Bahn liest und 3 Mitleser auf den Nachbarplätzen hat, ist es mit Vertraulichkeit der Beschlüsse auch nicht weit her. Und wenn er dann noch die Unterlagen versehentlich liegen lässt....


Ja wenn...die Erde eine Scheibe wäre, dann fielest du herunter.
20.03.2020 11:30 Uhr
Es stellt sich die Frage, ob gegenwärtig überhaupt Notwendigkeit für solche Sitzungen besteht. Entscheidungen über die zeitweise Schließung von Betriebsteilen mit Versetzung der Belegschaft in Kurzarbeit, werden ohnehin durch äußere Umstände maßgeblich bestimmt. Da bleibt kaum Entscheidungsspielraum.

Im Übrigen ist die persönliche Begegnung durch nichts zu ersetzen. Sie ermöglicht einen unmittelbaren Austausch und verhindert das Unterdrücken von z.B. Gefühlsregungen. Man kann sich auch nicht drücken, wenn es unangenehm wird. Derlei Kommunikations-Anteile sind wesentlich für die Einschätzung der Aussagefähigkeit und Authentizität der Aussagen.

Vor dem Hintergrund halte ich anonymisierende Verfahren, wie z.B. das schon genannte Umlaufverfahren oder auch Videoschaltungen oder Telefonkonferenzen, nur für die zweitbeste Lösung.
20.03.2020 11:46 Uhr
Zitat:
Es stellt sich die Frage, ob gegenwärtig überhaupt Notwendigkeit für solche Sitzungen besteht. Entscheidungen über die zeitweise Schließung von Betriebsteilen mit Versetzung der Belegschaft in Kurzarbeit, werden ohnehin durch äußere Umstände maßgeblich bestimmt. Da bleibt kaum Entscheidungsspielraum.


Das BetrVG ist wegen Corona nicht außer Kraft. Außerdem will Kurzarbeit ausgestaltet und über die Schließung von Betriebsteilen verhandelt werden. Nicht zuletzt kann auch der Betriebsrat dazu eine Einschätzung rausgeben, die sich nicht unbedingt mit der Einschätzung einer Geschäftsführung deckt.

Insofern sind solche Sitzungen schon notwendig.
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