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Würdest Du jemanden anzeigen, der gegen Auflagen bei der aktuellen Seuche verstösst? |
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10.03.2020 14:30 Uhr |
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Wer die Allgemeinheit gefährdet, der gehört muss auch zur Verantwortung gebeten werden.
Mehr gibt es da wohl nicht zu sagen. |
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10.03.2020 14:39 Uhr |
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Ich wüsste jetzt nicht, wie ich eine solchen Verstoß feststellen soll!
Soll ich jetzt jeden, der draußen mit grippeähnlichen Symptomen rumläuft, zur Anzeige bringen? |
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10.03.2020 14:50 Uhr |
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Ich würde schon daran scheitern, dass ich gar nicht weiß, wer so eine Auflage hat. Und wenn einer hustet, unterstelle ich erstmal eine Erklärung.
Wann kommt eigentlich der erste geistreiche Vorschlag wie der von Gauweiler seinerzeit, der alle HIV-Infizierten mit einer Tätowierung markieren wollte? |
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10.03.2020 14:51 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ich wüsste jetzt nicht, wie ich eine solchen Verstoß feststellen soll!
Soll ich jetzt jeden, der draußen mit grippeähnlichen Symptomen rumläuft, zur Anzeige bringen?
Der Verstoß wäre nicht das Krankheitssymptom, sondern zum Beispiel eine Missachtung des Sperrgebietes.
Und wie soll ich das feststellen?
Soll ich nun hustende Italiener zur Anzeige bringen? |
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10.03.2020 14:58 Uhr |
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| Meine Eltern haben keinen Denunzianten erzogen. |
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10.03.2020 15:07 Uhr |
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| Wenn ich mich recht erinnere, geht es bei dieser österreichischen Strafnorm doch eher um Leute, die beispielsweise ansteckendes AIDS und ungeschützten Geschlechtsverkehr haben, oder irre ich mich da? |
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10.03.2020 15:10 Uhr |
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@Zantafio
Unterliegt der Meldepflicht. Hat mich übrigens ein Freund darauf aufmerksam gemacht, dass das strafrechtlich belangt werde kann, wenn man sich trotz Infektion herumtreibt, wenn man weiß, man ist mit Corona erkrankt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.03.2020 15:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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10.03.2020 15:13 Uhr |
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Da müsste ich nun etwas wüst konstruieren.
Wenn bei jemandem eindeutig diagnostiziert ist, dass er sich mit dem Corona-Virus angesteckt hat, ich das definitiv wüsste und der dann mit mir als (unfreiwilligem, zufälligen) Zeugen lachend in ein Seniorenheim läuft und dort allen Senioren auf die Schultern klopft...
O.k., *den* würde ich anzeigen. |
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10.03.2020 15:15 Uhr |
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@Mr.Bart
Das wäre aber vorsätzlich hoch³. |
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10.03.2020 19:47 Uhr |
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| Da ich glücklicherweise nicht in Österreich dahinvegetiere, muss ich auch keine Mitmenschen denunzieren. |
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11.03.2020 00:14 Uhr |
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| Wenn ich wüsste, dass er gegen Auflagen verstößt: ja. Schließlich gefährdet er damit andere. |
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11.03.2020 10:04 Uhr |
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Zitat:
Die mit der größten Fresse sind meist die größten Feiglinge.
Der Spruch ist bekannt, trifft aber hauptsächlich bei bestimmten Abwehrstrategien im Tierreich zu. Menschen, die sich klar, energisch und lautstark äußern sind i.d.R. auch zum Angesagten bereit. Nur, wo das Bewusstsein ausgeschaltet oder eingeschränkt ist, die Planung gar nicht mehr möglich ist, da korreliert Information und Einlösung des Versprechens nicht.
Man gehe erst mal grundsätzlich von der Ernsthaftigkeit jeder Abwehr- oder Angriffsdrohung aus. Genauso tun das alle P-Schützer, das Militär, die Polizei und jeder Sicherheitsdienst und ............. JEDER NORMAL SOZIALISIERTE MENSCH!
Eine "große Fresse" kann zwar im Instrumentarium des Gegenüber Feigheit verstecken, aber allein der prinzipielle Wille ist dann schon erkennbar.
Wenn mir im Alltag sowas begegnet, reagiere ich sofort. Und zwar nicht provozierend, wie Du gerade, um das Gegenteil vorzuführen - klappt so gut wie nie - sondern tatsächlich ausweichend. Ich würde doch nicht absichtlich jemandes Frau oder Auto berühren, wenn der vorher ankündigt, einen dafür zu erschlagen.
Auch Internet-Drohungen - egal in welche Richtung (Angriff oder Abwehr) sind immer ernst zu nehmen. Zwar gibt es Rollenspieler, aber allein die Richtungswahl, das "sich selbst mal so was trauen" ist, verankert sich anfänglich unbewusst als das wirklich Richtige. Bei manchen sogar zunehmend pathologisch. Beispiel die Prepper-Szene. Oder einzelne Exemplare der Reichsbürger.
Meine zwei Sätze beinhalteten die mögliche Abwehr nach grundsätzlicher Verortung des fiktiven Sachverhaltes. Der Kommentar von Bercow zeigt wenig Wissen. Sind Mensch oder Sache gefährdet und lässt sich die voraussichtliche Straftat klar erkennen, so hat der Bürger alle Rechte zur Verhinderung. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte beachtet werden. Wir können die einzelnen Gesetze dazu gerne raussuchen.
Sicher, die Staatsanwälte untersuchen im Nachhinein akribisch und das ist auch gut so, damit diese Rechte nicht missbraucht oder vorgeschoben werden. Ändert aber nichts an der Gesetzlage.
Inwieweit ein Bürger die Rechte ausschöpfen würde, ist ihm überlassen. Zivilcourage ist nicht verpflichtend. Wenn ein Irrer im Rentnerheim mit Gewehr oder Corona-Virus umher rotzt, dann würde ich mich wahrscheinlich zurückziehen.
Bei Angriff auf meine Familie hätte ich gar nicht die Wahl. Das weiß ich, weil ich schon mal in so eine Situation gekommen bin. Das dürfte aber bei den meisten erwachsenen Menschen so sein. Familie ist das, was einen selbst ausmacht. Jede Bedrohung, jeden Schmerz empfindet man doppelt. Die rationale Überlegung, alles für die Gesundheit und besseres Leben seiner Familie zu tun paktiert hier wohl mit der genetischen Verpflichtung.
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11.03.2020 10:16 Uhr |
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@wunderkerze
Mr Bart schrieb ausdrücklich, dass es wüst konstruiert ist. Demnach ist das kein allzu wahrscheinliches Szenario.
Die Umfrage bezog sich auf eine alltägliche Situation und da bleibt die Frage, woher man weiß, wer womit infiziert ist. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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