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Fragenübersicht Wie kann man Au-Pair-Mädchen schützen?
1 - 12 / 12 Meinungen
31.01.2020 15:05 Uhr
Im Prinzip ist das deutsche Arbeitsrecht ausreichend mit Regularien versehen.

Die Problemstellung ergibt sich in der Durchsetzung der Vorschriften. Das berühmte WKKDKR (Wo kein Kläger, da kein Richter) ist die Crux.

Viele Au-Pairs sind weder mit den gesetzlichen Regelungen vertraut, die sie schützen, noch trauen sie sich im Eventualfall den Rechtsweg zu beschreiten.

Darin liegt das eigentliche Problem.
31.01.2020 15:07 Uhr
Lösungsvorschlag:

Au-Pairs sollten vor Antritt ihrer jeweiligen Au-Pair-Stelle Merkblätter über die gesetzlichen Vorschriften, die zu ihrem Schutz gelten ausgehändigt werden.

Unkenntnis ist nämlich der Faktor, der hier besonders gravierend wirkt, wenn wir das Ausnutzen solcher Personen betrachten.
31.01.2020 15:22 Uhr
Die Tätigkeit als Au-pair ist in der Regel kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV. Die Frage, ob es ein Vertragsverhältnis eigener Art, ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis oder ein echtes Arbeitsverhältnis ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Gastfamilie schuldet in der Regel auch nur ein Taschengeld, keine Arbeitsvergütung. Es besteht dementsprechend auch keine Arbeitspflicht wie bei Arbeitnehmern.
Um allen Beteiligten Klarheit zu verschaffen, empfiehlt sich ein schriftlicher Au-pair-Vertrag, der die wechselseitigen Rechte und Pflichten sorgfältig und detailliert regelt.
Während die Beschäftigung von Au-pairs aus EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz ausländerrechtlich kaum Probleme macht, benötigen Au-pairs aus Drittländern in der Regel einen Aufenthaltstitel. Auch wenn es keine rechtliche Verpflichtung dazu gibt: es ist in der Regel sinnvoll, die Vermittlung eines Au-pairs über eine professionelle Agentur laufen zu lassen.

Der Europarat hat 1969 das "Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung" verabschiedet (abrufbar über http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/068.htm).
31.01.2020 15:28 Uhr
Auslegungsstreitigkeiten gibt es immer wieder im Bezug zum §612 BGB:

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Der Absatz 2 (ich übersetz das BGB-Kauderwelsch mal) bedeutet, dass bei einer nicht bestehenden Entgelt-Vereinbarung ein vergleichbar tarifliches Gehaltsgefüge Anwendung findet.
31.01.2020 15:30 Uhr
Da Au-Pairs ja (siehe oben) kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne eingegangen sind, besteht oft die Meinung, sie hätten zu den Arbeitsgerichten keinen Zugang. Das ist allerdings ein Irrtum, denn gemäß ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) steht auch demjenigen der Zugang zu dieser Gerichtsbarkeit zu, der feststellen lassen will, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis, oder ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis besteht.
31.01.2020 15:38 Uhr
An den Umfragesteller: Hast Du noch eine spezifischere Frage zur Situation des Au-Pairs in arbeitsrechtlicher Hinsicht?
31.01.2020 15:42 Uhr
P.s.: Meine Aussagen beziehen sich nur auf das deutsche Arbeitsrecht, bzw. die europäischen Regelungen - über spezifische österreichische Vorschriften bin ich leider nicht im Bilde.
31.01.2020 15:47 Uhr
Zitat:
An den Umfragesteller: Hast Du noch eine spezifischere Frage zur Situation des Au-Pairs in arbeitsrechtlicher Hinsicht?


Nö, finde Deine Ausführungen durchaus interessant. Werde auch mal meine Juristen fragen, wo es da happert.
31.01.2020 18:33 Uhr
Dieses ganze Au-Pair-Geschäft wird doch von irgendjemanden organisiert. Da sollte es doch möglich sein, auch einen Ansprechpartner für die Mädchen bereitzustellen, der in Streitfragen, aber auch bei anderen Problemen weiterhilft.

Plus natürlich eine Information über Rechte und Pflichten, gesetzliche Rahmenbedingungen usw. (aber so daß es klar verständlich ist, 20 Seiten Kleingeschriebenes würden womöglich nicht gelesen).
31.01.2020 20:52 Uhr
Zitat:
Lösungsvorschlag:

Au-Pairs sollten vor Antritt ihrer jeweiligen Au-Pair-Stelle Merkblätter über die gesetzlichen Vorschriften, die zu ihrem Schutz gelten ausgehändigt werden.

Unkenntnis ist nämlich der Faktor, der hier besonders gravierend wirkt, wenn wir das Ausnutzen solcher Personen betrachten.


Das wird so gemacht. WENN man sich über eine Agentur vermitteln läßt, was ich in diesem Fall bezweifeln möchte.
31.01.2020 20:54 Uhr
In der Regel sind Au Pairs gut informiert und haben Kontakt zu ihrer Familie und zu ihrer Agentur.

01.02.2020 11:10 Uhr
Zitat:
In der Regel sind Au Pairs gut informiert


Ich glaube auch, dass die Mehrheit - insbesondere diejenigen, die sich über eine seriöse Agentur vermitteln lassen - ganz gut informiert sind.

Im Umfragehintergrund geht es wohl um das geschätzte Fünftel der Au-Pairs, die nicht über diese Kanäle an ihre Stelle kommen und folglich nicht über den Wissensstand verfügen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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