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Fragenübersicht Hast Du das österr. Widerspruchsformular gegen Organentnahme in Anspruch genommen?
1 - 9 / 9 Meinungen
05.01.2020 21:13 Uhr
Ich habe einen deutschen Organspenderausweis und das österreichische Widerspruchsformular brauche ich nicht.
05.01.2020 21:24 Uhr
Nein, die Widerspruchslösung ist nach meiner Einschätzung nach, zumindest in Deutschland, verfassungswidrig.
05.01.2020 21:35 Uhr
Zitat:
Nein, die Widerspruchslösung ist nach meiner Einschätzung nach, zumindest in Deutschland, verfassungswidrig.


das ist dem Doctor in Innsbruck völlig egal

die Österreicher haben sich hier eine wunderbare Möglichkeit geschaffen, Ausländer auszuschlachten, denn welcher Besucher beschäftigt sich schon mit dieser Thematik?

Wir finden, hier sollte zumindest innerhalb der EU die Regelung des Herkunftslandes gelten oder eben eine einheitliche, EU-weite Organentnahmeregel installiert werden
05.01.2020 21:46 Uhr
file:///C:/Users/49171/Documents/Widerspruchsformular ab Juli 2018.pdf

Schöner PC Anfänger Fehler
05.01.2020 22:56 Uhr
Warum sollte ich?

Was soll ich mit meinen Organen, wenn ich tot bin. Dürfen ruhig weiterleben in anderen Menschen.
05.01.2020 23:02 Uhr
Zitat:
file:///C:/Users/49171/Documents/Widerspruchsformular ab Juli 2018.pdf

Schöner PC Anfänger Fehler


Jetzt kennen wir den Windows-Account von Kreuzeiche.

49171

Jetzt fehlt nur noch das Passwort.
05.01.2020 23:06 Uhr
Nun zum Thema.

Hier vertrete ich nun eine dediziert abweichende Meinung. Warum soll ich eine Ware, die selten und begehrt ist, der Gesellschaft kostenlos zur Verfügung stellen? Alle profitieren direkt oder indirekt von einer Organtransplantation nur eben der "Spender" bzw. dessen Erben nicht.

05.01.2020 23:16 Uhr
Nein. Sollte ich Richtung Ösiland fahren werde ich es tun.

Schließe mich da vollumfänglich LeoNiceland an.

Es ist doch ein schlechter Witz dass z.B. in Deutschland den Erben dann nicht wenigstens die finanzielle Last der Bestattung genommen wird, trotzdem die Kassen, und damit auch die Gesellschaft, massiv profitieren.

Von Ganzkörperspenden gar nicht erst zu reden.
Wer sich zur Verfügung stellt muss 2000 Euro für die Beisetzung der Reste vorab zahlen.
Perverser gehts kaum.
05.01.2020 23:57 Uhr
Zitat:
Nein, die Widerspruchslösung ist nach meiner Einschätzung nach, zumindest in Deutschland, verfassungswidrig.


Ich hoffe, dass sich diese Lösung nicht im Bundestag mehrheitlich durchsetzt. Wenn doch, hoffe ich, dass das Verfassungsgericht das alsbald kippt - und da bin ich bei dir: das würde wohl so kommen und das ist richtig so.
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