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Fragenübersicht Seit Dezember 2018 gilt die Änderung des Personenstandsgesetzes, die es erlaubt sich als "divers" eintragen zu lassen - lediglich 69 Menschen machten bislang davon Gebrauch - ein Hinweis auf Gesetzesmängel?
1 - 8 / 8 Meinungen
09.05.2019 15:22 Uhr
Nun ja - erstmal klingt die Zahl irgendwie "ernüchternd" - vor allem für die, die sich für die Gesetzesänderung eingesetzt haben. Aber vielleicht kommt da ja noch was - außerdem könnte es tatsächlich helfen, wenn man das Transsexuellengesetz von 1981 entweder modifiziert oder ganz abschafft.
09.05.2019 18:45 Uhr
Nein, es zeigt eher, dass das Problem nicht in dem Umfang existiert, wie es medial verkauft wurde.
09.05.2019 19:58 Uhr
Vermutlich zeigt es eher, dass eine überwältigende Zahl derjenigen, die hier ideologisch vereinnahmt werden sollen, bereits eine eigenständige Identität aufgebaut haben und keinerlei Interesse an einer Änderung haben.

Obwohl jeder Mensch wohl irgendwelche Eigenheiten hat - mal mehr, mal weniger gravierend empfunden - kommt die übergroße Mehrheit mit den bestehenden gesellschaftlichen Kategorisierungen klar und nur eine kleine Minderheit scheint das Gefühl zu haben, sich durch Infragestellung dieser Kategorien in den Mittelpunkt drängen zu müssen.
09.05.2019 23:22 Uhr
Selbst wenn es nur eine Person wäre, die davon Gebrauch machte, wäre die Änderung, die auf ein in sich schlüssiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht, völlig in Ordnung.

Darüber hinaus gehört allerdings das Transexuellengesetz stark reformiert.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.05.2019 23:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.05.2019 23:26 Uhr
Ich finde die Änderung des Gesetzes richtig, war aber immer kritisch, dass dieses Thema so enorm hochgekocht wurde. Das Werben der Betroffenen darum kann ich allerdings gut nachvollziehen.
09.05.2019 23:28 Uhr
Ratio legis, von wem wurde wann was hochgekocht?
09.05.2019 23:38 Uhr
August XXVIII

Wie gut, dass in einem Rechtsstaat bei solchen Entscheidungen eines Verfassungsgerichts die Mehrheitsmeinung irrelevant ist, sondern die Frage geprüft und beantwortet werden muss, ob bestehendes staatliches Handeln die individuelle Freiheit und Würde einschränkt oder nicht. Das Gericht hat entprechend entschieden, das Gesetz wurde geändert. Punkt.
09.05.2019 23:41 Uhr
Zitat:
Ratio legis, von wem wurde wann was hochgekocht?


Hochgekocht ist vielleicht die falsche Formulierung, ich kann schon verstehen, dass du dich daran stößt. Ich erlebe aber seit einiger Zeit im Gespräch mit vielen Leuten, das in Genderfragen im weitesten Sinne vordergründig über die faktisch wohl eher geringe Zahl von Fällen gesprochen wird, die in das verkrustete Normbild nicht passt. Und ich erlebe bei solchen Gesprächen auch, das viele Menschen sagen, es bildet überhaupt nicht ihre Realität ab und sie wundern sich, dass das manch andere Diskussion überstrahlt.

Ich habe ja schon oben zum Ausdruck gebracht dass ich die Änderung begrüße - letztlich ist das ja auch egal, das BVerfG hat entschieden und nun wurde das nunmal gesetzlich realisiert. Und ich finde auch richtig, dass alte Normbilder hinterfragt werden und die Sensibilität hier größer wird. Ich vernehme eben nur gleichzeitig das, was soeben versucht habe zu formulieren.
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