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Fragenübersicht Wie herabwürdigend empfindest Du den im Hintergrund zitierten Satz?
Anfang-2066 - 85 / 85 Meinungen
65
20.12.2018 17:45 Uhr
https://m.oe24.at/welt/Camperin-vergewaltigt-Darum-gab-es-nicht-die-Hoechststrafe/305059595

Er hätte eigendlich 15 jahre in haft gemusst.
Aber wegen haftempfindlichkeit ist es weniger.
20.12.2018 17:50 Uhr
Zitat:

Er hätte eigendlich 15 jahre in haft gemusst



Wie kommst du denn auf dieses dünne Eis? Wer sagt das? Du?

Der Richter ist von der Höchststrafe abgewichen, weil es ein Erstäter ist. Das ist immer so, auch bei Deutschen.

Der Richter sagte ja, dass bei Ersttätern die Hälfte des Höchstmaßes üblich ist. Das wären 7,5 Jahre. Wegen der Astsäge gab es wieder 4 Jahre Zuschlag.

Kann es sein, dass Du unser Rechtssystem nicht verstanden hast und nur nach skamdalisierenden Schlagworten gehst?
20.12.2018 17:53 Uhr
Ich habe jetzt immer noch keinen Beleg für deine Behauptung gefunden, dass Ausländer gezielt besser gestellt werden als Deutsche.

Ich denke, das gibt es auch nicht. Das BVerfG hätte einer solchen Praxis längst ein Ende gesetzt.
20.12.2018 18:14 Uhr
Max ist zwar leider manchmal etwas schwer zu verstehen, aber


Zitat:
Sogar die gesetzte sind auf fremde ausgelegt, das die strafmildernd rauskommem, zum vergleich eines einheimischen.


ist doch eindeutig. Er behauptet überhaupt nicht, dass es ein in Gesetzesform geronnenes Sonderrecht für Einwanderer gibt. Er kritisiert aber die Rechtspraxis, dass Zuwanderer ihre kulturelle Herkunft strafmildernd ausgelegt bekommen. Hier erscheint ihm eine Ungerechtigkeit gegenüber Deutschen, weil diese ihre kulturelle Herkunft niemals strafmildernd ausgelegt bekommen. Was ist daran nicht zu verstehen und warum werden hier ständig Belege für Dinge verlangt, die er gar nicht behauptet hat?
20.12.2018 18:41 Uhr
Zitat:
Max ist zwar leider manchmal etwas schwer zu verstehen, aber


Zitat:
Sogar die gesetzte sind auf fremde ausgelegt, das die strafmildernd rauskommem, zum vergleich eines einheimischen.


ist doch eindeutig. Er behauptet überhaupt nicht, dass es ein in Gesetzesform geronnenes Sonderrecht für Einwanderer gibt. Er kritisiert aber die Rechtspraxis, dass Zuwanderer ihre kulturelle Herkunft strafmildernd ausgelegt bekommen. Hier erscheint ihm eine Ungerechtigkeit gegenüber Deutschen, weil diese ihre kulturelle Herkunft niemals strafmildernd ausgelegt bekommen. Was ist daran nicht zu verstehen und warum werden hier ständig Belege für Dinge verlangt, die er gar nicht behauptet hat?


Danke, sie habens verstanden.
Tut mir leid, das es manchmal unverständlich rüberkommt, daran werde ich natürlich arbeiten um es zu besser.
20.12.2018 18:51 Uhr
Zitat:
Zitat:

Er hätte eigendlich 15 jahre in haft gemusst



Wie kommst du denn auf dieses dünne Eis? Wer sagt das? Du?

Der Richter ist von der Höchststrafe abgewichen, weil es ein Erstäter ist. Das ist immer so, auch bei Deutschen.

Der Richter sagte ja, dass bei Ersttätern die Hälfte des Höchstmaßes üblich ist. Das wären 7,5 Jahre. Wegen der Astsäge gab es wieder 4 Jahre Zuschlag.

Kann es sein, dass Du unser Rechtssystem nicht verstanden hast und nur nach skamdalisierenden Schlagworten gehst?

https://m.oe24.at/welt/Camperin-vergewaltigt-Darum-gab-es-nicht-die-Hoechststrafe/305059595
Letzter abschnitt
Zitat:

Zudem gelte der 31-Jährige – auch wegen seiner mangelnden Sprachkenntnisse – als Ausländer besonders haftempfindlich.


https://www.bild.de/regional/koeln/vergewaltigung/siegauen-vergewaltiger-53596424.bild.html
Zitat:
Die Urteilsbegründung
Der Richter sagte bei der Urteilsbegründung: „Für ihn spricht wenig, aber nicht nichts.“ Damit sei gemeint:
â–º Eric X. sei offiziell nicht vorbestraft
► Weil er keine Sprachkenntnisse hat, gelte er als Ausländer als besonders haftempfindlich
â–º Sein Verbrechen sei eine Spontantat gewesen


https://www.bild.de/news/inland/urteil/wie-kann-so-einer-haftempfindlich-sein-55512168.bild.html###wt_ref=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2F&wt_t=1524776416472
Das ist die bedeutung der haftempfindkeit, die wirkt sich neben den anderen kritieren auch strafmildernd.
Zitat:
Und Was ist „Haftempfindlichkeit“?
Sie beschreibt den Einfluss, den die Haft auf den Täter hat. Bei der Strafzumessung kann sie zur Lockerung des Vollzugs oder zu einem geringeren Strafmaß führen. Gründe dafür können unter anderem Alter und Gesundheitszustand sein. Bei Adel S. spielte die sogenannte Ausländereigenschaft eine Rolle.


In einem Kommentar zum Gesetz (§ 46 Strafgesetzbuch) heißt es dazu: „Die Ausländereigenschaft begründet idR auch keine besondere Strafempfindlichkeit. Nur besondere Umstände, die näher darzulegen sind, z. B. Verständigungsprobleme (fernliegend bei langjährigem Aufenthalt, regelmäßiger Berufstätigkeit), abweichende Lebensgewohnheiten, erschwerte familiäre Kontakte, können zu einer anderen Beurteilung führen.“

KEIN EINZELFALL
ZWEI WEITERE FÄLLE
Auch sie kamen mit geringeren Strafen davon
Nicht nur Adel S. (28) kam mit milderer Strafe davon. Lesen Sie zwei weitere Fälle.
► Heißt im Klartext: Für Ausländer ist die Haft besonders schlimm, wenn sie kein Deutsch sprechen, in Deutschland keine Familie haben und mit der Kultur nicht vertraut sind.
20.12.2018 18:53 Uhr
Lifthrasir
Die Aussage war, dass Zuwanderer diesen Passus positiv ausgelegt bekommen können.

Aber auch dafür sollte es Belege geben.
20.12.2018 19:36 Uhr
Zitat:
Lifthrasir
Die Aussage war, dass Zuwanderer diesen Passus positiv ausgelegt bekommen können.

Aber auch dafür sollte es Belege geben.


Ne so wie Lifthrasir es schrieb ist, ist es genau so gemeind.

Andere behauptungen jetzt zu stellen ist sehr assi.

Da ich über ihren kommentar, sogar alles verlinkt habe.

Und der kollege es auch genau beschrieben hat was ich meine.

Ihn jetzt zu kritisieren, nur weil er was richtig stellen will ist sehr unhöflich.
20.12.2018 19:38 Uhr
@Max:

Zitat:
Er kritisiert aber die Rechtspraxis, dass Zuwanderer ihre kulturelle Herkunft strafmildernd ausgelegt bekommen.


Diese Strafmilderung sehe ich bisher aufgrund der vorgebrachten Beispiele nur im allgemeinen Zusammenhang, z.B. bei Ersttätern. Ich sehe aber keinen Zusammenhang mit der kulturellen Herkunft.
20.12.2018 19:51 Uhr
Zitat:
@Max:

Zitat:
Er kritisiert aber die Rechtspraxis, dass Zuwanderer ihre kulturelle Herkunft strafmildernd ausgelegt bekommen.


Diese Strafmilderung sehe ich bisher aufgrund der vorgebrachten Beispiele nur im allgemeinen Zusammenhang, z.B. bei Ersttätern. Ich sehe aber keinen Zusammenhang mit der kulturellen Herkunft.


https://www.derwesten.de/region/siegauen-vergewaltiger-eric-x-schuldfaehig-gutachten-id215411361.html

der prozess (Revision)äuft noch soweit ich weiß.
Es wird alles berücksichtigt, wenn da steht als ausländer haftempfindlich müssten sie ja wissen das die kultur mit einbezogen wird.
Die definition von haftempfindlichkeit steht ja oben drauf.

Jetzt können sie auch mal Beweise achlegen das es nicht so gemacht wird.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.12.2018 20:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
20.12.2018 20:27 Uhr
Zitat:
wenn da steht


Das ist der Internetauftritt irgendeiner Zeitung. Die Gerichtsakte wäre sicher aufschlussreicher. Aber sei's drum.
20.12.2018 20:49 Uhr
"Zwar ist der Angeklagte der deutschen Sprache nicht mächtig, jedoch führt dies vorliegend auch nicht ausnahmsweise dazu, dass das Landgericht eine besondere Strafempfindlichkeit aufgrund der Ausländereigenschaft des Angeklagten hätte berücksichtigen müssen."

https://community.beck.de/2016/11/22/ich-bin-auslaender-das-ist-strafmildernd-zu-bewerten

"Die Ausländereigenschaft als solche führt nicht bereits zu einer strafmildernd zu berücksichtigenden besonderen Strafempfindlichkeit; dies ist allenfalls beim Vorliegen besonderer Umstände wie mangelnder Vertrautheit mit der deutschen Sprache und Kultur, abweichenden Lebensbedingungen oder fehlenden familiären Kontaktmöglichkeiten bei Vollzug der Freiheitsstrafe der Fall"

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/46_StGB.html#Auslaendereigenschaft


Demnach ist die zur Diskussion stehende Behauptung widerlegt, dass ein Ausländer automatisch durch irgendeine Regelung einen Vorteil haben könnte, weil er Ausländer ist.
20.12.2018 20:56 Uhr
Zitat:
Zitat:
wenn da steht


Das ist der Internetauftritt irgendeiner Zeitung. Die Gerichtsakte wäre sicher aufschlussreicher. Aber sei's drum.


Also normalo kommt man so leicht an akten nicht ran.

Zitat:
"Zwar ist der Angeklagte der deutschen Sprache nicht mächtig, jedoch führt dies vorliegend auch nicht ausnahmsweise dazu, dass das Landgericht eine besondere Strafempfindlichkeit aufgrund der Ausländereigenschaft des Angeklagten hätte berücksichtigen müssen."

https://community.beck.de/2016/11/22/ich-bin-auslaender-das-ist-strafmildernd-zu-bewerten

"Die Ausländereigenschaft als solche führt nicht bereits zu einer strafmildernd zu berücksichtigenden besonderen Strafempfindlichkeit; dies ist allenfalls beim Vorliegen besonderer Umstände wie mangelnder Vertrautheit mit der deutschen Sprache und Kultur, abweichenden Lebensbedingungen oder fehlenden familiären Kontaktmöglichkeiten bei Vollzug der Freiheitsstrafe der Fall"

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/46_StGB.html#Auslaendereigenschaft


Demnach ist die zur Diskussion stehende Behauptung widerlegt, dass ein Ausländer automatisch durch irgendeine Regelung einen Vorteil haben könnte, weil er Ausländer ist.


Eine community? Sowas kann man nicht seriös finden.
Schreiben sie ja selber auch oben.

Darin ist nichts wiederlegt, ich hab ihnen die links geschickt.
Dazu wiedersprevhen sie sich durch ihre texte selber

Zitat:
dies ist allenfalls beim Vorliegen besonderer Umstände wie mangelnder Vertrautheit mit der deutschen Sprache und Kultur, abweichenden Lebensbedingungen oder fehlenden familiären Kontaktmöglichkeiten bei Vollzug der Freiheitsstrafe der Fall


Lesen sie was sie da eigendlich schicken?
20.12.2018 20:58 Uhr
@Max97

Zitat:
Les weiter, er wurde als ausländer als erhöht haftepfindlich eingestuft.


Ich denke, dir fehlt da etwas der Durchblick bei der Strafbemessung. Haftempfindlichkeit spielt nur bei Ausländern eine Rolle, die die Sprache nicht beherrschen und i.d.R. noch keine Hafterfahrung in Deutschland haben. Das ist aber nur ein Faktor, der berücksichtigt wird, nicht mehr und nicht weniger.
20.12.2018 21:00 Uhr
Zitat:
Lesen sie was sie da eigendlich schicken?


Wir duzen uns hier eigentlich...

Ja, ich habe es gelesen. Da steht nichts von dem von dir behaupteten Automatismus. Da steht, dass besondere Umstände in Betracht gezogen werden können.
20.12.2018 21:26 Uhr
Zitat:
Eine community?


Frag mal unter Juristen, was Beck für sie ist.

Selbst wenn es sicher auch keine fertig ausgebildeten Juristen in diesem Forum gibt, hat selbst ein Jurastudent mehr juristischen Sachverstand als wir hier (ausgenommen natürlich die Juristen, die es hier auch gibt oder Leute, die fachfremd ein bestimmtes Rechtsgebiet bearbeiten).

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.12.2018 21:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen
20.12.2018 21:32 Uhr
Zitat:
@Max97

Zitat:
Les weiter, er wurde als ausländer als erhöht haftepfindlich eingestuft.


Ich denke, dir fehlt da etwas der Durchblick bei der Strafbemessung. Haftempfindlichkeit spielt nur bei Ausländern eine Rolle, die die Sprache nicht beherrschen und i.d.R. noch keine Hafterfahrung in Deutschland haben. Das ist aber nur ein Faktor, der berücksichtigt wird, nicht mehr und nicht weniger.


Da haben sie recht, aber des ist speziell jetzt auf haftempfindlichkeit thematisiert, das andere weicht von eigendlichen thema ab wie sie oben von den anderen lesen können.
20.12.2018 21:35 Uhr
Zitat:
Zitat:
Eine community?


Frag mal unter Juristen, was Beck für sie ist.

Selbst wenn es sicher auch keine fertig ausgebildeten Juristen in diesem Forum gibt, hat selbst ein Jurastudent mehr juristischen Sachverstand als wir hier (ausgenommen natürlich die Juristen, die es hier auch gibt oder Leute, die fachfremd ein bestimmtes Rechtsgebiet bearbeiten).


Ist bin skeptisch in den bezug, da kann mir ein richter mehr sagen als ein jurist oder Student.

Wenn man schon die forderungen der anwälte sieht und dann was am ende raus kommt ist es mehr ein verhandlungspunkt.

Es entscheidet dann noch immer der richter der sehr viel erfahrung nachweisen kann als ein anwalt der nur auf sein mandant bezogen ist.
20.12.2018 21:38 Uhr
Zitat:
Wenn man schon die forderungen der anwälte sieht und dann was am ende raus kommt ist es mehr ein verhandlungspunkt.


Da ist schon viel Show dabei. Der Verteidiger fordert natürlich möglichst wenig, vielleicht z.B. statt Mord auch "nur" Totschlag. Der Staatsanwalt fordert immer eine hohe Strafe.

V.a. in den Berufungsinstanzen entscheidet das Gericht, was angesichts des Vergehens angemessen ist und lässt sich nicht von einem guten Anwalt über den Tisch ziehen.

Einer der Vorteile von Berufsrichtern gegenüber Geschworenen :-).
20.12.2018 21:48 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn man schon die forderungen der anwälte sieht und dann was am ende raus kommt ist es mehr ein verhandlungspunkt.


Da ist schon viel Show dabei. Der Verteidiger fordert natürlich möglichst wenig, vielleicht z.B. statt Mord auch "nur" Totschlag. Der Staatsanwalt fordert immer eine hohe Strafe.

V.a. in den Berufungsinstanzen entscheidet das Gericht, was angesichts des Vergehens angemessen ist und lässt sich nicht von einem guten Anwalt über den Tisch ziehen.

Einer der Vorteile von Berufsrichtern gegenüber Geschworenen :-).


Ja xD

Man merkt das ist wie verhandeln.
Zb. Bei ein türken der ist beim verhandeln wirklich unverschämt aber hat dadurch sehr viel erfolg xD

Das ist ja bei den türken normal wenn man in türkischen basar geht dann wird verhandelt, wenn man aber nimmt ohne zu verhandeln und sogesagt den bescheiß betrag bezahlt fühlt sich der verkäufer auch halb verarscht xD
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