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Fragenübersicht Kannst du die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nachvollziehen?
1 - 7 / 7 Meinungen
13.07.2018 14:45 Uhr
Die Entscheidung des Gerichts, ihn abzuschieben, jedoch nicht nach Tunesien, ist nachvollziehbar.
Warum das dann doch passierte ist zumindest merkwürdig.
13.07.2018 16:42 Uhr
Natürlich ist das nachvollziehbar, wenngleich ich die Situation in Tunesien nicht detailliert kenne. Gut vorstellbar hingegen, dass ein solche prominenter Häftling für politische Zwecke genutzt wird, was Folter offenbar in Tunesien möglich macht.
Inwieweit das VG Gelsenkirchen das wirklich beurteilen kann, ist natürlich eine andere Frage.
13.07.2018 18:42 Uhr
Jetzt werden die Terroristen schon mit dem Flugzeug importiert. Widerwärtig!
13.07.2018 18:47 Uhr
Und alle kommen nur, um dich zu sprengen, Solid. Pass nur gut auf dich auf.
13.07.2018 19:03 Uhr
Nein. Allerdings sind deutsche Verwaltungsgerichte nicht dafür bekannt, sich an der Wirklichkeit zu orientieren. Es gibt auch Verwaltungsrichter, die Dublin-Überstellungen nach Griechenland, Italien oder Bulgarien verhindern wollen, weil den Asylbewerbern dort der Arsch nicht im gleichen Maße gepudert wird, wie in Deutschland.

Die Polizei sollte in diesem Fall pragmatisch handeln.

Ihn aus dem Flugzeug ausladen, laufen lassen und so lange warten, bis er außer Sichtweite ist. Wieder zurückfliegen und auf weitere Anweisungen warten.

Dann dürfte sich das Problem von selbst erledigen.

Die Tunesier dürften kaum gesteigertes Interesse haben, ihn so schnell wieder laufen zu lassen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.07.2018 19:23 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.07.2018 19:10 Uhr
Nein, ich kann beim besten Willen nicht das nötige Mass an Prinzipienreiterei zusammenkratzen, das notwendig ist um in einem solchen Fall nicht mal Fünfe gerade sein zu lassen. Gut dass er weg ist. Wenn die Tunesier ihn ein wenig unfreundlicher anpacken, sein Problem.
13.07.2018 22:44 Uhr
So weit ist es also her mit dem vermeintlich sicheren Herkunftsstaat Tunesien, will man meinen. Trotzdem kann ich in diesem Fall die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht nachvollziehen und das ist leider kein Einzelfall. Bei allem Verständnis, dass die Behörde hier formal einen Fehler begangen hat, aber im Ergebnis wird der Rechtsstaat nicht mit der Abschiebung vorgeführt, sondern damit, dass hier ein nicht zu rechtfertigender und nicht nachvollziehbarer Täterschutz von statten geht und dieser über den Schutz der Bevölkerung gestellt wird. Mit dieser Argumentation müsste Deutschland alle Terroristen aus Unrechtsstaaten aufnehmen und hätte keine Chance mehr diese loszuwerden.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.07.2018 22:51 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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