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Fragenübersicht Frau zu Geldstrafe verurteilt, weil sie mit Videokameras die Kennzeichen der vor und hinter ihrem Auto befindlichen Fahrzeuge gefilmt hat. Wie beurteilst Du das Urteil?
1 - 17 / 17 Meinungen
03.10.2017 18:27 Uhr
Es war keine Geldstrafe, sondern ein Bußgeld, was ein erheblicher Unterschied ist.

Zudem eine völlig korrekte und auch nachvollziehbare Entscheidung. Ich würde auch nicht wollen, dass mein Kennzeichen von Privatpersonen, hier: Denunzianten, gefilmt wird.
03.10.2017 18:34 Uhr
Korrektes Bußgeld.
Wär noch schöner wenn jeder irgendwo eine Kamera reinstellt und filmt..
03.10.2017 18:40 Uhr
Stimmt, mein Fehler, natürlich bekam die Frau keine Geldstrafe, sondern ein Bußgeld.
03.10.2017 18:42 Uhr
Ich frage mich, ob es anders gewesen wäre, wenn vorne und hinten am Auto kleine Aufkleber gewesen wären, welche auf die Videoaufnahmen hinweisen.
03.10.2017 19:07 Uhr
Muss mal schauen, ob ich dem Bullen, der mich irgendwo blitzt ein Bußgeld anhängen kann!
03.10.2017 19:26 Uhr
Zitat:
Ich frage mich, ob es anders gewesen wäre, wenn vorne und hinten am Auto kleine Aufkleber gewesen wären, welche auf die Videoaufnahmen hinweisen.


Nein.

Man darf auch in einem Batman-Kostüm nicht straffrei über alle Dächer hüpfen.
03.10.2017 19:29 Uhr
Zitat:
Muss mal schauen, ob ich dem Bullen, der mich irgendwo blitzt ein Bußgeld anhängen kann!


Ja. Du kannst auch Polizisten, die dich festnehmen, wegen Stalkings anzeigen. Ist aber ein Geheimtipp.
03.10.2017 19:37 Uhr
Ich hoffe, daß solche Bußgelder künftig auch gegen linksextreme "Rechercheteams" erlassen werden, wenn diese die Kennzeichen ihnen mißliebiger Personen fotografieren.
03.10.2017 20:04 Uhr
Zitat:
Ich hoffe, daß solche Bußgelder künftig auch gegen linksextreme "Rechercheteams" erlassen werden, wenn diese die Kennzeichen ihnen mißliebiger Personen fotografieren.


Das wird schon immer getan - es sei denn natürlich, es handelt sich wie meistens um Fluchtfahrzeuge.
03.10.2017 20:47 Uhr
Zitat:
Korrektes Bußgeld.
Wär noch schöner wenn jeder irgendwo eine Kamera reinstellt und filmt..



warst scheinbar lange nicht mehr einkaufen oder hast keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt.....
03.10.2017 21:09 Uhr
Zitat:
Zitat:
Korrektes Bußgeld.
Wär noch schöner wenn jeder irgendwo eine Kamera reinstellt und filmt..



warst scheinbar lange nicht mehr einkaufen oder hast keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt.....


Kennst offensichtlich nicht die Bedeutung der Begriffe "jeder" und "irgendwo".

03.10.2017 21:45 Uhr
In diesem Fall begrüßenswert, Es bleiben allerdings Fragen. So gibt es immer mehr Leute, die Kameras auf ihren Armaturenbrettern installieren oder auf Fahrrad- und Motorradhelmen.

Sofern sie die Aufnahmen nicht bei der Polizei verwenden wollen, sondern z.B. in sozialen Netzwerken veröffentlichen, wird die Strafverfolgung sehr schwer.

03.10.2017 21:56 Uhr
Was soll man dazu sagen, Gesetz ist Gesetz. Besonders hoch ist das Bußgeld nun auch nicht, sodaß man nicht von einer Unverhältnismäßigkeit sprechen kann.

Der Artikel macht keine Angaben zur Abstammung der Frau - es könnte nämlich sein, daß sie davon ausging, es sei erlaubt, da es in vielen osteuropäischen Ländern Gang und Gäbe ist (und auch von der Polizei als Beweismittel akzeptiert wird).
03.10.2017 23:02 Uhr
Zitat:
warst scheinbar lange nicht mehr einkaufen oder hast keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt.....

Tja Herbert.
Beschäftige doch bitte mal mit den Begriffen Privat und Öffentlich.
Und wenn Du dann die jeweilig treffende Differenzierung auf dem Schirm hast fangen wir gern nochmal von vorne an..
03.10.2017 23:21 Uhr
Schade. Gucke immer bei Youtube die lustigsten Autounfälle. Leider meist aus Russland, weil da Onboard-Kameras erlaubt sind.
03.10.2017 23:32 Uhr
Zitat:
Schade. Gucke immer bei Youtube die lustigsten Autounfälle. Leider meist aus Russland, weil da Onboard-Kameras erlaubt sind.

Ob die Dashcam zulässig ist, und ob die Aufnahmen verwertet werden dürfen ist nicht abschließend geklärt.
Aber:
Das gilt nur im Betrieb des Fahrzeugs.

Klar ist aber:
In einem parkendem Fahrzeug, ohne daß Halter/Fahrer darinnen sitzen, ist sie, zu Recht nicht zulässig.

Dann dient sie nicht der Dokumentation des eigenen Fahrverhaltens, was wohl zulässig sein könnte, sondern sie zeichnet willkürlich die Umgebung auf.
Und das ist, absolut zu Recht, nicht zulässig.
06.10.2017 22:20 Uhr
Ich habe heute jemandem Angst vor seiner Zukunft genommen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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