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Fragenübersicht Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Beate Zschäpe - für dein Empfinden eine gerechtfertigte Forderung?
1 - 20 / 28 Meinungen+20Ende
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13.09.2017 09:42 Uhr
Ich bin nicht auf dem laufenden wie weit die Beweisführung fortgeschritten ist. Als ich mich das letzte Mal dafür interessiert habe, konnte man ihr nichts stichhaltig nachweisen.

Hat sich das geändert?
13.09.2017 10:12 Uhr
Zitat:
Hat sich das geändert?


Ja - ansonsten wäre die Forderung der Staatsanwaltschaft wohl komplett unsinnig.
13.09.2017 10:32 Uhr
Eine äußerst harte Forderung, die ich nicht nachvollziehen kann aus unzureichendem Einblick und ich vermute, daß da der Überblick auch für Juristen äußerst schwer ist.

Wenn man einen so langen Prozess mit exorbitanten Kosten führte bisher, frage ich mich auch, was die Sicherheitsverwahrung nach lebenslanger Haft noch soll, nachdem man im bisherigen Verlauf während der Prozessführung keine Vorsorge zum Schutz vor einer solchen Persönlichkeit für angebracht hielt, die aber in der Berichterstattung der Medien nicht auffällig erschien.

Mitleid ist eigentlich auch für einen Täter angebracht.
Und die Staatskasse hätte nicht um solche Unsummen in Milliardenhöhe (?) erleichtert werden müssen.
Der Bearbeitungszeitraum dieses Prozesses war sehr lang.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.09.2017 10:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.09.2017 10:34 Uhr
Zitat:

Mitleid ist eigentlich auch für einen Täter angebracht.
Und die Staatskasse hätte nicht um solche Unsummen in Milliardenhöhe (?) erleichtert werden müssen.


dir schwebt demnach eher die Todesstrafe vor, "harzhexe"?

Zitat:
Unsummen in Milliardenhöhe


13.09.2017 10:36 Uhr
Zitat:
Eine äußerst harte Forderung, die ich nicht nachvollziehen kann


Nein, eine nachvollziehbare Forderung, die keinesfalls zu hart ausfällt. Über die anschließende Sicherheitsverwahrung kann man noch diskutieren, aber wer weiß, wie die Opfer zu leiden hatten und mit welcher Kaltblütigkeit seitens des NSU vorgegangen wurde, da kann ich eher nicht verstehen, wie jemand da Unverständnis an den Tag legen kann, es sei denn man ist ein rechtsradikales Sympathisantenarschloch.
13.09.2017 10:39 Uhr
Zitat:
Eine äußerst harte Forderung, die ich nicht nachvollziehen kann


Sollte das Gericht mildernde Faktoren berücksichtigen (welche auch immer das sein mögen), dann wird die Forderung sowieso aufgeweicht. Bestätigen sich aber die im Vortrag der Staatsanwaltschaft angegebenen Tatumstände, dann ist das Urteil kaum zu hart zu nennen.
13.09.2017 10:45 Uhr
Ich betone noch einmal für Dich @Rata:


...die ich nicht nachvollziehen kann

AUS UNZUREICHENDEM EINBLICK.....!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.09.2017 10:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.09.2017 10:54 Uhr
Zitat:
AUS UNZUREICHENDEM EINBLICK.....!


Was ich nachvollziehen kann, wenn man die als Systempresse und Lügenpresse denunzierte Medienlandschaft nicht als Quelle gültig erachtet - stimmt doch oder?
13.09.2017 10:56 Uhr
@Harzhexe

Es ist ja kein Urteil - sondern die Forderung der Staatsanwaltschaft.

Wenn man sich die Mühe macht die Argumentation, die der Forderung zugrunde liegt zu lesen, dann wird auch die Beurteilbarkeit derselben klarer.

Daher muss man basierend auf der Darlegung der Staatsanwaltschaft die Forderung als zu hart, oder angemessen beurteilen.

Das Argument, man hätte keinen Einblick zieht aus den von mir logisch vorgetragenen Gründen daher wohl kaum.
13.09.2017 11:08 Uhr
@Rata,
lies bitte noch einmal im CHAT nach zu meiner Haltung !
13.09.2017 12:11 Uhr
Zitat:
@Rata,
lies bitte noch einmal im CHAT nach zu meiner Haltung !


Hier ist doch genug Platz.

13.09.2017 14:18 Uhr
Zitat:
Zitat:
Hat sich das geändert?


Ja - ansonsten wäre die Forderung der Staatsanwaltschaft wohl komplett unsinnig.


Ok, ich gebe zu es war dämlich formuliert.

Was ich meinte war eher, dass die Staatsanwaltschaft da wohl den Wunsch mit der Tatsache verwechselt.

Ich bin zwar der Meinung, dass die Strafe passend wäre, denke aber, dass es juristisch am Ende nicht durchsetzbar sein wird.

Ich hoffe sie kommt nach dem Prozess nicht frei weil die Zeit der U Haft die Strafe schon abdeckt.
13.09.2017 14:50 Uhr
Zitat:
Ich hoffe sie kommt nach dem Prozess nicht frei weil die Zeit der U Haft die Strafe schon abdeckt.


In dem Falle riefe ich umgehend die Räterepublik aus, weil das dann ja in jedem Falle straffrei ablaufen müsste.

13.09.2017 15:13 Uhr
Zitat:
@Rata,
lies bitte noch einmal im CHAT nach zu meiner Haltung !


Das ist doch Unsinn.
Erkläre dich doch bitte in der Diskussion, damit es auch für Leute, die morgen oder noch später nachlesen wollen nachvollziehbar bleibt.
13.09.2017 15:15 Uhr
Zitat:
Zitat:
@Rata,
lies bitte noch einmal im CHAT nach zu meiner Haltung !


Das ist doch Unsinn.
Erkläre dich doch bitte in der Diskussion, damit es auch für Leute, die morgen oder noch später nachlesen wollen nachvollziehbar bleibt.


Manche hat hier wohl nicht die Absicht, dass Postings der Nachwelt erhalten bleiben.

13.09.2017 16:34 Uhr
Zitat:
Manche hat hier wohl nicht die Absicht, dass Postings der Nachwelt erhalten bleiben.


Im hier in Rede stehenden Fall ist das ggü. der Nachwelt auch sehr rücksichtsvoll.
13.09.2017 19:07 Uhr
Wenn sie die ihr vorgeworfenen Taten begangen hat, klar.
13.09.2017 20:35 Uhr
Lebenslänglich als Strafe dafür, keine V-Frau zu sein?

Das empfinde ich als grotesk. Sie muss als Sündenbock herhalten.
13.09.2017 20:39 Uhr
Zitat:
Lebenslänglich als Strafe dafür, keine V-Frau zu sein?


Das nennt man dann wohl "das Pferd am Schwanz aufzäumen".
13.09.2017 20:42 Uhr
Zitat:
Lebenslänglich als Strafe dafür, keine V-Frau zu sein?


Genau. Deswegen werden morgen alle Bürger verhaftet, die keine V-Frau sind. Du hast es gecheckt.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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