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Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Beate Zschäpe - für dein Empfinden eine gerechtfertigte Forderung? |
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13.09.2017 09:42 Uhr |
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Ich bin nicht auf dem laufenden wie weit die Beweisführung fortgeschritten ist. Als ich mich das letzte Mal dafür interessiert habe, konnte man ihr nichts stichhaltig nachweisen.
Hat sich das geändert? |
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13.09.2017 10:32 Uhr |
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Eine äußerst harte Forderung, die ich nicht nachvollziehen kann aus unzureichendem Einblick und ich vermute, daß da der Überblick auch für Juristen äußerst schwer ist.
Wenn man einen so langen Prozess mit exorbitanten Kosten führte bisher, frage ich mich auch, was die Sicherheitsverwahrung nach lebenslanger Haft noch soll, nachdem man im bisherigen Verlauf während der Prozessführung keine Vorsorge zum Schutz vor einer solchen Persönlichkeit für angebracht hielt, die aber in der Berichterstattung der Medien nicht auffällig erschien.
Mitleid ist eigentlich auch für einen Täter angebracht.
Und die Staatskasse hätte nicht um solche Unsummen in Milliardenhöhe (?) erleichtert werden müssen.
Der Bearbeitungszeitraum dieses Prozesses war sehr lang. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.09.2017 10:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.09.2017 10:45 Uhr |
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Ich betone noch einmal für Dich @Rata:
...die ich nicht nachvollziehen kann
AUS UNZUREICHENDEM EINBLICK.....! |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.09.2017 10:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.09.2017 10:56 Uhr |
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@Harzhexe
Es ist ja kein Urteil - sondern die Forderung der Staatsanwaltschaft.
Wenn man sich die Mühe macht die Argumentation, die der Forderung zugrunde liegt zu lesen, dann wird auch die Beurteilbarkeit derselben klarer.
Daher muss man basierend auf der Darlegung der Staatsanwaltschaft die Forderung als zu hart, oder angemessen beurteilen.
Das Argument, man hätte keinen Einblick zieht aus den von mir logisch vorgetragenen Gründen daher wohl kaum. |
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13.09.2017 11:08 Uhr |
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@Rata,
lies bitte noch einmal im CHAT nach zu meiner Haltung ! |
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13.09.2017 14:18 Uhr |
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Zitat:Zitat:Hat sich das geändert?
Ja - ansonsten wäre die Forderung der Staatsanwaltschaft wohl komplett unsinnig.
Ok, ich gebe zu es war dämlich formuliert.
Was ich meinte war eher, dass die Staatsanwaltschaft da wohl den Wunsch mit der Tatsache verwechselt.
Ich bin zwar der Meinung, dass die Strafe passend wäre, denke aber, dass es juristisch am Ende nicht durchsetzbar sein wird.
Ich hoffe sie kommt nach dem Prozess nicht frei weil die Zeit der U Haft die Strafe schon abdeckt. |
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13.09.2017 15:15 Uhr |
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Zitat:Zitat:@Rata,
lies bitte noch einmal im CHAT nach zu meiner Haltung !
Das ist doch Unsinn.
Erkläre dich doch bitte in der Diskussion, damit es auch für Leute, die morgen oder noch später nachlesen wollen nachvollziehbar bleibt.
Manche hat hier wohl nicht die Absicht, dass Postings der Nachwelt erhalten bleiben.
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13.09.2017 19:07 Uhr |
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| Wenn sie die ihr vorgeworfenen Taten begangen hat, klar. |
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13.09.2017 20:35 Uhr |
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Lebenslänglich als Strafe dafür, keine V-Frau zu sein?
Das empfinde ich als grotesk. Sie muss als Sündenbock herhalten. |
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