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Fragenübersicht Wo fängt für Dich Hetze an, wo endet für Dich Meinungsfreiheit?
1 - 20 / 31 Meinungen+20Ende
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24.01.2017 11:17 Uhr
Letztens haben 2 Juristen in meiner Gegenwart darüber diskutiert, was Hetze ist.

Der eine sah, die Forderung eines Schießbefehls an der Grenze auf Flüchtlinge durch die Meinungsfreiheit gedeckt bei aller persönlicher Ablehnung.

Der Andere sah es durch die EMRK nicht gedeckt und sah auch noch Hetze.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.01.2017 11:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.01.2017 11:24 Uhr
Wie so oft sind da wohl die Übergänge fließend. Hetze bedeutet zumeist gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen aufzuwiegeln und diese zu beleidigen/diffamieren, oft verbunden mit mehr oder weniger offenen Aufrufen zu Gewalt oder Gewaltfantasien.
24.01.2017 11:31 Uhr
Wir sind hier bei dol-Interna.

Da muss man vielleicht auch berücksichtigen, wie Mitspieler auf etwas reagieren könnten.

Nicht, daß ich deswegen meine Meinung ändern würde, aber ich sollte Wege finden, sie verträglicher rüberzubringen.
24.01.2017 11:32 Uhr
Zitat:
Wir sind hier bei dol-Interna.

Da muss man vielleicht auch berücksichtigen, wie Mitspieler auf etwas reagieren könnten.

Nicht, daß ich deswegen meine Meinung ändern würde, aber ich sollte Wege finden, sie verträglicher rüberzubringen.


Sollte das nicht grundsätzlich die Intention sein, die Meinung so rüberzubringen, daß sie niemanden verletzt? Oder auch den Gang rauszunehmen, der zur Eskalation führen könnte.
24.01.2017 11:36 Uhr
Ich halte es für von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn jemand sagt, Zigeuner seien alle kriminell und sollten eingesperrt werden.

Dummerweise ist das aber durch den Volksverhetzungsparagraphen strafbar.

Also ist es ganz offiziell Hetze.
24.01.2017 11:40 Uhr
@Zantafio

Da hat z.b der Jurist gesagt, aber bitte hier berücksichtigen wir sind in Österreich, daß er das Herauszählen einer Gruppe schon als Verhetzung sehen würde.

Sagen wir es direkt. Wenn Du sagst, Feuer frei auf alle Schwarzen (Neger) wäre Verhetzung. Weil Du eine Gruppe dezidiert aus den Flüchtlingen/Einreisewilligen nimmst.

Wenn Du sagst, der Staat sollte seine hoheitlichen Aufgabe gegenüber den Flüchtlingen in Form eines Grenzschießbefehls ausüben, wäre es anscheinend nicht unter Verhetzung fallend.

Ich habe hier ja nur ein Beispiel zur Einleitung gebracht.

2 Juristen - 3 Meinungen oder so.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.01.2017 11:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.01.2017 11:43 Uhr
@Zantafio

Das was du da als Beispiel anführst, ist eindeutig Volksverhetzung und nicht nur dummerweise.
24.01.2017 11:46 Uhr
Zitat:
Ich halte es für von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn jemand sagt, Zigeuner seien alle kriminell und sollten eingesperrt werden.

Dummerweise ist das aber durch den Volksverhetzungsparagraphen strafbar.


Ich finde die Strafbarkeit schon ganz in Ordnung. Schließlich besteht Art. 5 GG in Deutschland nicht nur aus dem 1., sondern auch aus dem zweiten Absatz:

"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
24.01.2017 11:47 Uhr
Ich noch anmerken möchte, wären selbst europäische kleine Staaten wie Österreich oder Ungarn nicht in der Lage Flüchtlinge ohne Waffengewalt zu stoppen, wir würden unsere Legitimät bei der Kritik des DDR-Grenzregimes verlieren.

Die Waffe ja, aber ohne Mündungsfeuer.

Internierung ja, aber menschenwürdig.

24.01.2017 11:49 Uhr
Zitat:
"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Genau, deswegen können Witze über ausländische Staatsoberhäupter strafbar sein. :D

Schnuckels, ich halte Eure Vorstellung von Meinungsfreiheit für ... seltsam.
24.01.2017 11:54 Uhr
Zitat:
Ich halte es für von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn jemand sagt, Zigeuner seien alle kriminell und sollten eingesperrt werden.


Sehe ich genau so. Ohne Zweifel ist das eine radikale Meinung, aber radikale Meinungen gehören nun mal zum Gesamt-Konzert, wie das Salz in der Suppe.

Und radikale Meinungen sind in aller Regel nicht mehrheitsfähig, also hier ist schon mal der Riegel davor, daß etwas Radikales wirklich umgesetzt wird.

Sollte wirklich eine radikale Meinung mehrheitsfähig werden, dann ist an anderer Stelle etwas gewaltig schief gelaufen.
24.01.2017 12:06 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich halte es für von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn jemand sagt, Zigeuner seien alle kriminell und sollten eingesperrt werden.


Sehe ich genau so. Ohne Zweifel ist das eine radikale Meinung, aber radikale Meinungen gehören nun mal zum Gesamt-Konzert, wie das Salz in der Suppe.



Noch einmal, und um bei Deinem Bild zu bleiben: Das Grundgesetz und insbesondere die Grundrechte sind im Gesamtkonzert zu betrachten. Und da ist es eben unzulässig, einen Absatz, der einem missfällt, auszulassen (Art. 5 Abs. 2 GG).
24.01.2017 12:10 Uhr
Und um noch auf den Kontext der offensichtlich vom chat inspirierten Umfrage zu kommen: Herbert hatte eine Umfrage zu einer EU-Verordnung zum Umgang mit Zootieren gestellt und in diese Umfrage Antwortoptionen eingebaut, die ganz offensichtlich nicht auf das eigentliche Thema zielten, sondern Stimmung gegen Flüchtlinge machen sollten. Das ist eindeutig Hetze. Leider sah nur ich in der Rezi das so, so dass (dankenswerterweise) die Redax/das Moderatorenteam eingreifen musste und diese Umfrage gelöscht hat.
24.01.2017 12:25 Uhr
Das GG ist illegal Zustande gekommen.
24.01.2017 12:51 Uhr
Das überschneidet sich. Meinungsfreiheit endet stets da, wo andere beleidigt oder in ihrer Würde verletzt werden. Das mag juristisch diffizil sein, moralisch ist es für anständige Menschen selbstverständlich.
24.01.2017 13:03 Uhr
Zitat:
Noch einmal, und um bei Deinem Bild zu bleiben: Das Grundgesetz und insbesondere die Grundrechte sind im Gesamtkonzert zu betrachten. Und da ist es eben unzulässig, einen Absatz, der einem missfällt, auszulassen (Art. 5 Abs. 2 GG).


Einverstanden.

Dann sollte aber auch klar sein, daß es in die Verantwortlichkeit eines Gerichtes fällt, festzustellen, ob "Hetze" vorliegt, und nicht dem Belieben selbsternannter Tugendwächter unterliegen.
24.01.2017 13:10 Uhr
Zitat:
Dann sollte aber auch klar sein, daß es in die Verantwortlichkeit eines Gerichtes fällt, festzustellen, ob "Hetze" vorliegt,

Das Gericht ist die letzte Instanz.
Davor gilt das Recht eines jeden ob er in seiner Kneipe, Laden, Wohnung oder Forum etc. diese zuläßt.
Setzt er diese Grenzen weit vor den Gerichten so hat man sich damit abzufinden.
24.01.2017 13:11 Uhr
Zitat:


Der Andere sah es durch die EMRK nicht gedeckt und sah auch noch Hetze.


Und was wäre, wenn jemand sich für eine Aufkündigung der EMRK ausspräche, oder gar eine Partei das fordern würde?

Das wäre vielleicht unfreundlich, aber wenn man zum Schluss kommt das dies durch Meinungsfreiheit gedeckt ist sollte es kein Argument sein, der EMRK zuwider laufende Aktionen zu fordern.
24.01.2017 14:18 Uhr
Zitat:
Das Grundgesetz und insbesondere die Grundrechte sind im Gesamtkonzert zu betrachten. Und da ist es eben unzulässig, einen Absatz, der einem missfällt, auszulassen (Art. 5 Abs. 2 GG).

Oh, sorry, ich sprach von Meinungsfreiheit, nicht von der kastrierten Freiheit, eine der politischen Klasse genehme Meinung äußern zu dürfen.
24.01.2017 15:18 Uhr
Die Meinungsfreiheit ist elementar wichtig für eine Demokratie.

Sie kann Hetze genauso aushalten, wie Beleidigungen.

Strafrechtlich sollte das komplett freigegeben werden.
Allenfalls kann es erleichtert werden, gegen Beleidigung und Verleumdung zivilrechtlich vorzugehen.
Hier wäre es dann notwendig, dass beim Nichtbezahlen eines Schadenersatzes oder Schmerzensgeldes auch Beugungshaft verhängt werden kann.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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