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Was hältst Du davon, dass ein Richter mit AfD-Parteibuch einem Wissenschaftler die NPD-Kritik verbietet? |
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18.05.2016 21:32 Uhr |
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...und natürlich ist es absurd, die Angelegenheit als "dringenden Fall" einzustufen, denn Kailitz hatte seine Einschätzung bereits vor über zwei Monaten in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht vorgetragen:
http://www.endstation-rechts.de/news/kategorie/npd/artikel/von-normaler-partei-bis-klima-der-gewalt.html
Aber nur so war es möglich, den Fall einem Einzelrichter zuzschustern, der - was für ein Zufall - auch im Schiedsgericht der AfD Sachsen sitzt:
https://kosmologelei.wordpress.com/2016/05/18/zeit-nicht-gut-genug/
Sachsen, wo die rechten Richter wi... äh, wachsen. |
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18.05.2016 21:33 Uhr |
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Die übliche Spiegelpropaganda.
Bei einem Richter ist davon auszugehen, dass er nicht politisch urteilt. |
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18.05.2016 22:56 Uhr |
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Eine eventuelle Parteizugehörigkeit eines Richters darf bei seinen Urteilen natürlich keine Rolle spielen. Ich sehe aber auch keine Anhaltspunkte dafür, dass dies hier der Fall wäre.
Man muss nun keinesfalls über die NPD eine gute Meinung haben, kann ihr sicher auch einiges ungestraft unterstellen, hat aber nicht das Recht auf unzutreffende Tatsachenbehauptungen.
Wenn man z. B. behauptet, dem "Aktionsprogramm" der NPD zufolge wolle diese die "ethnischen Nicht-Deutschen aus dem deutschen Volkskörper aussondern", dann sollte dies auch im Aktionsprogramm der NPD stehen. Und wenn es da nicht stehen sollte, dann kann es passieren, dass einem die Behauptung verboten wird, unabhängig vom Parteibuch des Richters.
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19.05.2016 03:03 Uhr |
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Der Schreiberling hat etwas in das NPD-Programm hinein interpretiert. Ob berechtigt oder nicht ist dabei zweitrangig. Es geht ausschliesslich um die Frage, ob er seine Interpretation stark genug von einem objektiven Faktum unterschieden hat. |
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19.05.2016 05:09 Uhr |
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Zitat:Zitat:Maier weist das in der "Süddeutschen Zeitung" zurück. Er sagt, Kailitz sei ihm bisher kein Begriff gewesen. Auch über dessen Tätigkeit als Sachverständiger will er erst nachträglich erfahren haben.
Google? Wikipedia ( Steffen_Kailitz? Hammer in Sachsen noch nie von gehört...
Das lässt nur den Schluss zu, dass der mutmassliche befangene Richter, der einer Partei angehört, die laut eigenem Programm, einen ähnlichen, mutmasslich verfassungsfeindlichen Volksbegriff wie die NPD vertritt, entweder wegen magelnder Sachkenntnis inkompetent ist oder offen lügt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.05.2016 07:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.05.2016 05:15 Uhr |
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Zitat:Eine eventuelle Parteizugehörigkeit eines Richters darf bei seinen Urteilen natürlich keine Rolle spielen. Ich sehe aber auch keine Anhaltspunkte dafür, dass dies hier der Fall wäre.
Dann bist Du blind.
Zitat:
Man muss nun keinesfalls über die NPD eine gute Meinung haben, kann ihr sicher auch einiges ungestraft unterstellen, hat aber nicht das Recht auf unzutreffende Tatsachenbehauptungen.
Hast Du das den Verfassungsschutzbehören auch schon gesagt, die noch ganz andere Dinge über die NPD behaupten?
Zitat:
Wenn man z. B. behauptet, dem "Aktionsprogramm" der NPD zufolge wolle diese die "ethnischen Nicht-Deutschen aus dem deutschen Volkskörper aussondern", dann sollte dies auch im Aktionsprogramm der NPD stehen. Und wenn es da nicht stehen sollte, dann kann es passieren, dass einem die Behauptung verboten wird, unabhängig vom Parteibuch des Richters.
Dummerweise steht es da und in noch anderen NPD-Dokumenten auch. Deshalb wird dieser Justizskandal auch in der nächsten Instanz ein anderes Ende nehmen. Man sollte den Richter wegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch belangen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.05.2016 07:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.05.2016 05:45 Uhr |
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Ein solcher Richter sollte als befangen eingestuft werden. Gibt es denn keine Richter, deren Parteibuch es entweder nicht gibt, oder die in einem politischen Bereich angesiedelt sind, der im Hinblick auf die zu verhandelnde Materie unbedenklich erscheint? |
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19.05.2016 05:59 Uhr |
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Verboten wurden Lügen und Hetze, nicht "Kritik".
Den Missbrauch des Wortes "Kritik" kennt man von der "Kritik an Homosexualität". |
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19.05.2016 06:02 Uhr |
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@Rata
Ein Richter mit Linke Parteibuch wäre natürlich sehr viel unvoreingenommener. |
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19.05.2016 06:04 Uhr |
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Die inkriminierte Äußerung zeigt sehr schön, mit welchen Methoden im Verbotsverfahren gearbeitet wird: Aufgebauschte Polemik des Gegners wird als Tatsache und Beweis missbraucht... |
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19.05.2016 06:27 Uhr |
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Wenn ein Regierungsmitglied Teile des Staatsvolkes als Pack diffamiert, dem Bürger vor der Wahl "die Taschen" voll lügt, ist natürlich viel besser. |
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19.05.2016 06:58 Uhr |
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Prima Artikel, prima Beiträge hier: Anhand der Parteizugehörigkeit des Richters wird viel gemutmaßt, viel verdächtigt - aber niemand kann etwas Konkretes sagen.
Kurz: Die Lückenpresse formuliert, der Mob übernimmt, die Antifa exekutiert. |
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19.05.2016 10:39 Uhr |
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@Zaungast
Tatsächlich begrüßen viele Schwule die Zuwanderung von Afrikanern, weil ihnen nachgesagt wird, statistisch ein größeres Gemächt zu haben... |
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