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Fragenübersicht Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst wegen "falscher eidesstattlicher Versicherung" wurde gegen 20.000 Euro Geldauflage eingestellt - Findest Du das in Ordnung?
1 - 15 / 15 Meinungen
18.11.2013 22:17 Uhr
Naja, das ist schon okay. Den Scheiß muß man nicht unbedingt nochmal vor Gericht durchkauen. Wobei ich einen Strafbefehl für angemessener gehalten hätte.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.11.2013 23:18 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.11.2013 22:48 Uhr
Für die Justiz - die übliche Praxis. Was den Bischof angeht, finde ich es anständig, wenn er sich schuldig gemacht hat, ein Geständnis abzulegen und Strafe zu zahlen, anstatt die Justiz weiter damit zu beschäftigen.

Ein verlorener Prozeß würde auch nicht nur das Ansehen des Bischofs weiter beschädigen, sondern auch das der Kirche - daher war es der richtige Schritt.
18.11.2013 22:52 Uhr
Ich hab jetzt auch mal eine Nachfrage an Herbert:
Zitat:
Herbert abgelehnt Antworten nicht ausgewogen genug! Falsche Kategorie!
Was macht denn die Antworten für Dich unausgewogen und in welche Kategorie hätte es für Dich gehört?
Ich will ja schließlich auch was lernen..

Zur Frage:
Mich würde mal interessieren, ob das in vergleichbaren Fällen einer "falschen eidesstattlichen Versicherung" auch so gehandhabt wird, denn mir persönlich erscheint die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage, verbunden mit der Tatsache, dass er dadurch nicht als vorbestraft gilt, als recht milde.
Kennt da jemand vergleichbare Fälle? Würde mich echt interessieren.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.11.2013 00:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.11.2013 07:24 Uhr
Mensch ich eifere Dir nur nach. Fühlst dich doch sonst als Nabel der Welt.

Zu deiner Frage:
Das frage ich mich schon lange bei deinen Rezensionen meiner Umfragen.

Gib mir einfach bessere Vorbilder.
19.11.2013 07:53 Uhr
Das tue ich.
19.11.2013 07:59 Uhr
Naja, wenn man sonst die Urteile in solchen Sachen sieht, erscheint der Vorwurf einer 2-Klassen-Justiz naheliegend. Wer ohne Not falsch schwört (ok: eidesstattlich versichert), erfüllt nun mal den Tatbestand und gehört bestraft.

Darüber hinaus, sagt sein Chef: deine Rede sei ja ja nein nein. Was darüber ist, ist von Übel.
19.11.2013 08:03 Uhr
Das entspricht der üblichen Praxis in Strafsachen mit geringer Straferwartung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen: Der Beschuldigte war geständig, die Sachlage klar und das zu erwartende Strafmaß gering.

Wozu also mit viel Aufwand in eine Hauptverhandlung einsteigen? Um das Rachebedürfnis der Öffentlichkeit zu befriedigen? Dies ist nicht Aufgabe der Strafjustiz. Wer hier von "Zweiklassenjustiz" daherschwafelt, hat schlicht keine Ahnung.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.11.2013 09:04 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.11.2013 08:05 Uhr
@Herbert:

Hieltst mich wpohl für *Mensch*?
19.11.2013 10:22 Uhr
Zitat:
Zu deiner Frage:
Das frage ich mich schon lange bei deinen Rezensionen meiner Umfragen.

Das ist einmal mehr keine Antwort auf meine Frage.
Ich kann mein Handeln jederzeit schlüssig erläutern.
19.11.2013 11:13 Uhr
ja, entschuldige mein Versehen. Ich mache es wieder gut.
19.11.2013 11:19 Uhr
Okay, Herbert.
Also?
19.11.2013 11:21 Uhr
Zitat:
Okay, Herbert.
Also?


19.11.2013 11:31 Uhr
Versuchen kann man es ja mal, Djilas.
19.11.2013 11:33 Uhr
Zitat:
Versuchen kann man es ja mal, Djilas.


Ich hab gelacht, weil Du dachtest, er spricht mit Dir
19.11.2013 11:34 Uhr
Nein, ich finde es absolut nicht in Ordnung, dass man sich für Geld freikaufen kann.
Das ist juristischer Ablasshandel.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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