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Fragenübersicht Mehrere Personen verprügeln ein Opfer, dieses geht zu Boden, dann wird auf den Kopf des am Boden Liegenden eingetreten - wie sollte diese Tat bewertet werden?
1 - 20 / 39 Meinungen+20Ende
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30.05.2013 10:20 Uhr
Das hängt ja von den Gesamtumständen ab.

Taten sie dies geplant um das Opfer aus Habgier umzubringen, dann kann es auch Mord sein. Dann würde man wohl kaum auf schwere Körperverletzung mit Todesfolge anklagen.

Aus dem Afffekt heraus, mit einem vorhergehenden Streit und anschließender Eskalation, dann sieht die Sache schon ganz anders aus.
30.05.2013 10:24 Uhr
Au weia...
30.05.2013 10:28 Uhr
Schwierig - irgendwas zwischen versuchtem Todschlag und Mord - auf jeden Fall sollte niermlas eine Bewährungsstrafe das Ergebnis einer Gerichtsverhandlung solcher Taten sein.
30.05.2013 10:28 Uhr
als Anlaß, solche Filme aus Amerika, für Deutschland zu sperren.
30.05.2013 10:29 Uhr
Die Bewertung der Tat würde ich der Judikative überlassen, die in einem rechtssicheren Gerichtsverfahren Motivationen und Begleitumstände analysiert und dann entsprechend sanktioniert.
30.05.2013 10:29 Uhr
Zitat:
als Anlaß, solche Filme aus Amerika, für Deutschland zu sperren.


Zensur hilft?

30.05.2013 10:30 Uhr
Zitat:
Schwierig - irgendwas zwischen versuchtem Todschlag und Mord - auf jeden Fall sollte niermlas eine Bewährungsstrafe das Ergebnis einer Gerichtsverhandlung solcher Taten sein.


Ja, kommt eher selten vor, aber da stimme ich @Pozblitz zu 100 Prozent zu ;)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.05.2013 12:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.05.2013 10:34 Uhr
Die Täter sollten der türkischen Justitz übergeben werden; die deutsche Gerichtsbarkeit ist mit solch komplexen Sachverhalten stets überfordert und kreiert Blödsinnsurteile; zudem werden die Täter hierzulande hernach in Luxusgefängnisse überwiesen, wo sie ihre "Strafe" als Bestätigung ihrer Verbrechen empfinden müssen.
30.05.2013 10:59 Uhr
Tritte gegen den Kopf kann man durchaus niedere Beweggründe zuschreiben. Leider schöpft aber die deutsche Justiz nicht das gebotene Strafmaß im vollen Umfang aus, sondern findet eine Million und mehr Entschuldigungsgründe für diese Taten.
30.05.2013 11:28 Uhr
Je nach den Umständen wird das als gefährliche Körperverletzung, versuchter Totschlag oder versuchter Mord gewertet.

Dem Umfragesteller scheint allerdings so etwas wie in Internet-Scherbengericht ohne Würdigung der Umstände vorzuschweben...

30.05.2013 11:29 Uhr
Keine Ahnung. Um sowas zu klären, gibt es Juristen.
30.05.2013 12:38 Uhr
Das kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Von schwerer Körperverletzung bis zu versuchtem Mord ist da alles möglich, kommt auf die Begleitumstände und die Intention der Täter an.
30.05.2013 13:30 Uhr
Zitat:
Tritte gegen den Kopf kann man durchaus niedere Beweggründe zuschreiben.


Die niederen Beweggründe beziehen sich auf das "Warum", nicht auf das "Wie".
30.05.2013 13:31 Uhr
Zitat:
Die Täter sollten der türkischen Justitz übergeben werden


Wo genau im Hintergrund hast du was von türkischen Tätern gelesen?
30.05.2013 13:32 Uhr
Der Hintergrund ist schlichtweg Blödsinn, da er konkrete Tatumstände und individuelle Schuldfrage völlig außen vor lässt.

Auf Anhieb fallen mir zwei Fälle ein, wovon der erste m.E. tatsächlich skandalös war und dem Umfragesteller recht zu geben scheint:

Nachdem ein wütender Mob am 24. November 1990 unter den Augen von zwanzig Polizisten in Eberswalde/Brandenburg den 28-jährigen Angolaner Amadeu Antonio Kiowa totgeprügelt hatte, wurden fünf Täter zu maximal vierjährigen Jugendstrafen wegen KV mit Todesfolge verurteilt, zum Teil zur Bewährung ausgesetzt. Eine Anklage gegen die Polizisten wegen „Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen“ wurde 1994 vom Landgericht Frankfurt (Oder) unanfechtbar zurückgewiesen. Die Urteile lösten ein heftiges Medienecho aus, auch in der Wissenschaft wurde die Tat als Mord eingestuft. [url]http://de.wikipedia.org/wiki/Amadeu_Antonio_Kiowa[/url]

Der zweite Fall jedoch ganz anders und widerlegt die Behauptung, es wäre derzeit maximal KV mit Todesfolge drin:

Nachdem drei Neonazis im Stadtpark von Dessau in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni 2000 den Mosambikaner Alberto Adriano zusammengeschlagen und -getreten haben, und dieser an den Folgen seiner Verletzungen kurz darauf verstarb, wurden sie bereits 11 Wochen später wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe (der älteste der drei, der auch heute noch einsitzt) bzw. zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. [url]http://de.wikipedia.org/wiki/Alberto_Adriano[/url]

Und zur Frage an sich: Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Für mich jedoch nimmt der Täter den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf...

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.05.2013 15:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.05.2013 14:11 Uhr
Wie auch immer die Einordnung, die nur durch Juristen erfolgen kann und nicht durch ein "Scherbengericht" z.B. hier,so ist eine solche Tat immer zu verabscheuen und sollte viel härter bestraft werden als man zur Zeit immer wieder zur Kenntnis nehmen kann. Die Leiden und der Tod der Opfer wird aus meiner Sicht noch viel zu unzureichend beachtet.

30.05.2013 15:14 Uhr
Zitat:
Je nach den Umständen wird das als gefährliche Körperverletzung, versuchter Totschlag oder versuchter Mord gewertet.


Das ist falsch, so etwas wird nie als Mord gewertet, weil die Tötungsabsicht fehlt bzw. nicht nachgewiesen werden kann. Den Tod billigend in Kauf zu nehmen, reicht in Deutschland nicht für eine Mordanklage.

Das sollte allerdings anders sein. Wer auf den Kopf eines auf dem Boden liegenden eintritt, der sollte generell als Mörder belangt werden.

Hier sollte sich niemand rausreden können mit fehlender Tötungsabsicht. Die Tötungsabsicht sollte schon im konkludenten Handeln erkannt werden.

Die Schwelle für Vorsatz ist beim Mord derzeit deutlich zu hoch gelegt.
30.05.2013 15:15 Uhr
Zitat:
Die niederen Beweggründe beziehen sich auf das "Warum", nicht auf das "Wie".


Ein solcher Tritt erfolgt ausschließlich aus Mordlust. Das IST ein niedriger Beweggrund.
30.05.2013 15:20 Uhr
Zitat:
je nach den Umständen


Wieso sollten hier weitere Umstände überhaupt eine Rolle spielen?

Selbst wenn das Opfer ein ANGREIFER war, wäre es dennoch Mord, denn spätestens wenn er am Boden liegt, ist er hilflos und die Tritte sind unmöglich zu rechtfertigen.
30.05.2013 15:33 Uhr
Zitat:
Ein solcher Tritt erfolgt ausschließlich aus Mordlust. Das IST ein niedriger Beweggrund.


Mein Gott, bist du ein ahnungsloser Dummschwätzer. Arme Sau.
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