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Muss Kriminalitätsbekämpfung nicht weit mehr Sicherungselemente gegen latent kriminelle Personen als Strafen in Disziplinierungsabsicht beinhalten? |
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03.05.2013 09:31 Uhr |
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Ein linkes, kommunistisches Regime für mich grundsätzlich kein Vorbild sein, zudem ja dort auch, wie bei allen Linken, Unschuldige getötet werden. |
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03.05.2013 10:20 Uhr |
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Chauvi, ich sprach von China, das ist ja wohl eine kommunistische Diktatur! |
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03.05.2013 11:36 Uhr |
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Bitte lasst doch mal den Nazi-Kommunisten-Kram weg!
Prinzipiell ist ohne abgeurteilte Straftat auch eine Sicherung nicht gut, weil das dann in Willkür ausarten würde. Wir können nicht wie in "Minority Report" Straftaten vorhersagen und aufgrund von Prognosen Leute einsperren. Selbst in diesem Film werden die Leute meist erst beim Begehen der Tat gestellt. Daher ist eine initiale Straftat schon nötig.
Die kann aber gering sein und trotzdem Sicherungsmaßnahmen auslösen, man denke an Bedrohungen, Einschüchterung und gewalttätige Zusammenrottungen im Kontext organisierter Kriminalität! Wenn sich z.B. Anhänger einer kriminellen Straßengang oder sonstigen Organisation zusammenrotten, und jemand sagt zu einem der Opfer oder Bedrohten Sachen wie "Pass auf, wir wissen, wo deine Kinder zur Schule gehen", rechtfertigt dies auch eine langfristige Sicherung, auch, wenn die reine Straftat, ohne den organisiert kriminellen Kontext, allenfalls gering wäre!
Wenn z.B. einschlägige Gangs und Organisationen hunderte Leute zusammen trommeln, um vor Discos zu randalieren und die Eigentümer zu bedrohen, weil z.B. ihre Angehörigen da nicht rein dürfen, sollten selbstverständlich alle an dieser Zusammenrottung Beteiligten erfasst und weggesichert werden, nicht nur Platzverweise oder Mini-Strafen erhalten. Ein paar Videoaufnahmen genügen, um festzustellen, wer sich beteiligt, und sei es nur durch drohendes Auftreten. |
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03.05.2013 11:51 Uhr |
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Das ist ein guter Ansatz! |
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03.05.2013 12:03 Uhr |
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Abschreckung ist in der Tat keine gute Sache: Wir wollen ja nicht nur die Kriminellen in der Deckung halten, sondern sie weghaben.
Um "normale" Menschen und Verbrecher zu unterscheiden, eignen sich am besten Situationen, wo aus verbrecherischem Handeln (scheinbar) keine negativen Konsequenzen entstehen. Wenn also potentielle Opfer unterlegen und hilflos sind, kein Polizist und keine Überwachungskamera da sind und mutmaßlich kein Richter ein Verbrechen verurteilen würde. Auch das Verhalten in Zuständen von Gesetzlosigkeit, Krieg, Unrechtsregimes und dergleichen ist entscheidend für die Beurteilung von Menschen.
Wenn jemand im Krieg plündert, Frauen vergewaltigt und Babies mit dem Kopf gegen Wände schlägt, im geordneten Staatswesen sich aber gesetzestreu verhält, sind selbstverständlich die Gräuel im Krieg entscheidend für die Bewertung dieses Menschen und sollten zu einer Bestrafung und Wegsicherung führen. Siehe auch die ganzen Naziverbrecher, die teilweise jetzt noch, viel zu spät, verurteilt werden. Schon gar nicht darf bei sowas von einem Rechtspositivismus ausgegangen werden, der sagt: "im Krieg gelten keine Gesetze, damit kann das auch nicht Gegenstand von Strafe oder Sicherung sein." - auch dann nicht, wenn es wirklich kein Kriegsrecht und kein irgendwo zugrunde liegendes Staatswesen gibt, nach dessen Gesetzen er abgeurteilt werden könnte.
Solche Handlungen sind auch keine einzelnen Taten, sondern derjenige IST so, unabhängig von einzelnen Handlungen oder dem späteren Verhalten innerhalb einer zivilen Ordnung. Man muss davon ausgehen, dass er regelmäßig Verbrechen begeht, sobald eine höhere Sanktionsgewalt wegfällt oder ihm das Leben innerhalb der Ordnung keine Vorteile mehr verspricht; er IST ein Verbrecher, auch, wenn er, wohl um Nachteile zu vermeiden, sich jahrzehntelang in die Gesellschaft einfügt und keine Straftaten begeht.
Und genau diese Menschen gilt es zu erkennen, zu bekämpfen und zu sichern! |
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03.05.2013 12:14 Uhr |
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@Benoite:
Ich habe es doch ausführlich geschrieben: sie sollen einerseits eine Weile in Sicherheit gewogen werden, andererseits sollen schon vergleichsweise geringe Delikte bei entsprechendem, erheblich kriminellem Kontext für eine Sicherung ausreichen. |
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03.05.2013 12:30 Uhr |
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Erkennen: daran, dass sie Verbrechen begehen. Im funktionierenden Rechtsstaat an der begangenen Straftat. Das ist meine Einschränkung, kein Orakel á la "Minority Report", auch nicht von Psychologen.
Es sollten schon "absolute" Verbrechen sein, die also in einem allgemeinen Kontext und sogar ohne zugrunde liegendes Rechtssystem als Verbrechen erkannt werden können, sprich: Handlungen, die auf Schädigung eines anderen abzielen, materiell, körperlich oder durch Machtausübung (wozu auch Einschüchterung gehört). Also nicht sowas wie Steuerhinterziehung, Gotteslästerung oder Sex vor der Ehe (d.h. mehr oder minder willkürlich unter Strafe gestellte Handlungen). |
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03.05.2013 15:58 Uhr |
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Es kommt zunächst einmal darauf an, daß die Todesstrafe verfassungsrechtlich wieder möglich wird. Dazu muß eine Koalition geformt werden, die den Art. 102 aus der Verfassung streicht. |
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03.05.2013 16:24 Uhr |
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"Strafen müssen zukünftige Straftaten verhindern und abschrecken."
"...sollte sich die Gesellschaft die Möglichkeit der Todesstrafe offenhalten."
"Man muss endlich mal diesen Märchenglauben ablegen, dass solche Leute aus freiem Willen zu normalen Menschen werden können."
"Daß Strefan abschreckend wirken MÜSSSEN, ist selbstverständlich."
"Die Todesstrafe ist demokratisch, das Volk will sie,..."
"Und genau diese Menschen gilt es zu erkennen, zu bekämpfen und zu sichern!"
"Ordentlich was auffe Fresse geben, dann ist Disziplinierung genug!"
"Es kommt zunächst einmal darauf an, daß die Todesstrafe verfassungsrechtlich wieder möglich wird."
Es scheint, als hätten die Wärter heute nicht aufgepasst.
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03.05.2013 16:33 Uhr |
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Die Todesstrafe ist human und entspricht dem sittlichen Gesetz. |
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03.05.2013 17:28 Uhr |
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Todesstrafe bringt in den relativ gut funktionierenden Justizsystemen nicht viel, dafür riskiert man Fehlurteile ohne Möglichkeit der Entschädigung, und ich meine auch, dass der Tod gegenüber langen Gefängnisstrafen oder auch sonstigen, denkbaren Vergeltungsstrafen deutlich milder ist.
Anders kann es in schwachen Staaten aussehen, wo erhöhte Gefahr besteht, dass Gefangene aus der organisierten Kriminalität und insbesondere Angehörige korrupter und krimineller Oberschichten aus der Gefangenschaft heraus Einfluss nehmen, befreit oder frei gepresst werden. Da würde eine Tötung Abhilfe schaffen, was dann aber eher eine Liquidierung als Todesstrafe wäre, um diese Leute loszuwerden. Sowas sollte in einem Rechtsstaat vermieden werden; das wäre eher ein kriegsähnlicher Zustand. Zumal in solchen Staaten ja auch ein erhöhtes Risiko des Missbrauchs solcher Liquidierungen bestünde, um etwa einfach nur missliebige Leute umzubringen. Andererseits kann ein schwacher Staat mit starken Kriminellen überfordert sein, so dass so ein Vorgehen das kleinere Übel gegenüber einer Herrschaft von Kriminellen wäre - die haben sicher keine Probleme, jemanden einfach umzulegen! Für solche Situationen wie in Kolumbien und Mexiko, mit den Drogenkartellen, vielleicht sogar Italien mit der Mafia, kann ich mir so einen Notstand - mit erheblichen Bedenken - vorstellen. |
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03.05.2013 18:26 Uhr |
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Vielleicht abschließend möchte ich noch mal drauf bestehen, dass die von mir favorisierte "Sicherung" von latenten Kriminellen minimalinvasiv sein soll, also nicht einfach jeder, der zu häufigen oder regelmäßigen Straftaten neigt, gleich komplett weggeschlossen werden soll.
Man muss Kleptomanen nicht wegschließen, sollte ihnen aber sehr wohl Auflagen machen können, wenn sie Läden betreten, Pädophile, die zur unangemessenen Annäherung an Kinder, jedoch keinen schweren Gewalttaten neigen, sollen nicht in Schulen, Kindergärten, Jugendsport usw. arbeiten können und sich nicht auf Spielplätzen aufhalten dürfen. Bekannte Abzocker und unseriöse Geschäftsleute sollen keine Geschäfte mehr machen und auch kein Vermögen mehr besitzen dürfen. Da viele Verbrecher auf Geld, Macht und Prestige aus sind, ist eine Wegnahme und ein dauerhaftes Verbot dieser Dinge eine wichtige Maßnahme. Nur für jene, die wirklich durch mehrere Faktoren, wie Gewalttätigkeit und organisiertes, planmäßiges Handeln gefährlich sind, soll Wegsperren das Mittel der Wahl sein. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.05.2013 20:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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