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Fragenübersicht Gerichtsurteil: Caritas darf Mitarbeiter nach Kirchenaustritt kündigen; deine Meinung?
1 - 20 / 21 Meinungen+20Ende
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26.04.2013 08:43 Uhr
Wenn gemäß Vertragsinhalt die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche Beschäftigungsvoraussetzung ist, dann ist die Kündigung rechtens. Der (ehemalige) Mitarbeiter erfüllt ja nicht durch einen Arbeitsunfall die Vertragsvoraussetzung nicht länger, sondern tat dies aus eigenem Willen.
Wenn ich auch für seine Beweggründe Verständnis habe, so bezweifele ich doch stark, dass sie ihm bei etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten helfen werden.
26.04.2013 08:49 Uhr
Würde die Caritas das Arbeitsverhältnis zu 100% aus kirchlichen Geldern finanzieren, dann könnte man es ggf. noch so eben tolerieren. Da es aber staatliche Gelder sind, halte ich diese Entscheidung für falsch.
26.04.2013 08:54 Uhr
@Meditari

Im Grunde gebe ich Dir natürlich Recht. Dennoch sind solche Unternehmen, wie die Kirche, Parteien und ihnen angegliederte Organisationen sogenannte Tendenzunternehmen. Im deutschen Arbeitsrecht genießen diese Firmen besondere Rechte, vor allem im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (gilt weitestgehend nicht) und des Kündigungsschutzes. Ich persönlich finde, dass gerade bei Tätigkeiten, die gar nichts oder nur am Rande etwas mit der Konfession zu tun haben Änderungen durch den Gesetzgeber geboten sind. Gegenwärtig ist das Vorgehen aber leider gesetzlich gedeckt.
26.04.2013 08:57 Uhr
Zitat:
Dennoch sind solche Unternehmen, wie die Kirche, Parteien und ihnen angegliederte Organisationen sogenannte Tendenzunternehmen. Im deutschen Arbeitsrecht genießen diese Firmen besondere Rechte, vor allem im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (gilt weitestgehend nicht) und des Kündigungsschutzes.


Und diese Sonderstellung gehört dringend abgeschafft.
26.04.2013 08:58 Uhr
@ Chauvinist

Tendenzunternehmen, in welchem Gesetz ist das verankert?
Auch wahrscheinlich wieder so ein historischer Gesetzesmüll, den wir immer noch mit uns rumschleppen.
26.04.2013 09:08 Uhr
@Meditari

Lies mal den §118 Betriebsverfassungsgesetz...
26.04.2013 09:25 Uhr
@ Chauvinist

mh ja, aber da steht auch
"(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform."
26.04.2013 09:27 Uhr
@Meditari

Falls Du Dich für das Thema interessierst, ist auch eine Kommentierung, z.B. Fitting zum §118 BetrVG sehr erhellend. Liest sich zwar nicht, wie ein Roman ist aber trotzdem interessant. Da die deutsche Arbeitsrechtsprechung Richterrecht ist, darf man aber in bestimmten Fällen auf Veränderungen hoffen, die hat es ja in der jüngsten Vergangenheit schon häufiger gegeben. Das BAG (Bundesarbeitsgericht) kippte da schon diverse Rechtsauffassungen, die eigentlich in Stein gemeisselt schienen. Auch der EuGH in Luxemburg mischt sich immer häufiger ein und kippte deutsche Entscheidungen.
26.04.2013 09:29 Uhr
Zitat:
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform."


Ja - genau das hatte ich ja gesagt. Das BetrVG, das durch Betriebsräte die Mitbestimmung, z.B. in Kündigungsfragen (personelle Einzelmaßnahmen) und Einstellungen sicherstellt, ist für diese Betriebe ausser Kraft (allerdings - wie man der Kommentierung entnehmen kann - nicht für alle Belange).
26.04.2013 09:32 Uhr
Witzig und teilweise aus rechtlicher Sicht abzulehnen sind Auffassungen (derzeit geltende Rechtsprechung), dass zum Beispiel Krankenhäuser, wenn sie durch Kirchen oder kirchlichen Unternehmen übernommen werden,
automatisch Tendenzunternehmen werden. Ein dort existierender Betriebsrat verliert automatisch seine rechtliche Grundlage.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.04.2013 11:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.04.2013 10:13 Uhr
Das Urteil ist juristisch vollkommen in Ordnung. So ist eben unsere Gesetzeslage. Und genau darin sehe ich die Problematik. Wenn es eine Gesetzgebung gibt, die solche Vorgänge legitimieren läuft etwas Faul im Staate Dänemar... Deutschland. Es kann nicht sein, dass der staatlich-dokumentierte, institutionalisierte Glaube relevant sein kann und darf für ein Arbeitsverhältnis, insbesondere wenn wir in Deutschland Grundrechte haben, die das eigentlich nicht erlauben könnten und dürften.

Das diese Dreckläden überhaupt als Institution mit solchen Machenschaften agieren können und dürfen, auch durch Steuergelder finanziert, finde ich eine Frechheit und ein zeit-/realitätsfremdes Konstrukt, welches überlebt hat, aber keine Berechtigung haben dürfte. Drecksladen. Ich weiß schon, wieso ich Kirchen nur aus ästhetischen Gründen betrete und der Klingelbeutel keinen Cent von mir erhält.
26.04.2013 10:17 Uhr
Solange auch NPD-Mitglieder nicht als Lehrer arbeiten dürfen, finde ich das vollkommen ok.
26.04.2013 10:19 Uhr
Wer Menschen ihre Arbeit aus politischen oder Meinungsgründen verweigert, braucht sich über Repressalien aus Glaubensgründen nicht aufregen.
26.04.2013 11:19 Uhr
Das geht tendenziell schon in Ordnung.
26.04.2013 11:31 Uhr
Das Urteil entspricht der geltenden Rechtslage. Und die ist das Problem. Der Tendenzschutz geht hierzulande viel zu weit. Klar soll eine Religionsgemeinschaft ihre Priester o.ä. maßregeln und ggf. entlassen können, wenn sie sich der Glaubenslehre widersprechend verhalten. Aber der konfessionslose Sozialpädagoge, die "irrgläubige" Putzfrau oder der buddhistische Chirurg müssen endlich rechtlich vor diesen Übergriffen geschützt werden.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.04.2013 13:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.04.2013 11:35 Uhr
Solange man den kirchlichen Einrichtungen diese Sonderrechte zugesteht, obwohl sie inzwischen bis zu 95% aus Steuergeldern finanziert werden, solange wird es auch solche Entlassungen und solche Urteile geben - LEIDER!
26.04.2013 12:45 Uhr
das trifft wohl auf uns alle zu.
es gibt kein richtiges leben im falschen.
26.04.2013 14:54 Uhr
@Mensch

Schulen werden zu 100% aus Steuergeldern finanziert. Und es werden immer wieder Lehrer, die in der NPD Mitglied sind, vom Schuldienst zurückgestellt oder nicht weiter beschäftigt.

Das wäre nach deiner Logik auch nicht ok.
26.04.2013 15:25 Uhr
Zitat:
Schulen werden zu 100% aus Steuergeldern finanziert. Und es werden immer wieder Lehrer, die in der NPD Mitglied sind, vom Schuldienst zurückgestellt oder nicht weiter beschäftigt.

Das wäre nach deiner Logik auch nicht ok.
Nö, chepri. Das wäre nur dann nicht okay, wenn ich da nicht zwischen einer religiösen und einer politischen Tendenz unterscheiden würde.
Tue ich aber, da ich keine Religion kenne, die eine so große Menschenmenge so radikal ausgrenzt, bzw. sogar vernichten will (nämlich buchstäblich alle "Andersartigen"), wie die NPD und die zugrundeliegende politische Sichtweise.
26.04.2013 15:30 Uhr
... war enttäuscht über die vielen Missbrauchsfälle und trat aus der katholischen Kirche aus. Daraufhin verlor er seinen Arbeitsplatz...

Die Kirche ist da halt nicht so gnädig wie mit den Priestern, die Kinder mißbraucht haben - da hat es oft genug nur eine Versetzung gegeben...



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