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Fragenübersicht Erzwungener Kuss ist Nötigung ... Lehrer muss Strafe zahlen - siehst Du das auch so?
1 - 19 / 19 Meinungen
15.03.2013 11:03 Uhr
Ja, aber nix.
15.03.2013 11:10 Uhr
Ja. Kann er froh sein, dass er keinen Zungenkuss gab, das wäre nach Ansicht mancher Juristen sogar eine sexuelle Nötigung. Das ist zwar nur eine Mindermeinung, aber man weiß nie, an wen man gerät.
15.03.2013 11:17 Uhr
Ich hätte gern "ja" ohne das relativierende "aber" angeklickt...
15.03.2013 11:19 Uhr
Zitat:
was soll`s ... wir leben doch nicht mehr im Mittelalter


Also ist die Bestrafung von durch Gewalt erzwungenen Küssen altmodisch? Das nenne ich mal eine moderne Haltung.
15.03.2013 11:35 Uhr
Wieso "nein, aber..." bzw. "Ja, aber..." und was soll das hier:
Zitat:
was soll`s ... wir leben doch nicht mehr im Mittelalter


Die Antwortoptionen versteh' jedenfalls wer will...
15.03.2013 11:37 Uhr
Und zur Frage:

Ja, natürlich.
Denn hier gilt: wir leben doch nicht mehr im Mittelalter...

15.03.2013 11:38 Uhr
Darf ich eigentlich aus der Fragesellung respektive den vorgegebenen Antwortoptioen schliessen, dass der Umfragesteller "das nicht so sieht"?
15.03.2013 11:48 Uhr
Natürlich ist eine erzwungener Kuss eine Nötigung, die Handlung wurde mittels einfacher körperlicher Gewalt, entgegen dem Willen der Frau durchgesetzt.

Auch wenn das Strafmaß sicherlich am unteren Rand des Möglichen angesetzt wird, ist es ein klarer Verstoß gegen das Recht der Selbstbestimmung und muss damit strafrechtlich bewertet werden.
15.03.2013 11:50 Uhr
Natürlich ist das Nötigung, was denn sonst? Wenn man von jemandem nicht geküßt werden will, hat derjenige das ohne Wenn und Aber zu akzeptieren.
15.03.2013 11:51 Uhr
ist die frage ernstgemeint?!
15.03.2013 12:21 Uhr
Mein erster Gitarrenlehrer war, nachdem sich eine Schülerin dem Rektor der Musikschule anvertraut hatte, von einem Tag auf den anderen weg - wie das genau rechtlich ablief, weiss ich allerdings nicht.

Wir waren natürlich alle minderjährig, insofern ist es nicht ganz vergleichbar.

Jedenfalls mussten bei ihm manche Schülerinnen, während andere gerade solo spielten, seine Hand halten.
Als wir ein Stück spielten, in dem es um "Loch Ness" ging, veranlasste ihn das beispielsweise zu dem sinnigen Kommentar "Der Hund hat einen Schwanz und die Gießkanne ein Loch."
All das kam uns zwar damals skurril vor, keine von uns wäre aber wohl auf die Idee gekommen, etwas dagegen zu unternehmen.
Herausgekommen ist alles dann, nachdem er einer Schülerin, die ausnahmsweise alleine Unterricht hatte, weil die andere krank war (wir waren in 2er-Gruppen eingeteilt), die ganze Unterrichtsstunde über Fragen stellte wie etwa, was sie denn von Selbstbefriedigung halte und ob sie das ab und zu praktiziere.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.03.2013 13:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.03.2013 12:38 Uhr
Das scheint mir eine sehr einseitige "Beziehung" gewesen zu sein. Merkwürdige Fragestellung.
15.03.2013 14:30 Uhr
Ja, sicher. Alles in Ordnung hier, bitte weitergehen.
15.03.2013 15:37 Uhr
Zitat:
ist die frage ernstgemeint?!

Eigentlich nicht, da es nichts zu diskutieren gibt. War die Frau unverheiratet, hätte sie sich diesem Mann fügen müssen.
15.03.2013 15:53 Uhr
Ja. Aus meiner Sicht hätte das Strafmaß höher ausgeschöpft werden dürfen.
15.03.2013 16:25 Uhr
er kann ja den selbsthilfeverein der gedemütigten ekelküsser gründen.
15.03.2013 17:35 Uhr
Wnn die Frau "Nein!" sagt, meint sie auch nein. Also war es Nötigung.
16.03.2013 11:14 Uhr
Was ist daran unklar, wenn die Frau eindeutig nein sagt und er trotzdem weitermacht?

Mich wundert es v.a., dass man ein Oberlandesgericht braucht, um zu diesem Ergebnis zu kommen.
16.03.2013 11:22 Uhr
Klar, was soll es sonst sein?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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