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"Ehrenmord"-Urteil: Vater der getöteten Arzu Ö. muss für 6,5 Jahre ins Gefängnis. Was sagst du dazu? |
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04.02.2013 20:44 Uhr |
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Ich freue mich, daß alle Linken zugeben, daß sie ehrlos sind. |
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04.02.2013 20:46 Uhr |
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Ich hoffe das Urteil ist auch wirklich so belegbar.
Denn eigentlich kann man für Erwachsene Kinder nicht bestraft werden.
Nur wenn er selbst den etwas angetan hat, dann ist er zu einer Strafe zu verurteilen.
Aber da ich das nich objektiv beobachten kann, ist für mich das Thema hiermit zu Ende. |
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04.02.2013 21:01 Uhr |
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Wer seine Ehre nicht verteidigt, der ist notwendigerweise ehrlos. Doch Linke sind schon kraft ihrer ideologischen desorientierungehrlos. |
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04.02.2013 21:35 Uhr |
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Nun, ein guter Verteidiger wird sicherlich erkennen, wenn es Verfahrensfehler gibt. Und das liegt in seinem Bereich, nicht in meinem Bereich. |
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04.02.2013 21:43 Uhr |
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Wenn die Fakten von Zeugen falsch sind, kann auch ein guter Verteidiger nicht erkennen, weil er den Fall selbst auch nicht Miterlebt hat. |
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04.02.2013 23:26 Uhr |
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Kannn ich ja nur anhand dessen beurteilen, was ich davon mitbekommen habe und mit diesem Wissen geht das Urteil in Ordnung. |
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04.02.2013 23:30 Uhr |
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Im übrigen bin ich gerne ehrlos, wenn Brandy definiert, was Ehre ist. |
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05.02.2013 10:15 Uhr |
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Genau, Linke sind ehrlos. Sie stehen außerhalb der Rechtsgemeinschaft und genießen keinen Solidaritätsschutz. Sie sind vogelfrei. |
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05.02.2013 10:43 Uhr |
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Wann hört diese Diskussion eigentlich mal auf, dass ein sogenannter "Ehrenmord" irgendetwas mit Ehre zu tun hätte?
Die gehören in den Knast, warten wir ab, wie das Verfahren ausgeht. |
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05.02.2013 12:31 Uhr |
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euquilegnA
Halbstrafe - § 57 Abs. 2 StGB
Nach der Hälfte der verhängten Strafe kann das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aussetzen, wenn
der Verurteilte erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und deren Dauer zwei Jahre nicht übersteigt oder
»die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen«
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06.02.2013 01:08 Uhr |
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Tja, Beihilfe zum Mord und 6,5 Jahre sind eine lange Zeit. Mögen die Richter richtig entschieden haben. |
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07.02.2013 15:12 Uhr |
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Daß Linke ehrlos sind, steht sowohl objektiv als auch subjektiv fest. Sie lehnen ja jeden Ehrbegriff fanatisch ab und ihre ganze Diskussionskunst ist stets lediglich unsachlich und ehrabschneiderisch. Hetzen, Lügen, Keifen und Diffamieren ist ihre Wesensart. Daß Linke somit auch keine Anspruch auf Rechtsschutz erheben können, leuchtet wohl unmittelbar ein. |
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UNION |
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Volk, Sonstige |
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