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Fragenübersicht "Ehrenmord"-Urteil: Vater der getöteten Arzu Ö. muss für 6,5 Jahre ins Gefängnis. Was sagst du dazu?
Anfang-2014 - 33 / 33 Meinungen
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04.02.2013 20:37 Uhr
Zitat:
Zu niedrig, eindeutig. Ihm muß man aber zurechnen, daß er im Gegensatz zu 99.9% der Deutschen überhaupt noch über Ehrbegriffe verfügt.


Was hat Unterdrückung mit Ehre zu tun?

Du scheinst eine sehr komische Einstellung und Wahrnehmung zu dem Begriff Ehre zu haben.
04.02.2013 20:38 Uhr
Zitat:
Das ist empirische Tatsache. Oder hast Du je von einem deutscheh Ehrenmord gehört? Seit 1949 herrscht Beleidigungsfreiheit in Germanisen, und alle haben sich daran gewöhnt.



Denkst du an Rum und Ehre?

Und das *h* habe ich bewusst weggelassen.
04.02.2013 20:44 Uhr
Ich freue mich, daß alle Linken zugeben, daß sie ehrlos sind.
04.02.2013 20:46 Uhr
Ich hoffe das Urteil ist auch wirklich so belegbar.

Denn eigentlich kann man für Erwachsene Kinder nicht bestraft werden.

Nur wenn er selbst den etwas angetan hat, dann ist er zu einer Strafe zu verurteilen.

Aber da ich das nich objektiv beobachten kann, ist für mich das Thema hiermit zu Ende.
04.02.2013 20:56 Uhr
Zitat:
Ich freue mich, daß alle Linken zugeben, daß sie ehrlos sind.



ich glaube du verrennst dich da in irgendwas und/oder du bist angetrunken.
04.02.2013 21:01 Uhr
Wer seine Ehre nicht verteidigt, der ist notwendigerweise ehrlos. Doch Linke sind schon kraft ihrer ideologischen desorientierungehrlos.
04.02.2013 21:05 Uhr
Zitat:
Ich freue mich, daß alle Linken zugeben, daß sie ehrlos sind.



Nun, wenn Ehre bedeutet, dass ich meine Kinder töten lasse, weil sie lieben, ja, dann bin ich ehrlos!
04.02.2013 21:07 Uhr
Zitat:
Ich hoffe das Urteil ist auch wirklich so belegbar.


Jungspund, ich bin Schöffin und kann dir versichern, ein Urteil muss fundiert begründet werden. Ist es nicht fundiert, kassiert es der BGH ein, wenn der Verteidiger es prüfen lässt (nennt man Revision)
04.02.2013 21:08 Uhr
Zitat:
Wer seine Ehre nicht verteidigt, der ist notwendigerweise ehrlos. Doch Linke sind schon kraft ihrer ideologischen desorientierungehrlos.


*gg* natürlich :)
04.02.2013 21:19 Uhr
Zitat:
Jungspund, ich bin Schöffin und kann dir versichern, ein Urteil muss fundiert begründet werden. Ist es nicht fundiert, kassiert es der BGH ein, wenn der Verteidiger es prüfen lässt (nennt man Revision)


Als Schöffin müsstest du aber wissen, das nich jeder Verteidiger in Revision geht, z.B. durch finanziellen Aspekt oder besonderen Umständen.

Es ist durchaus möglich das das Urteil falsch ist, aber ich kann da weder sagen, ob das Urteil falsch oder doch korrekt ist.
04.02.2013 21:35 Uhr
Nun, ein guter Verteidiger wird sicherlich erkennen, wenn es Verfahrensfehler gibt. Und das liegt in seinem Bereich, nicht in meinem Bereich.
04.02.2013 21:43 Uhr
Wenn die Fakten von Zeugen falsch sind, kann auch ein guter Verteidiger nicht erkennen, weil er den Fall selbst auch nicht Miterlebt hat.
04.02.2013 23:26 Uhr
Kannn ich ja nur anhand dessen beurteilen, was ich davon mitbekommen habe und mit diesem Wissen geht das Urteil in Ordnung.
04.02.2013 23:30 Uhr
Im übrigen bin ich gerne ehrlos, wenn Brandy definiert, was Ehre ist.
05.02.2013 10:15 Uhr
Genau, Linke sind ehrlos. Sie stehen außerhalb der Rechtsgemeinschaft und genießen keinen Solidaritätsschutz. Sie sind vogelfrei.
05.02.2013 10:43 Uhr
Wann hört diese Diskussion eigentlich mal auf, dass ein sogenannter "Ehrenmord" irgendetwas mit Ehre zu tun hätte?

Die gehören in den Knast, warten wir ab, wie das Verfahren ausgeht.
05.02.2013 10:48 Uhr
Zitat:
Genau, Linke sind ehrlos. Sie stehen außerhalb der Rechtsgemeinschaft und genießen keinen Solidaritätsschutz. Sie sind vogelfrei.







Ey, du bist so ein blöder Provo-Pisser.
05.02.2013 12:31 Uhr
euquilegnA

Halbstrafe - § 57 Abs. 2 StGB
Nach der Hälfte der verhängten Strafe kann das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aussetzen, wenn

der Verurteilte erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und deren Dauer zwei Jahre nicht übersteigt oder
»die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen«

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06.02.2013 01:08 Uhr
Tja, Beihilfe zum Mord und 6,5 Jahre sind eine lange Zeit. Mögen die Richter richtig entschieden haben.
07.02.2013 15:12 Uhr
Daß Linke ehrlos sind, steht sowohl objektiv als auch subjektiv fest. Sie lehnen ja jeden Ehrbegriff fanatisch ab und ihre ganze Diskussionskunst ist stets lediglich unsachlich und ehrabschneiderisch. Hetzen, Lügen, Keifen und Diffamieren ist ihre Wesensart. Daß Linke somit auch keine Anspruch auf Rechtsschutz erheben können, leuchtet wohl unmittelbar ein.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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