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Fragenübersicht Strafverteidiger für Beate Zschäpe - würdest du den Job wohl gerne übernehmen, angenommen, du wärest Anwalt?
Anfang-2023 - 42 / 62 Meinungen+20Ende
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09.11.2012 19:57 Uhr
Zitat:
Aber Grenzen könnte es für einen doch trotzdem geben, oder?

Den Breivik beispielsweise hätte ich wohl verweigern müssen - solche Menschen sind für mich ein Test für meine ablehnende Haltung gegenüber der Todesstrafe.


Wahrscheinlich. Aber unter der Annahme ich hätte mich entscheiden Strafverteidiger zu werden, wären diese aufgrund des Berufes sicher nicht sehr niedrig.

Ich sehe jetzt bsp. bei Zschäpe nicht so viel Probleme wie bei einem pädophilen Kindermörder.
09.11.2012 20:06 Uhr
Zitat:
Ich sehe jetzt bsp. bei Zschäpe nicht so viel Probleme wie bei einem pädophilen Kindermörder.


Kinderdinge kommen immer schlimmer rüber - das ist normalerweise genetisch veranlagt in uns.

09.11.2012 20:15 Uhr
Es kann ja auch möglich sein das es Menschen eine Herzensache ist innerhalb der Gesetze für "Gerechtigkeit" zu sorgen.

Das ist eben das schöne das es auch Menschen gibt die in solche Prozesse nicht als politische Soldaten gehen.

Ich sage jetzt schon voraus das die deutsche Linke und Dol toben wird für das Strafmass das Zschäpe erhalten wird.

Genauso wie sie sich aufregen das Brevik seine Rechte in anspruch nimmt.
09.11.2012 20:28 Uhr
Ich würde es gerne machen. Eine bessere Prüfung, ob man tatsächlich so Objektiv ist wie man sich einschätzt, gibt es wohl kaum.
09.11.2012 20:32 Uhr
"Ich würde es gerne machen. Eine bessere Prüfung, ob man tatsächlich so Objektiv ist wie man sich einschätzt, gibt es wohl kaum."

Warum denn das?
Sie hat ja nie etwas getan. Ausser mit Leuten abzuhängen die rechtsradikal sind.


09.11.2012 20:40 Uhr
Na logo, ein spannender Klient und ein spannender Fall. jeder halbwegs fähige Anwalt, der seinen Beruf wirklich ernst nimmt, würde hier zugreifen und sich an die harte Arbeit machen...

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.11.2012 21:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.11.2012 21:40 Uhr
Zitat:

Natürlich - es sei denn es handelt sich um Pflichtverteidiger.


Natürlich können auch Pflichtverteidiger ein Mandat niederlegen.
09.11.2012 21:44 Uhr
Zu Frage:

Dazu würde ich zunächst, wie das wohl auch üblich ist, ein Gespräch mit ihr führen. Und wenn ich dann zu dem Schluss käme, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist, würde ich es machen, warum nicht? Strafverteidiger sind elementare Bestandteile der Rechtspflege. Auch wenn einige meinen, ein Verteidiger würde sich mit seinem Mandanten identifizieren und sich mit dessen Sache gemein machen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.11.2012 22:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.11.2012 22:08 Uhr
Logisch würde ich. Klingt vllt.seltsam, aber letztlich muß doch jeder Strafrechtsanwalt von solch einem Fall träumen.
Im Prinzip nichts anderes als wenn irgendein Hinterhofschneider plötzlich die neueste Linie für Chanel entwerfen darf.

Wer Anwalt wird sollte m.E. seine privaten Ansichten vor der Bürotür deponieren.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.11.2012 23:51 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.11.2012 22:42 Uhr
Zitat:
heer, stahl, sturm...ist das absicht eigentlich?
Mein erster Gedanke war auch, dass die ihre Anwälte nach den Namen ausgesucht haben muss, als ich DAS gelesen habe!

Zur Frage:
Nein, das wäre nichts für mich. Wäe ich Anwalt, wäre ich auch sicher nicht in Richtung Strafverteidiger gegangen..
09.11.2012 22:43 Uhr
Zitat:
Klar, für jeden Anwalt wäre das ein super Sprungbrett.
Es sei denn, er würde selbst diese Ideologie vertreten (wie z.B. Mahler)..
09.11.2012 22:44 Uhr
Zitat:
Natürlich - die Frage lautete aber, ob Du als Anwalt diesen Fall gerne übernehmen würdest.
Beantwortest Du denn alle Fragen hier bei dol2day so, wie sie gestellt wurden, Pozi?
09.11.2012 22:47 Uhr
Zitat:
Es sei denn, er würde selbst diese Ideologie vertreten (wie z.B. Mahler)..


Naja, Mahler ist kein Anwalt mehr und genießt derzeit die Gastfreundschaft des Justizvollzuges.
09.11.2012 22:49 Uhr
Zitat:
Es sei denn, er würde selbst diese Ideologie vertreten (wie z.B. Mahler)..

Ich befürworte diese Meinung! 0% (0)
Ich lehne diese Meinung ab! 100% (2)
Darf ich nachfragen, warum ihr das abgelehnt habt?
Einem wie Mahler hat es doch sicherlich nicht geholfen, dass er Strafverteidigungen von Rechtsradikalen oder gar -extremisten übernommen hat. Schließlich führte u.a. das zum Entzug seiner Anwaltserlaubnis, oder?

09.11.2012 22:50 Uhr
@Mensch: Missverständnis. Sorry.
09.11.2012 22:50 Uhr
Zitat:
Naja, Mahler ist kein Anwalt mehr und genießt derzeit die Gastfreundschaft des Justizvollzuges.
Ja, eben - aber er WAR Anwalt und hat auch entsprechende Straftäter verteidigt.
Dadurch, dass er deren Gesinnung teilte und öffentlich vertrat, geriet er aber selbst in die Mühlen der Justiz (und das absolut zurecht!).
09.11.2012 22:53 Uhr
Zitat:
Ja, eben - aber er WAR Anwalt und hat auch entsprechende Straftäter verteidigt.
Dadurch, dass er deren Gesinnung teilte und öffentlich vertrat, geriet er aber selbst in die Mühlen der Justiz (und das absolut zurecht!).


Das eine hat mit dem anderen wiederum nur wenig zu tun. Er wurde wegen seiner Äußerungen verurteilt, nicht weil er Gesinnungsgenossen vertrat. Und dise volkverhetzenden Äußerungen wurden nicht (nur) im Rahmen des Strafverfahrens gegen seine Mandanten getätigt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.11.2012 23:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.11.2012 22:55 Uhr
Zitat:
Einem wie Mahler hat es doch sicherlich nicht geholfen, dass er Strafverteidigungen von Rechtsradikalen oder gar -extremisten übernommen hat. Schließlich führte u.a. das zum Entzug seiner Anwaltserlaubnis, oder?

Nein. Mahler sitzt für seine eigenen Vergehen. Vollkommen unabhängig von seinen Mandanten.

Er würde auch sitzen wenn er diese Vergehen als Straßenkehrer begangen hätte.
09.11.2012 22:56 Uhr
Zitat:
Darf ich nachfragen, warum ihr das abgelehnt habt?
Einem wie Mahler hat es doch sicherlich nicht geholfen, dass er Strafverteidigungen von Rechtsradikalen oder gar -extremisten übernommen hat. Schließlich führte u.a. das zum Entzug seiner Anwaltserlaubnis, oder?


Die alleinige Verteidigung hat nicht zum Entzug der Anwaltserlaubnis geführt, sondern die Art der Verteidigung. Die Verteidigung an sich kann also auch als Sprungbrett gesehen werden.

Zitat:
Nachdem er während des Prozesses den Richtern, den Schöffen und dem Staatsanwalt die Todesstrafe nach dem Reichsstrafgesetzbuch angedroht und im Gericht antisemitische Äußerungen gemacht hatte, erteilte das Amtsgericht Tiergarten Mahler am 8. April 2004 ein vorläufiges Berufsverbot. Ähnliche Todesdrohungen gingen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und zwei Anwälte der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Wegen der antisemitischen Kommentare erhob die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage. Während des Prozesses ordnete das Landgericht an, Mahler von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen. Er wurde schließlich zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.


http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Mahler
09.11.2012 22:57 Uhr
Zitat:
Das eine hat mit dem anderen wiederum nur wenig zu tun. Er wurde wegen seiner Äußerungen verurteilt, nicht weil er Gesinnungsgenossen vertrat. Und dise volkverhetzenden Äußerungen wurden nicht (nur) im Rahmen des Strafverfahrens gegen seine Mandanten getätigt.
Schon klar, robbi. Aber seine entsprechenden Strafverteidigungen bewirkten doch eine gewisse "Prominenz" seiner Person, durch welche sein Treiben natürlich wesentlich mehr im Blickpunkt der Öffentlichkeit stand, als bei irgendeinem "Wald-und-Wiesen-(Pflicht-)Verteidiger"..
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