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Fragenübersicht Grundsatzurteil: Rechtsextremer Schornsteinfeger verliert Kehrbezirk. Ein gutes Urteil?
1 - 20 / 101 Meinungen+20Ende
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08.11.2012 07:12 Uhr
Wenn er sich strafbar gemacht hat, ist das Urteil gerechtfertigt, bezieht es sich lediglich auf seine politischen Ansichten, ist es aber sehr bedenklich.
08.11.2012 07:21 Uhr
Zitat:
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter beurteilten den Fall nun anders: Zwar bestehe bei Kaminkehrern keine Pflicht zur absoluten Verfassungstreue wie etwa bei Beamten. Aber als sogenannte "Beliehene" nähmen sie öffentliche Aufgaben wahr - und müssten deswegen die Grundrechte ihrer Kunden achten.


Ein weiteres Zitat aus dem Artikel. Und das macht das Urteil für mich nachvollziehbar.
08.11.2012 07:25 Uhr
Ich halte generell nicht viel von Berufsverboten, egal ob es nun links-oder rechtsextreme trifft. Daher betrachte ich das Urteil kritisch, solange sich der Mann nicht tatsächlich strafbar gemacht hat.
08.11.2012 07:29 Uhr
Code:
und müssten deswegen die Grundrechte ihrer Kunden achten.



Hat er denn nachweislich gegen diese Grundrechte verstoßen, oder wird hier ein Urteil aufgrund von Annahmen gesprochen?

Wie kam es zu der Anklage, hat sich ein Kunde beschwert, oder wurde der Kaminkehrer von Anderen eigentlich nicht direkt Betroffenen angezeigt?
08.11.2012 07:33 Uhr
In einem vorhergehenden Gerichtsverfahren, sahen das die Richter noch etwas anders:


http://www.stern.de/panorama/urteil-vom-oberverwaltungsgericht-rechter-schornsteinfeger-bleibt-im-amt-1750413.html

"Das Landesverwaltungsamt hatte die Bestellung des Bezirksschornsteinfegermeisters rückgängig machen wollen und argumentiert, der Handwerker sei nicht zuverlässig. Es gehe nicht um eine bloße Handwerkstätigkeit, sondern um die Ausübung eines öffentlichen Amtes. Die nächste Instanz bewertete das anders. Dem Schornsteinfeger dürfe nicht allein wegen seiner rechtsextremen Gesinnung die Arbeit untersagt werden, hieß es in dem Urteil. Der Mann habe seine beruflichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt."







08.11.2012 07:38 Uhr
Richtig so. Nazis ausgrenzen!
08.11.2012 07:38 Uhr
Über die juristischen Aspekte in diesem Grenzbereich zwischen Beamtentum und Freiberuflerstatus kann man sicher streiten. Andererseits halte ich nichts von rein ideologisch begründeten Berufsverboten. Aber der Staat wollte hier wohl seine Macht demonstrieren und zeigen, dass er bei unerwünschtem Verhalten eben auch berufliche Existenzen vernichten kann.
08.11.2012 07:40 Uhr
Zitat:
Richtig so. Nazis ausgrenzen!



Also keine demokratischen Rechte für politisch missliebige Personen ?
08.11.2012 07:45 Uhr
Das Urteil ist ein Skandal. Das Bundesverwaltungsgericht betätigt sich hierbei als Türöffner für politisch motivierte Berufsverbote jenseits des Beamtenstatus, die sich nichtmal auf persönliche Verfehlungen des Betroffenen im Dienst beziehen und die auch sonst ausschließlich auf eine ideologische, keinerlei strafrechtliche Grundlage bauen.
Damit wurde eine neue Stufe in der Unterdrückung politisch Mißliebiger eingeleitet.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.11.2012 08:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.11.2012 07:50 Uhr
Zitat:
Aber als sogenannte "Beliehene" nähmen sie öffentliche Aufgaben wahr - und müssten deswegen die Grundrechte ihrer Kunden achten.


Welches Grundrecht wird denn durch einen rechtsextremen Schornsteinfeger verletzt? Ich finde an der Begründung überhaupt nichts nachvollziehbar und teile Tilia.'s Meinung, dass das Urteil ein Skandal ist.
08.11.2012 07:51 Uhr
Off Topic:

Zitat:
*Tom* abgelehnt Hintergrund nicht ok!


Jetzt wirds wirklich albern. Wer einen Grund für die langen Rezidauern sucht, darf sich bei *Mensch* und *Tom* bedanken.
08.11.2012 08:23 Uhr
Kann gut sein, dass der EGMR den Fall anders als das Bundesverwaltungsgericht beurteilt.
Ich darf z.B. daran erinnern, dass er die Entlassung einer Lehrerin (immerhin Beamtin und nicht wie hier "nur" ein Beliehener) wegen ihrer Mitgliedschaft in der DKP im Zusammenhang mit dem Radikalenerlass als Verstoß gegen Art. 10 und 11 (Meinungs- und Versammlungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention betrachtet und die Bundesrepublik zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet hat.
08.11.2012 08:45 Uhr
Ein seltsames Urteil. Es schafft jede Menge publicity für nichts und wieder nichts und erzeugt vollkommen überflüssige Märtyrer-Gefühle.

Mir fehlt es hier am konkreten Bezug zur Berufsausübung. Verständlich wäre das Urteil jedenfalls dann, wenn der Betreffende beim Ausüben seiner Kehrtätigkeit irgendwas in der Art gefaselt hätte, dass "alle Vertreter des Systems einmal durch den Schornstein gehen werden" oder derartiges. Dann könnte man darüber einig sein, dass so einer nicht öffentlich beliehen werden kann und seine Tätigkeit zum Ausüben einer verfassungsfeindlichen und gesetzwidigen Handlung mißbraucht.

08.11.2012 09:01 Uhr
Heute noch klatscht die Linke Beifall, morgen ruft sie um Hilfe.


Wehret den Anfängen, Menschen wegen ihrer Meinung auszugrenzen.
08.11.2012 09:03 Uhr
Nein!


Er hat nur seine demokratischen Rechte genutzt,sitzt für eine zugelassene Partei in der Fraktion. Ist auch kein Parteimitglied.
08.11.2012 09:11 Uhr
@Bert

Zitat:
Heute noch klatscht die Linke Beifall, morgen ruft sie um Hilfe.


Es ist recht leicht zu erkennen, was deine feuchten Träume sind, Bert.
08.11.2012 09:13 Uhr
Zitat:
Heute noch klatscht die Linke Beifall,


Vielleicht leide ich ja an Wahrnehmungsstörungen (wäre ja nicht der Erste, den es hier bei dol erwischt...), aber wo bitte klatscht "die Linke" hier Beifall?
08.11.2012 09:15 Uhr
infrarot, zum Benehmen gehört eine ordentliche Ansprache, kann mich nicht erinnern mir dir jemals einen Schweinestall ausgemistet zu haben...


Als Traumdeuter würdest du sicher verhungern.Deshalb für Dich:


Wer heute Berufsverbote nach Rechts austeilt, macht das morgen auch nach Links.
08.11.2012 09:16 Uhr
Robbi, du kannst lesen? Was hat der Kanzler vorher geschrieben?
08.11.2012 09:17 Uhr
@Bertelchen

Früher waren eine Metaphern für gegenseitiges Einvernehmen und Vertrautheit noch anders. "Zusammen ein Kilo Salz essen" hieß das damals bei dir.

Du entwickelst dich. Das freut mich.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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