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Fragenübersicht Steigst du bei den Diäten und Penisionen noch durch?
1 - 20 / 24 Meinungen+20Ende
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10.10.2012 08:28 Uhr
Ich sehe es nicht als notwendig an dies zu wissen. Zu viel kriegen die Luschen eh.
10.10.2012 08:43 Uhr
Diese konkrete Frage kann ich leider nicht beantworten.
10.10.2012 09:06 Uhr
Es gibt eine Mindestpension für Abgeordnete und je nach Dauer der Mitgliedschaft verschiedene prozentuale Zuschläge. Der Pensionsanspruch berechnet sich also nicht nach den tatsächlichen Diäten zur Zeit als MdB, sondern richtet sich prozentual an der Mindestversorgung aus, die zum Zeitpunkt seines Pensionseintritts gilt. Wie bei jedem Beamten auch.

Korrektur: Bei Beamten ist es etwas anders, da sich die Pension nicht nach der Mindestpension richtet, sondern nach Besoldungsstufe und Dienstzeit. Aber vom Prinzip her richtet sich die Pension natürlich nach dem für den Pensionseintritt maßgeblichen Wert, nicht nach einem etwaigen vorherigen Wert, der noch vor einer Besoldungserhöhung galt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.10.2012 11:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.10.2012 09:25 Uhr
Zitat:
woran orientiert sich dann seine Altersdiät?


Die Diät richtet sich nach seinem Gewicht, Gesundheitszustand und dem Wunsch, wieviel abgenommen werden soll
10.10.2012 09:38 Uhr
Zitat:
Aber vom Prinzip her richtet sich die Pension natürlich nach dem für den Pensionseintritt maßgeblichen Wert, nicht nach einem etwaigen vorherigen Wert, der noch vor einer Besoldungserhöhung galt.


Das geht aber ein wenig an der Frage vorbei, weil es bei Abgeordneten regelmäßig diesen Fall gibt:

Abgeordneter war 12 Jahre dabei, kriegt rund ein Jahr Übergangsgeld, tut dann irgendwas anderes und muss bis zum Pensionsbeginn noch 15 Jahre machen. In der Zwischenzeit geschehen Erhöhungen. Gelten die auch für ihn, wenn er dann eintritt?

Bei Beamten endet in der Regel der Erwerb höherer Ansprüche erst dann, wenn sie pensioniert werden.
10.10.2012 09:50 Uhr
@Ralf

Zitat:
Gelten die auch für ihn, wenn er dann eintritt?


Da die Mindestversorgung ja mit ansteigt, klar. Er sammelt ja keine Entgeltpunkte (z.B. "500 Euro Pension für jedes Jahr als MdB"), sondern Prozentpunkte (z.B. "2.5% mehr als Mindestpension für jedes Jahr als MdB").

Zitat:
Bei Beamten endet in der Regel der Erwerb höherer Ansprüche erst dann, wenn sie pensioniert werden.


Ich schrieb ja, dass der Vergleich ein wenig hinkt. Aber auch bei Beamten gibt letztendlich das Prozentprinzip, d.h. Du sammelst neben der Mindestpension pro Jahr Dienstzugehörigkeit Prozentpunkte an (kann in den einzelnen Ländern nochmal variieren).
10.10.2012 10:04 Uhr
Nein - was mich schon ankotzt ist die kurze Zeit im Amt, die man im Allgemeinen als Diätenbezieher für den vollen Pensionsanspruch braucht.
10.10.2012 10:06 Uhr
Zitat:
was mich schon ankotzt ist die kurze Zeit im Amt, die man im Allgemeinen als Diätenbezieher für den vollen Pensionsanspruch braucht.


Naja, den vollen Pensionsanspruch gibts nach 23 Jahren - soooo kurz ist das jetzt auch wieder nicht.
10.10.2012 10:10 Uhr
Zitat:
Steigst du bei den Diäten und Penisionen noch durch?


Ich will bei Penisionen nicht durchsteigen. Das kann die FPi machen.
10.10.2012 10:14 Uhr
Zitat:
Naja, den vollen Pensionsanspruch gibts nach 23 Jahren - soooo kurz ist das jetzt auch wieder nicht.


Immer noch halb so lang wie die Arbeitszeit, die man von Otto Normalverbraucher erwartet.

Die Zeiten sind soweit ich weiß auch von Landtag zu Landtag unterschiedlich.
10.10.2012 10:33 Uhr
Zitat:
Gelten die auch für ihn, wenn er dann eintritt?

Die Altersentschädigung (so heisst die Rente/Pension für MdBs im Ruhestand) ist
a) abhängig von der Zeit als MdB
b) von der Höhe der jeweilig gültigen Abgeordnetenentschädigung zum Zeitpunkt des erstmahligen Bezuges der Altersentschädigung.
Für die Höhe der Altersentschädigung gibt es eine Formel:
Anzahl der Jahre als MdB * o,25% der Abgeordnetenentschädigung
Dabei ist als Höchstgrenze 67,5 % festgelegt

z.Z. also 5.373 €
10.10.2012 10:34 Uhr
Zitat:
Die Zeiten sind soweit ich weiß auch von Landtag zu Landtag unterschiedlich.


Die Frage galt für MdBs
10.10.2012 10:42 Uhr
Zitat:
Immer noch halb so lang wie die Arbeitszeit, die man von Otto Normalverbraucher erwartet.


Jetzt können wir uns natürlich auch über die Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit eines MdBs unterhalten
10.10.2012 10:42 Uhr
Zitat:
Die Frage galt für MdBs


Meine Antwort ging weiter.
10.10.2012 10:43 Uhr
Zitat:
Jetzt können wir uns natürlich auch über die Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit eines MdBs unterhalten


Natürlich - die dann aber inklusive aller Nebenjobs.
10.10.2012 12:26 Uhr
Zitat:
Immer noch halb so lang wie die Arbeitszeit, die man von Otto Normalverbraucher erwartet.


Beide bekommen aber ihre Altersversorge erst mit 67
10.10.2012 12:36 Uhr
Zitat:
Beide bekommen aber ihre Altersversorge erst mit 67


Ein Abgeordneter im Bundestag mit 55, wenn er 18 Jahre Mitglied war.
10.10.2012 12:38 Uhr
"Für die Höhe der Altersentschädigung gibt es eine Formel:
Anzahl der Jahre als MdB * o,25% der Abgeordnetenentschädigung"

Die Formel kann aber nicht stimmen.

15 Jahre MdB * 19,90 EUR (0,25% von 7.960 EUR). Das wäre dann eine Altersentschädigung von 298.50 EUR.
10.10.2012 12:43 Uhr
Vermutlich geht es eher nach Monaten, beginnend mit einer Mindestanzahl.
10.10.2012 13:54 Uhr
Zitat:
"Für die Höhe der Altersentschädigung gibt es eine Formel:
Anzahl der Jahre als MdB * o,25% der Abgeordnetenentschädigung"

Die Formel kann aber nicht stimmen.


stimmt. Da ist mir ein Komma verrutscht. Sorry

Zitat:
Altersentschädigung
Eine Altersentschädigung erhalten ehemalige Bundestagsabgeordnete, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Parlament mindestens ein Jahr lang angehört haben. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht.


http://www.bundestag.de/service/glossar/A/altersentsch.html
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